Umwandlungsgesetz. Oliver Schmidt

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Umwandlungsgesetz - Oliver Schmidt Heidelberger Kommentar

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§ 60Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer

       § 61Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags

       § 62Konzernverschmelzungen

       § 63Vorbereitung der Hauptversammlung

       § 64Durchführung der Hauptversammlung

       § 65Beschluss der Hauptversammlung

       § 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals

       § 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung

       § 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung

       § 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung

       § 70Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

       § 71Bestellung eines Treuhänders

       § 72Umtausch von Aktien

       Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

       § 73Anzuwendende Vorschriften

       § 74Inhalt der Satzung

       § 75Gründungsbericht und Gründungsprüfung

       § 76Verschmelzungsbeschlüsse

       § 77(aufgehoben)

       Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien

       § 78Anzuwendende Vorschriften

       Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften

       Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

       § 79Möglichkeit der Verschmelzung

       § 80Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft

       § 81Gutachten des Prüfungsverbandes

       § 82Vorbereitung der Generalversammlung

       § 83Durchführung der Generalversammlung

       § 84Beschluss der Generalversammlung

       § 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses

       § 86Anlagen der Anmeldung

       § 87Anteilstausch

       § 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen

       § 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste, Benachrichtigung

       § 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber

       § 91Form und Frist der Ausschlagung

       § 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste

       § 93Auseinandersetzung

       § 94Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

       § 95Fortdauer der Nachschusspflicht

       Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

       § 96Anzuwendende Vorschriften

       § 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger

       § 98Verschmelzungsbeschlüsse

       Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

       § 99Möglichkeit der Verschmelzung

       § 100Prüfung der Verschmelzung

       § 101Vorbereitung der Mitgliederversammlung

       § 102Durchführung der Mitgliederversammlung

       § 103Beschluss der Mitgliederversammlung

       § 104Bekanntmachung der Verschmelzung

       § 104aAusschluss der Barabfindung in bestimmten Fällen

       Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände

       § 105Möglichkeit der Verschmelzung

       § 106Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Mitgliederversammlung

       § 107Pflichten der Vorstände

       § 108Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes

       Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

       Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung

       § 109Verschmelzungsfähige Rechtsträger

       Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

       § 110Inhalt des Verschmelzungsvertrags

       § 111Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags

       § 112Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Versammlung der obersten Vertretung

       § 113Keine gerichtliche Nachprüfung

       Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

       § 114Anzuwendende Vorschriften

       § 115Bestellung der Vereinsorgane

       § 116Beschlüsse der obersten Vertretungen

       § 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins

       Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine

       § 118Anzuwendende Vorschriften

       § 119Bekanntmachung der Verschmelzung

       Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters

       § 120Möglichkeit der Verschmelzung

       § 121Anzuwendende Vorschriften

       § 122Eintragung in das Handelsregister

       Zehnter AbschnittGrenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

      

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