Grundrechte. Daniela Schroeder
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III.Eingriff in den Schutzbereich
IV.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
a)Einheitlicher Regelungsvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 GG
b)Regelungsvorbehalt als Gesetzesvorbehalt
2.Verhältnismäßigkeit (Drei-Stufen-Theorie) (Schranken-Schranke)
O.Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
II.Eröffnung des Schutzbereichs
III.Eingriff in den Schutzbereich
IV.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
1.Rechtfertigung von Durchsuchungen (Art. 13 Abs. 2 GG)
a)Vorliegen einer Durchsuchung
2.Rechtfertigung von technischen Überwachungen (Art. 13 Abs. 3 bis 5 GG)
a)Rechtfertigung von akustischen Überwachungen mit Hilfe technischer Mittel aus repressiven Gründen (Art. 13 Abs. 3 GG)
b)Rechtfertigung von Überwachungen mit Hilfe technischer Mittel aus präventiven Gründen (Art. 13 Abs. 4 GG)
c)Rechtfertigung von Überwachungen mit Hilfe technischer Mittel zur Eigensicherung (Art. 13 Abs. 5 GG)
3.Rechtfertigung von sonstigen Eingriffen (Art. 13 Abs. 7 GG)
4.Ungeschriebene Rechtfertigung von Eingriffen in den Schutzbereich
P.Garantie von Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG), Sozialisierung (Art. 15 GG)