Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

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Handbuch des Strafrechts - Robert Esser

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      Handbuch des

      Strafrechts

      Herausgegeben von

      Erich Hilgendorf, Hans Kudlich und Brian Valerius

      Band 1

      Grundlagen des Strafrechts

      Mit Beiträgen von

      Robert Esser · Wolfgang Heinz · Eric Hilgendorf · Tatjana Hörnle

      Johannes Kaspar · Christoph Knauer · Arnd Koch · Michael Kubiciel

      Hans Kudlich · Thomas Rotsch · Stefanie Schmahl · Bertram Schmitt

      Frank Peter Schuster · Georg Steinberg · Brian Valerius · Moritz Vormbaum

      Thomas Vormbaum · Thomas Weigend

       www.cfmueller.de

      Impressum

      Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-4955-8

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 89 2183 7923

      Telefax: +49 89 2183 7620

       www.cfmueller.de www.cfmueller-campus.de

      © 2019 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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      Mit dem vorliegenden Band zu den „Grundlagen des Strafrechts“ nimmt eine bisher auf neun Bände angelegte Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts ihren Anfang, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Darstellungen erschlossen wird. Das „Handbuch des Strafrechts“ wird aus drei Sektionen bestehen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt (Bände 1 bis 3), die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Gebieten des Nebenstrafrechts (Bände 4 bis 6) und die dritte das Strafverfahrensrecht (Bände 7 bis 9).

      Die Edition wendet sich in erster Linie an Wissenschaftler und strafrechtlich spezialisierte Juristen in Justiz und Anwaltschaft. Es wird mithin durchgehend ein hohes wissenschaftliches Niveau angestrebt und eingefordert. Auch Studierende und Interessierte aus anderen Fachgebieten werden die Darstellungen mit Gewinn lesen.

      * * *

      Seit Langem gehört das deutsche Strafrecht zu den am stärksten ausgearbeiteten Teilen des deutschen Rechts. Die Strafrechtswissenschaft hat in über hundertjähriger Arbeit einen gewaltigen Fundus an Problemstellungen, Konzepten, Theorien und konkreten Lösungsvorschlägen geschaffen, wobei die strikt an den Prinzipien des Rechtsstaats orientierte dogmatische Durchdringung des deutschen Strafrechts ein außerordentlich hohes Niveau erreicht hat. Damit hat sie weit über Deutschland hinaus Aufmerksamkeit und Anerkennung gefunden.

      Seit einigen Jahren sind wir zudem Zeuge einer neuen Dimension der internationalen Zusammenarbeit in der Strafrechtswissenschaft: Inzwischen arbeiten Strafrechtsgelehrte weltweit auf der Grundlage von Begriffen und Theorien, die zwar oft ursprünglich in Deutschland erdacht wurden, mittlerweile aber zum Gemeinbestand einer internationalen Strafrechtswissenschaft geworden sind. Nicht zuletzt in der spanischsprachigen Welt und in Ostasien sind heute viele international orientierte Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler auf Augenhöhe mit der deutschen Strafrechtsdogmatik tätig.

      Die vorliegende Gesamtdarstellung soll den Bedürfnissen der neuen internationalen Strafrechtswissenschaft in besonderem Maße gerecht werden. Ein aktuelles Werk dieser Art gibt es im Strafrecht bisher nicht. Zwar existieren mehrere bedeutende Großkommentare, die jedoch für die grundlegende und vertiefte Orientierung in einem bestimmten Gebiet weniger geeignet sind. Große Lehrbücher geben die Sichtweise individueller Autoren wieder und können deshalb kaum als repräsentativ gelten. Ältere Werke wie die „Vergleichende Darstellung des Deutschen und Ausländischen Strafrechts“ aus den Jahren 1906 bis 1909 unterscheiden sich nicht nur im Hinblick auf ihren zeitbestimmten Inhalt, sondern auch in ihrer Zielsetzung von dem vorliegenden Projekt.

      Nach Ansicht der Herausgeber war die Zeit mithin reif für eine umfassende Darstellung des deutschen Strafrechts als demjenigen Rechtsgebiet, das unter den Teildisziplinen des deutschen Rechts die mit Abstand stärkste internationale Anerkennung und Resonanz erfahren hat. Für Wissenschaft und Praxis wird ein Grundlagenwerk entstehen, das die Entwicklung des deutschen Strafrechts losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz begleitet. Das Handbuch ist insbesondere entwicklungsoffen und trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen.

      Wie bei jeder wissenschaftlichen Arbeit ist keine der hier entwickelten Problemanalysen, kein Lösungsvorschlag sakrosankt. Vielmehr gilt die Methode von Konstruktion und Kritik: Auf der Grundlage sachangemessener Problemerfassung werden Ansätze erarbeitet, die sich bewähren müssen und jederzeit durch leistungsfähigere Lösungsversuche weiterentwickelt werden können. Dies gilt insbesondere für solche Themenbereiche, die sich erst in den letzten Jahren oder Jahrzehnten herausgebildet haben und sich deshalb noch in rascher Entwicklung befinden, etwa für das Medizin- und Biostrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht, das Computer- und Internetstrafrecht und andere Materien des Technikstrafrechts sowie für ganz neue Diskussionsfelder wie die zunehmende Interkulturalität. Diese Querschnittsmaterien können, will man eine angemessene rechtliche Klärung erreichen, nicht allein aus der Perspektive des Strafrechts behandelt werden. Auch in der Strafrechtswissenschaft spielt deshalb Interdisziplinarität eine immer größere Rolle. Wichtig ist insbesondere auch eine Klärung der empirischen Grundlagen, weswegen bereits im ersten Band Kriminologie und Kriminalstatistik prominent vertreten sind.

      Das Strafrecht wird heute oft als fast beliebiges Mittel der Rechtspolitik angesehen. Das Verständnis für Grundsätze wie das Gesetzlichkeits- und das Ultima-Ratio-Prinzip scheint selbst bei Rechtspolitikern zu schwinden. Gegenüber solchen Auflösungserscheinungen gilt es, die Humanorientierung

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