Verteidigung in der Hauptverhandlung. Klaus Malek

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Verteidigung in der Hauptverhandlung - Klaus Malek Praxis der Strafverteidigung

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_444091e4-e6a2-5beb-837d-9cf819fa03ef">Nach der Urteilsverkündung

       Teil 12 Die Hauptverhandlung im Berufungsverfahren

       I.Vorüberlegungen

       II.Das Rechtsmittel der Berufung im Überblick

       1.Die Zulässigkeit der Berufung

       2.Das Verschlechterungsverbot und seine Grenzen

       3.Die Berufungseinlegung

       4.Die Beschränkung der Berufung

       5.Die Zuständigkeit des Berufungsgerichts

       6.Die Berufungsfrist

       7.Die Berufungsbegründung

       8.Die Berufungsrücknahme

       a)Zulässigkeit

       b)Wechselseitige Rücknahme durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft

       c)Wirkung der Rücknahme und der Zustimmung

       III.Die Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung

       1.Kenntnis des Prozessstoffes

       2.Taktik und Strategie in der Berufung

       3.Anträge auf wiederholte Vorladung von Zeugen oder Sachverständigen

       IV.Die Durchführung der Hauptverhandlung

       1.Grundsatz der Neuverhandlung

       2.Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Angeklagten

       a)Grundsätzliches

       b)Die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufungsverwerfung

       aa)Zulässigkeit der Berufung

       bb)Keine Verfahrenshindernisse

       cc)Ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten

       dd)Ordnungsgemäße Bestellung und Ladung des Verteidigers

       c)Die besonderen Voraussetzungen für die Berufungsverwerfung

       aa)Überblick über die Neuregelung

       bb)Die Verwerfung nach § 329 Abs. 1 S. 1

       (1)Das Ausbleiben des Angeklagten

       (2)Die fehlende Entschuldigung

       (3)Kein ordnungsgemäß bevollmächtigter Verteidiger anwesend

       cc)Die Verwerfung nach § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

       dd)Die Verwerfung nach § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

       ee)Die Verwerfung nach § 329 Abs. 1 S. 2 Nr. 3

       3.Berufungshauptverhandlung ohne Angeklagten

       a)Überblick

      

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