Umbenannte Straßen in Nordrhein-Westfalen. Eva Siebenherz

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Umbenannte Straßen in Nordrhein-Westfalen - Eva Siebenherz Umbenannte Straßen in Deutschland

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      Straßen sind nicht gleich Straßen. Es gibt verschiedenen Arten von Straße wie Gassen, Plätze, Alleen, Chausseen, Straßen usw.

      Zudem müssen bestimmte Grundsätze zur Benennung von Straßen eingehalten werden.

      Straßennamen dürfen kein schlechtes Licht auf das Land oder die Anwohner werfen.

      Z. B. gab es in Leverkusen eine Straße mit dem Namen „Am Köttelbach“.

      Die Anwohner der Straße fühlten sich durch den Namen „Köttel“ (Kacke) diskriminiert und forderten eine Umbenennung. Dieser Forderung wurde auch statt gegeben.

      Straßennamen dürfen keine Diktatur bzw. ein System verherrlichen. Das betrifft zum Beispiel Strassennamen mit nationalsozialistischem (NS) Bezug.

      Ähnlich klingende Straßennamen sollten vermieden werden damit es nicht zu Verwechslungen kommt.

      Auch dürfen in keiner Gemeinde oder Stadt doppelte Strassennamen vorhanden sein.

      Aber genau das hat immer wieder in Gemeinden im Zuge von Fusionen und Gemeindezusammenschlüssen zu Dopplungen geführt, die dann schnellsten behoben wurden.

      Gebietsänderungen

      Eingemeindungen und Fusionen laufen auch unter den Begriffen Kommunale Neugliederung oder Gebietsreform. Die Gemeindefusionen geschehen heute aus rein pragmatischen Gründen.

      Heißt, zum größten Teil aus wirtschaftlichen Engpässen und politischem Einfluss auf Grund von Gemeindegrößen. Die Gemeinden müssen heute mehr Aufgaben übernehmen, um sich dem Trend der Zeit professionell stellen zu können.

      Dadurch stoßen viele kleine Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen. Immer mehr Kommunen schreiben rote Zahlen. Eine wirtschaftliche Besserstellung ist meistens nur noch über eine Fusion mit einer oder mehreren anderen Kommunen möglich.

      Allerdings haben Gemeindefusionen ihren Preis: Strukturen müssen neu erstellt und Überkapazitäten zurückgebaut werden, Entlassungen von Mitarbeitern sind die Folge.

      Gemeindefusionen gibt es in zwei Grundformen:

      Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde.

      Eingemeindung, das heißt die Aufnahme einer Gemeinde in eine andere.

      In manchen Bundesländern gibt es auch schon Grundsatzzahlen.

      Das heißt, es wird vorgeschrieben wie viele Einwohner eine Gemeinde haben muss.

      In Sachsen dürfen die Gemeinden nicht unter 5000 Einwohner fallen. Die Hauptziele einer Kommunalen Neugliederung sind hauptsächlich politischer und wirtschaftlicher Natur und stoßen bei manchen Gemeinden auf Unverständnis. Viele Menschen haben dann das Gefühl, dass sie aus dem „Dorfgefüge“ herausfallen und das „familiäre Dorf“ vom Aussterben bedroht ist. Eingemeindungen gibt es schon lange, mindestens aber seit 1945.

      Von einstmals ca. 24000 Gemeinden sind nach mehreren Gebietsreformen heute auf weniger als die Hälfte eigenständiger Gemeinden gesunken.

      Die Gebietsänderungen in Folge von kommunalen Neugliederungen (Eingemeindungen) in Deutschland ab 1990 sind Jahrgangsweise hier einzusehen:

      Kommunale Neugliederung seit 1990 (nach Jahrgängen)

      In Deutschland gibt es über 1 Million Straßen. Wir haben in den gesamten Verzeichnissen mehrere Tausend umbenannte und neu geschaffene Straßen aufgeführt.

      Etwas wenig bei über einer Million Straßen?

      Ja, aber es ist unmöglich alle umbenannten Straßen seit 1949 aufzuführen. Es ist nicht nur zeitaufwendig, es würde auch sehr hohe Kosten verursachen.

      Aber es gibt noch mehr Gründe:

      Um ein so großes Forschungsvorhaben durchzuführen braucht man ein Team von mehreren Mitarbeitern und nicht nur Zwei, wie bei diesem Projekt.

      Sie müssen in öffentliche Archive kontaktieren und Dokumente einsehen. Die meisten Archive nehmen dafür Geld und auch nicht unbedingt wenig. Wenn man dann noch hochrechnet in wie vielen Gemeinden und Städten nach Straßennamen recherchiert werden müsste, werden Sie uns Recht geben, dass es weder finanziell und zeitlich realisierbar ist. Es sei denn die Gemeinden und Städte hätten ebenfalls ein Interesse daran.

      Und genau das ist höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

      Weil viele Gemeinden diese Daten gar nicht erst heraus geben oder behaupten das solche Listen nicht geführt werden.

      Das kann man glauben, muss man aber nicht. Und das nur Ortschronisten sich um alte Straßennamen bemühen ist auch nicht besonders glaubhaft.

      Warum? Ein Beispiel:

      Sie suchen ein Familienmitglied, das vor vielen Jahren unbekannt verzogen ist und gehen zum Einwohnermeldeamt.

      Das Einwohnermeldeamt (auch oft Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde oder Stadt ziehen bzw. innerhalb davon umziehen. Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohnermeldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister.

      Bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt haben Sie dann die Wahl zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer Archivsuche.

      Wo ist da der Unterschied?

      Eine einfache Melderegisterauskunft die Angaben zu Vor- und Familienname, Titel und gegenwärtige Anschrift enthält, kann jeder Bürger in Deutschland beantragen.

      Die meisten Einwohnermeldeämter können auf Einwohnerdaten der letzten 20 Jahre zurückgreifen (außer Berlin/5 Jahre). Sollte der Verzug der gesuchten Person also länger als 20 Jahre zurück liegen müssen Sie eine Archivsuche beantragen.

      Der Unterschied zwischen diesen beiden Melderegisteranfragen ist aber nicht nur die Zeitspanne, es ist auch eine Kostenfrage.

      Eine einfache Melderegisterauskunft variiert in den Kommunen zwischen 2,50 € und 15 €. Eine Archivauskunft gibt es ab 20 €. Letztendlich wird der Zeitaufwand berechnet. Die tatsächlichen Kosten können hier auch weitaus höher liegen.

      Sie haben jetzt über die Archivsuche die alte Adresse der gesuchten Person erfahren.

      Ein paar Tage später stellen Sie jedoch fest, dass es die Adresse bzw. die Straße nicht mehr gibt. Sie gehen wieder zum Einwohnermeldeamt und fragen nach der Straße.

      Und hier werden dann die, oben gemachten, Aussagen der Städte und Gemeinden unglaubhaft. Wieso?

      Können Sie sich vorstellen, dass die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sich hinstellen und sagen:

      „Es tut uns sehr leid, aber die alten Straßennamen

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