Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht. Thomas Rauscher

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Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher Schwerpunkte Klausurenkurs

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      Klausurenkurs im Internationalen

      Privat- und Verfahrensrecht

      für Schwerpunktbereich und Masterprüfung

      von

      Dr. Dr. h.c. Thomas Rauscher Professor an der Universität Leipzig

      Professor h.c. der Eötvös Loránd Universität Budapest

      4., neu bearbeitete Auflage

kein Alternativtext verfügbar

       www.cfmueller.de

      Impressum

      Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-9186-1

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 89 2183 7923

      Telefax: +49 89 2183 7620

       www.cfmueller.de

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      Wer sich im Schwerpunktstudium oder einem Master-Studiengang dem zunehmend europäisierten IPR und IZPR widmet, muss neben neuen Themen auch neue Darstellungsweisen erlernen. Die vorliegende Fallsammlung will beiden Herausforderungen mit einer möglichst breit angelegten Wiederholung der gesamten prüfungsrelevanten Materie anhand von Fällen genügen. Diesem Zweck dienen auch die thematischen Hinweise auf mein Lehrbuch (Internationales Privatrecht, 5. Aufl., 2017).

      Mit diesem systematischen Ansatz erscheint es sinnvoll, die Grundthematik der einzelnen Fälle auch in der 4. Auflage nicht zu ändern. Gleichwohl wird für Nutzer der Vorauflage das Gefühl des deja vu nur von kurzer Dauer sein; alle Fälle sind, teils durch Verschiebung von Daten, teils durch Änderungen oder Erweiterungen des Sachverhalts, so umgestaltet, dass sich in der Lösung die jüngeren Entwicklungen des IPR und IZPR widerspiegeln. Für langjährige Nutzer des Werkes eröffnet sich nebenbei die durchaus spannende Möglichkeit, den massiven Einfluss insbesondere des Europäischen Kollisionsrechts auf die Falllösung im IPR über die beiden letzten Dekaden zu beobachten.

      Zeitangaben für die Bearbeitung der Fälle habe ich entfernt; die Fälle haben zwar das Anforderungsniveau von Examens- bzw Masterprüfungen, sind aber in 5 Stunden nicht zu bearbeiten. Die abgestuften Fallfragen erlauben jedoch abschnittsweise Lösungen und ein Aufbautraining für die in den Prüfungsordnungen vorkommenden Prüfungszeiten von zwei bis fünf Stunden. Alle Fälle sind mit den in der universitären Schwerpunktprüfung üblicherweise zugelassenen Hilfsmitteln zu lösen.

      Die Europäisierung des Kollisionsrechts hat eine erhebliche Breite erreicht; mit Inkrafttreten der EU-ErbrechtsVO, für die erstmals Irland und das UK nicht optiert haben, sowie der beiden Güterrechtsverordnungen, die angesichts des offenen Dissenses zwischen Modernisten und Traditionalisten des Familienrechts nur in Verstärkter Zusammenarbeit erlassen wurden, ist, bis auf das eher begrenzte Projekt einer Verordnung über die Drittwirkungen der Zession, das derzeit anhängige Programm abgeschlossen. Ein Vorschlag zu einer Reform der Brüssel IIa-VO, der auch Anpassungen an die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 6 ff Brüssel IIa-VO enthält, liegt seit 30.6.2016 vor; der Rat hat am 12.12.2018 einen Gemeinsamen Standpunkt mit Änderungen beschlossen.

      Freilich spiegelt sich auch in unserem EU-rechtlichen Segment ein großes Problem der gegenwärtigen Lage der EU: Kompromisse erscheinen nicht mehr selbstverständlich. Das „Europa der zwei Geschwindigkeiten“, welches im Modell der Verstärkten Zusammenarbeit Ausdruck findet, erlaubt es den teilnehmenden Mitgliedstaaten, sich als die „moderneren“ Europäer zu fühlen, sendet aber Mitgliedstaaten, denen die Abkehr von nationaler Rechtstradition gerade im Familien- und Erbrecht zu schnell geht, in die Resignation. Der Brexit, der jeden Europäer schmerzen muss, aber gewiss nicht allein die Schuld des UK ist, ist nur ein vorläufiger Gipfel eines Problems. Die EU spaltet nicht nur, wer dem Zeitgeist nicht immer bedingungslos folgt. Die EU spaltet auch, wer nur seine Vision eines modernen Europa gelten lässt. Ein Verzicht auf die Provokation eines Nein der Mitgliedstaaten in Ost-Mitteleuropa durch zwei Güterrechtsverordnungen hätte zur gemeinsamen Verabschiedung einer rein ehegüterrechtlichen VO für alle Mitgliedstaaten führen können, wobei sodann jedem Mitgliedstaat, wie bei Rom III, freistünde, was er unter „Ehe“ verstehen will.

      Ich wünsche allen, die sich mit diesem Buch auf Modulprüfungen, Schwerpunktprüfungen und andere Examina vorbereiten, viel Erfolg und wachsende Freude an der grenzenlosen und faszinierenden Welt des internationalen und europäischen Privatrechtsverkehrs.

      Meinen Mitarbeitern danke ich herzlich für fruchtbare Diskussionen, wertvolle Hinweise zur Rechtsentwicklung und motivierende Kritik, nicht zuletzt aber für unermüdliche sorgsame Korrekturen des Manuskripts.

      Leipzig, im Juni 2019 Thomas Rauscher

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Literaturverzeichnis

       Abkürzungsverzeichnis

       1. Teil Hinweise zur Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug

       I.Zur Arbeit mit diesem Buch

       1.Wiederholen

       2.Falllösung üben

       3.

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