Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern
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![Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern Praxis der Strafverteidigung](/cover_pre1171408.jpg)
1.Der Weg in den Schwurgerichtssaal
a)Aufsuchen des Angeklagten in der Vorführzelle
b)Verstöße gegen das Fotografierverbot
c)Interviews mit Rundfunk- und Fernsehreportern
2.Nach Verhandlungsbeginn
c)Ausschluss der Öffentlichkeit
aa)Ausschluss gem. §§ 48 Abs. 3, 109 Abs. 1 S. 4 JGG
bb)Ausschluss gem. § 171a GVG bei Unterbringungsmöglichkeit
cc)Ausschluss gem. § 171b GVG zur Wahrung schutzwürdiger Interessen
dd)Widerspruch gegen Ausnahmen für Pressevertreter
3.Die Befragung des Angeklagten
4.Die Befragung von Mitangeklagten
II.Beweisaufnahme
1.Allgemeines zur Zeugenbefragung
a)Zeugenbelehrung durch den Vorsitzenden
b)Zusammenhängender Zeugenbericht, § 69 StPO
c)Aufspüren von „Sogwirkungen“ bei Zeugen mit Belastungstendenz
d)Keine Ortsbeschreibung ohne Anfertigung einer Handskizze
e)Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen
2.Einvernahme der Zeugen
a)Notarzt und Rettungssanitäter
b)Die ersten Polizeibeamten vor Ort
3.Befragung des Gerichtsmediziners
4.Kriminaltechniker als Sachverständige und Zeugen
6.Konfrontative Befragung des Psycho-Sachverständigen
7.Der Psycho-Sachverständige im Zeugenstand
8.Erklärungsrechte gem. § 257 StPO
9.Konflikte ums Beweisantragsrecht
10.Ausschließung des Angeklagten, § 247 StPO
III.Rechtliche Hinweise gem. § 265 StPO