Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
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![Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171408.jpg)
a)Beschwerderecht des Beschuldigten
b)Keine eigene Beschwer des betroffenen Verteidigers
c)Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung entgegen § 143 StPO
d)Ablehnung der beantragten Beiordnung des Wahlpflichtverteidigers
cc)Die beengte Terminslage des gewünschten Verteidigers
dd)Interessenkonflikt aufseiten des Verteidigers
ee)Vorwurf der Konfliktverteidigung in früheren Verfahren
e)Pflichtverteidigerbestellung ohne Anhörung
f)Einvernehmlicher Pflichtverteidigerwechsel
g)Unerwünschte Abberufung des Pflichtverteidigers
3.Verwehrte Entpflichtung des Offizialverteidigers
IV.Gebührenfragen
1.Die gesetzliche Vergütung in Schwurgerichtsverfahren nach RVG
2.Festsetzung einer Pauschalvergütung
a)Pauschalvergütung für den Wahlverteidiger gem. § 42 RVG
b)Pauschalvergütung für den Pflichtverteidiger gem. § 51 RVG
4.Finanzierung der Verteidigung aus Drittmitteln
Teil 11 Die Übernahme des Mord- und Totschlagsmandats
A.Die ersten Verteidigungsschritte
I.Allgemeines zur Mandantenbetreuung
1.Suizidalität von Mordverdächtigen
3.Interne Kommunikationsbarrieren
a)Vorbehalte des Beschuldigten gegenüber dem Verteidiger
b)Ressentiments auf Verteidigerseite
c)Der psychisch gestörte Mandant
II.Schutz des Tatverdächtigen vor Selbstbelastung
1.Probleme um das Anwaltskonsultationsrecht
a)Irreführung hinsichtlich Beschuldigtenstatus
b)Prozessordnungswidrige Belehrungsmängel und Kontaktverwehrung
2.Zugangs- und Anwesenheitsrechte des Verteidigers