Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
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b)Unmittelbare Berichtslinie an die Geschäftsleitung
c)Verantwortliches Mitglied der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG
d)Berichterstattung an das Aufsichtsorgan
4.Zusammenlegung mit anderen Funktionen
a)Interessenskonfliktfreie Ausgestaltung
e)Compliance-Funktion nach WpHG
5.Ansprechpartner im Unternehmen
6.Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden
E.Pflichten des Geldwäschebeauftragten
I.Durchführung und Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG
II.Implementierung von Sicherungssystemen gemäß § 6 GwG
1.Interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, Verfahren und Kontrollen
2.Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung
4.Einbindung in neue Produkte und Technologien
III.Laufende Überwachung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen
IV.Berichtspflichten an Vorstand und Aufsichtsorgane
1.Periodische Berichterstattung
2.Anlassbezogene Berichterstattung
3.Weiterleitung der Berichte an das Aufsichtsorgan
V.Meldepflichten bei Verdachtsfällen
2.Unverzüglichkeit der Meldung
3.Durchführung der Verdachtsmeldung