Verschlüsselung in der beruflichen und privaten Praxis. Группа авторов

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       Über dieses eBook

       Impressum

      Grundlagen

      Warum verschlüsseln?

      Jeder hat etwas zu verbergen und damit auch zu verschlüsseln. Berufsgeheimnisträger müssen Laptops, USB-Sticks u. ä. verschlüsseln. Bei stationären Systemen oder beim E-Mailaustausch mit Mandanten, Patienten etc. kommt es jeweils auf die weiteren Umstände an. Wer mit Industriespionage oder dem Staatsschutz rechnet, muss durchgängig verschlüsseln!

      Es gibt viele gute Gründe, Daten zu verschlüsseln – und sogar ein paar wenige, es zu lassen. Bevor man sich also Gedanken macht, wie man Daten am besten verschlüsselt, muss man sich Gedanken machen, gegen welche Gefahren man sich überhaupt wappnen möchte – oder muss.

      Geht es darum, Daten vor neugierigen Kollegen oder Familienangehörigen zu sichern, sind andere Ansprüche zu stellen als in Konstellationen, in denen man damit rechnen muss, Ziel von Industriespionage oder eines hochgerüsteten Geheimdienstes zu werden. Deshalb ist es zunächst wichtig, das eigene „Bedrohungsszenario“ zu analysieren. Datensicherheit hat immer einen Preis – regelmäßig in Form eines Komfortverlusts beim Zugriff auf Daten. Wer mehrfach am Tag Passwörter eingeben muss, ohne dass sich der Sinn unmittelbar erschließt, wird über kurz oder lang Strategien entwickeln, sich das Leben wieder zu erleichtern – und etwa auf Passwörter wie „12345“ oder „qwert“ zurückgreifen. Ich möchte deshalb einleitend drei Szenarien betrachten und Überlegungen hinsichtlich der Anforderungen an Verschlüsselung diskutieren.

      1. Privatnutzer

      Häufig hört man im Zusammenhang mit Verschlüsselung den Satz „Brauche ich nicht – ich habe doch nichts zu verbergen!“ Ob das auch dann noch stimmt, wenn der Partner / die Eltern / die eigenen Kinder die private Foto- und Videosammlung oder ein neugieriger Kollege / Arbeitgeber das Bewerbungsschreiben für eine neue Stelle gefunden haben, mag jeder selbst beurteilen. Fast immer wird man feststellen, dass es durchaus gute Gründe gibt, bestimmte Daten zu schützen. Sieht man sich einem „Gegner“ mit „privaten“ Fähigkeiten gegenüber, wird es regelmäßig zu verantworten sein, auch das Sicherheitskonzept hierauf einzustellen. Verwendet man in solchen Fällen einen Rechner alleine, wird es ausreichen, das System mit einem Passwort zu sichern. Das hilft zwar nicht, wenn die Festplatte ausgebaut und an einen anderen Rechner angeschlossen wird. Wer seinem Partner / Vater / Kind / Kollegen ein solches Vorgehen zutraut, muss sich zunächst aber ohnehin mit sehr viel drängenderen Fragen hinsichtlich seiner Beziehung auseinandersetzen (und sollte dann natürlich zu einer stärkeren Sicherung greifen). Auch wird es in diesen Fällen nicht erforderlich sein, ein 16stelliges Kennwort zu wählen.

      Ein weiteres allgegenwärtiges Szenario ist der Verlust von Datenträgern. Einen Laptop / ein Tablet / einen USB-Stick kann man leicht verlieren oder geklaut bekommen. Sollte man bei dem Gedanken, dass sich ein unehrlicher Finder / Dieb nun nicht nur an einem neuen Technikspielzeug erfreuen kann, sondern auch die eigenen Daten betrachten kann, ein ungutes Gefühl haben, muss man sich auch insoweit fragen, wie man die Daten sichert. Dabei wird man unterstellen können, dass sich – zumindest in diesem Szenario – ein unehrlicher Finder / Dieb weniger für die Daten als für das Gerät interessiert. Deshalb wird es ausreichen, wenn die Daten überhaupt gesichert sind. Selbst eine einfache Verschlüsselung ist insoweit besser als gar keine Verschlüsselung und ein einfaches – aus wenigen Zeichen bestehendes – Passwort ist besser als gar kein Passwort.

      2. Berufliche Anwender

      Unterliegt man als Berufsgeheimnisträger – etwa als Anwalt, Arzt oder Pfarrer – standesrechtlichen Geheimhaltungspflichten, stellt sich die Frage nach einer Sicherung von Berufsgeheimnissen überhaupt nicht – d. h. sie sind selbstverständlich zu schützen. Wer als Anwalt / Arzt / Pfarrer Mandanten- / Patienten- / Schäfchen-Daten ungesichert auf einem Laptop oder USB-Stick durch die Gegend trägt, verhält sich in hohem Maße fahrlässig. Hier muss gelten, dass alles, was man unterwegs verlieren kann, verschlüsselt ist. Auch hinsichtlich des Passwortes müssen hier strengere Anforderungen berücksichtigt werden.

      Anders zu beurteilen ist allerdings die Frage, ob auch lokale Systeme verschlüsselt werden sollten. Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten – ich werde auf dieses Problem gleich noch ausführlicher eingehen. Hier kommt es auf die speziellen Bedürfnisse an. Grundsätzlich muss man damit rechnen, dass der durchschnittliche Einbrecher eher ein Interesse an Technik als an Akten haben wird. Insoweit sind elektronisch gespeicherte Daten grundsätzlich einem leicht höheren Risiko ausgesetzt als Papierakten. Allerdings spricht aus meiner Sicht zunächst nichts dagegen, auch bei elektronisch gespeicherten Daten auf die gleichen Schutzmechanismen zu vertrauen wie bei Papierakten – will heißen, ein gutes Türschloss sollte ausreichen.

      Völlig anders stellt sich die Sache allerdings dar, wenn man damit rechnen muss, dass gezielte Zugriffe auf die eigene IT stattfinden können. So berichten Kollegen, die als Strafverteidiger tätig sind, dass Ermittlungsverfahren und hiermit verbundene Durchsuchungen der Kanzleiräume keineswegs als ehrenrührig gelten und zum Berufsrisiko gehören. Auch sei daran erinnert, dass bereits Kanzleiräume durchsucht

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