Zeuge und Aussagepsychologie. Gabriele Jansen
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2.Anknüpfungstatsachen
a)Akteninhalt als Anknüpfungstatsachen
b)Protokolle über polizeiliche Aussagen des zu begutachtenden Zeugen
c)Vermerke von Aussageempfängern
d)Polizeiliche Vermerke über Vernehmungen
e)Beeinflussung des Sachverständigen durch das Aktenstudium
3.Freiwilligkeit der Begutachtung
4.Keine Belehrungspflicht des Sachverständigen gegenüber Zeugen
5.Rahmenbedingungen der Begutachtung
c)Entspannte Gesprächsatmosphäre
a)Keine Standardisierung der Exploration
d)Exploration zur Aussagekompetenz
e)Exploration zur Aussageentstehung
aa)Erstattung eines freien Berichtes
g)Audio- und Videoaufnahme der Exploration
7.Informatorische Befragung Dritter
8.Berücksichtigung von Außenkriterien
II.Unterscheidung erlebnisbegründeter von nicht erlebnisbegründeter Aussage
1.Bewusste (intentionale) Falschaussage
2.Unbewusste Falschaussage (Irrtum)
III.Hypothesengeleitete Aussagebeurteilung
1.Hypothesengeleitetes Vorgehen – Nullhypothese
3.Relevante und eng am Sachverhalt ausgerichtete Hypothesenbildung