BGB-Erbrecht. Lutz Michalski
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V.Die Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen
1.Bedeutung und Umfang der Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen
a)Besonderheiten bei zwei- und mehrseitigen Erbverträgen
b)Konsequenzen für letztwillige Verfügungen, § 2289 Abs. 1
c)Konsequenzen für lebzeitige Rechtsgeschäfte
2.Ausnahmen von der Bindungswirkung
b)Zustimmung des Vertragspartners
d)Beschränkung in guter Absicht
3.Aufhebung der Bindungswirkung
a)Aufhebung durch die Vertragsparteien
b)Aufhebung durch Rücktritt eines Vertragserblassers
VI.Aufhebung einseitiger Verfügungen
§ 11Die Auslegung von Verfügungen von Todes wegen
II.Die Auslegung von Testamenten
1.Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133)
2.Verhältnis von Auslegung und Anfechtung
3.Auslegung und Form
b)Konsequenzen der Andeutungstheorie
5.Berücksichtigungsfähige Umstände
7.Wohlwollende Auslegung (§ 2084)
9.Wichtige Auslegungs- und Ergänzungsregeln
a)Zweifel über das Vorliegen einer Erbeinsetzung, § 2087
b)Zweifel über die Person des Bedachten
c)Zweifel über die Höhe der Erbteile
e)Auslegungsregeln für Bedingungen
III.Die Auslegung von Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten