Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
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![Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171408.jpg)
aa)Täter „ohne Vorstellung“ von den Folgen ihres Tuns
bb)Zustand und Reaktionen des Opfers nach der Tatausführung
cc)Korrektur des Rücktrittshorizonts
dd)Äußerungen des Täters zum Tatgeschehen
ee)Besonderheiten beim Tötungsversuch durch Schütteln eines Kleinkindes
c)Alternative Handlungsmöglichkeiten
bb)Gelungene Flucht des Opfers
cc)Rücktritt bei unbemerktem Fehlschlag
dd)Zum Fehlschlag bei mehraktigem Tatgeschehen
ee)Rücktritt nach Erreichen des außertatbestandlichen Handlungsziels
(2)Schussversuch, um den Kontrahenten kampfunfähig zu machen
(3)Abbruch eines Mitnahmesuizids
ff)Eingreifen durch Hilfswillige
(1)Rücktritt nach Eingreifen durch Hilfswillige
(2)Eingreifen gegen den bereits Zurückgetretenen
e)Freiwilligkeit des Abstandnehmens
aa)Aufforderung eines Mittäters
bb)Beschwichtigung durch das Opfer
2.Rücktritt des Einzeltäters vom beendeten Versuch
a)Freiwilligkeit
aa)Rettungsbemühungen trotz erkennbar vorhandener Tatzeugen
bb)Rettungsanstrengungen in Verdeckungsabsicht
b)Erfolgsabwendung durch den Täter, § 24 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 StGB
c)Nicht kausale Rettungsbemühungen, § 24 Abs. 1 S. 2 StGB
3.Rücktritt des Unterlassenstäters
b)Mehraktiges Geschehen beim Unterlassen
IV.Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten, § 24 Abs. 2 StGB