Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke

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Einführung in die Praxis der Strafverteidigung - Olaf Klemke Praxis der Strafverteidigung

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rel="nofollow" href="#ulink_f8c56ac4-26e7-503e-9d5d-e76d669545aa">Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013

       d)Verteidiger und Verständigung

       5.Die Verspätung des Verteidigers

       6.Das äußere Erscheinungsbild des Verteidigers

       7.Das äußere Erscheinungsbild des Mandanten

       8.Anwesenheit des Angeklagten

       a)Grundsatz

       b)Ausbleiben des Angeklagten

       c)Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht

       9.Sitzordnung

       10.Anträge zum Beginn der Hauptverhandlung

       11.Vernehmung zur Person

       12.Verlesung des Anklagesatzes

       13.Das „opening statement“

       14.Vernehmung des Angeklagten zur Sache und ihre Surrogate

       15.Einführung früherer Erklärungen des Angeklagten in die Beweisaufnahme

       a)Verlesung von Vernehmungsniederschriften und die Einvernahme des Vernehmungsbeamten

       b)Beweisverwertungsverbote

       16.Die Beweisaufnahme

       a)Grundsätzliches

       b)Streng- und Freibeweisverfahren

       c)Gerichtliche Aufklärungspflicht

       d)Numerus clausus der Beweismittel

       aa)Der Zeugenbeweis

       (1)Zeugenbegriff

       (2)Ausschluss des Zeugenbeweises aufgrund der Verfahrensrolle

       (a)Beschuldigter und Mitbeschuldigter

       (b)Die weiteren Verfahrensbeteiligten

       (3)Zeugenpflichten und deren Einschränkungen

       (a)Erscheinenspflicht

       (b)Aussagepflicht

       (c)Eidespflicht

       bb)Sachverständigenbeweis

       (1)Begriff des Sachverständigen

       (2)Gegenstand des Sachverständigenbeweises

       (3)Auswahl des Sachverständigen

       (4)Ablehnung des Sachverständigen

       cc)Urkundenbeweis und Augenschein

       (1)Gegenstand und Unterschied von Urkunden- und Augenscheinbeweis

       (2)Zulässigkeit des Urkundenbeweises – Vorrang des Personalbeweises

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