Verteidigung von Ausländern. Jens Schmidt

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Verteidigung von Ausländern - Jens Schmidt Praxis der Strafverteidigung

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       Teil 2 Materielles Ausländerstrafrecht

       I.Besonderheiten im sog. Kernstrafrecht

       1.Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuchs

       a)Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- und Strafaufhebungsgründe

       aa)Art. 4 GG

       bb)Art. 31 Abs. 1 GK

       b)Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

       2.Besonderer Teil des Strafgesetzbuchs

       a)Tötungsdelikte

       b)Pass-, Ausweis- und Urkundsdelikte

       c)Straßenverkehrsdelikte

       aa)Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

       bb)Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69b StGB)

       cc)Fahrverbot (§ 44 StGB)

       dd)Exkurs: Beschlagnahme des Führerscheins

       ee)Exkurs: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

       d)Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB)

       e)Doppelehe (§ 172 StGB)

       f)Zwangsheirat (§ 237 StGB)

       g)Entziehung Minderjähriger

       II.Straftaten nach dem Aufenthalts-, FreizügG/EU und Asylgesetz

       1.Strafbarkeit gemäß § 95 AufenthG

       a)Allgemeines

       b)Die einzelnen Straftatbestände (§ 95 AufenthG)

       aa)Aufenthalt ohne Pass- und Ausweisersatz (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG)

       bb)Unerlaubter Aufenthalt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)

       cc)Unerlaubte Einreise (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG)

       dd)Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage oder Anordnung (§ 95 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG)

       ee)Fehlerhafte Angaben zur Identität (§ 95 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG)

       ff)Weigerung, erkennungsdienstliche Maßnahmen zu dulden (§ 95 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG)

       gg)(Wiederholter) Verstoß gegen Meldepflicht, räumliche Beschränkung oder sonstige Auflagen (§ 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG)

       hh)Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung gem. § 61 Abs. 1 AufenthG (§ 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG)

       ii)Erwerbstätigkeit eines Inhabers eines Schengen-Visums (§ 95 Abs. 1a AufenthG)

       c)Die einzelnen Straftatbestände (§ 95 Abs. 2 AufenthG)

       aa)Unerlaubte Einreise und Aufenthalt (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 a, b AufenthG)

       bb)

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