Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards. Группа авторов

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Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards - Группа авторов Recht Wirtschaft Steuern

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      Handbuch

      Deutsche

      Kreditmarkt-Standards

      Herausgegeben von:

      Professor Dr. Christoph Schalast

      Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt am Main

      und

      Dr. Jörg Keibel

      Rechtsanwalt, Frankfurt an Main

      Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

       Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

      ISBN: 978-3-8005-1800-5

      © 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

       Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

      Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach

      Druck und Verarbeitung: Druckerei Hachenburg • PMS GmbH, 57627 Hachenburg

      Printed in Germany

      Vorwort des Vorstands

      Angesichts einer seit 1996 bestehenden Institution namens Loan Market Association war es ein Abenteuer, im Jahr 2011 die Deutsche Kreditmarkt-Standards zu gründen. Im Verbriefungsmarkt waren die LMA-Standards gesetzt, aber wenn es um sonstige Muster oder Standards ging, setzten viele Banken und natürlich auch die beratenden Kanzleien auf individuelle Verträge oder Vereinbarungen. Und natürlich stellten auch die Bankenverbände, wie beispielsweise der Deutsche Sparkassen- und Giroverband oder der Verband Deutscher Pfandbriefbanken, ihren Mitgliedern Vertragsmuster zur Verfügung.

      Allerdings erforderten immer mehr europäische Richt- und Leitlinien die Umsetzung in das deutsche beziehungsweise nationale Recht. Es bestand und besteht also die Notwendigkeit, einen allgemeingültigen Standard für alle Bankengruppen zu entwickeln. Diese Banken- und Stakeholder-übergreifende Entwicklung von Mustern und Standards übernimmt heute die DKS. Dabei gehen die Initiativen zur Erstellung von Vertragsmustern sowohl von Banken als auch Kanzleien aus. Zuweilen gibt es auch Anregungen aus Bachelor- oder Masterarbeiten, die mit dem jährlich vergebenen DKS-Award prämiert worden sind. Auch über die Einholung von Sachverständigengutachten wurden bereits Musterklauseln entwickelt. Der satzungsgemäß festgelegte wissenschaftliche Anspruch der DKS wird gerade in den letzten Jahren durch den entsprechend hochkarätig besetzten Beirat unterstützt.

      Das große Interesse an der Arbeit der DKS wird durch den sich ständig erweiternden Kreis der DKS-Mitglieder repräsentiert. Dazu kommt themenbezogen eine große Anzahl von Interessenten, ob Mitglieder oder (noch) nicht, die vor allem die verschiedenen Bankengruppen abdecken. Als neutrale Non-Profit-Organisation wird die DKS gern genutzt, um sich neue Themenbereiche zu erschließen, wie dieses zuletzt bei dem zum Jahresanfang 2021 in Kraft getretenen Unternehmenssanierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) der Fall war. Eine Sonderrolle hat die DKS für die europäische Kommission übernommen, als es um die Entwicklung eines europäischen Industriestandards für NPL-Transaktionsplattformen ging. Ebenfalls eine Besonderheit war es, dass die DKS Leitlinien zur Restrukturierung von Schuldschein-Darlehen entwickelte, was die LMA bei der Überarbeitung des eigenen Musters noch kategorisch abgelehnt hatte. Inzwischen bietet das StaRUG insoweit Lösungen an.

      Das vorliegende Handbuch veranschaulicht die Bandbreite der Themen, die die DKS in den Jahren seit der Gründung bearbeitet hat. Als neutrale Plattform gelang es, eine Vielzahl von namhaften Referenten für die DKS-Workshops und Webinare als Referenten zu gewinnen. Zudem kooperiert die DKS mit anderen spezialisierten Verbänden aus dem Kreditmarkt. Die Arbeit der DKS wird sich kontinuierlich weiterentwickeln und zu einer festen Größe im deutschen Kreditmarkt werden.

      Die Herausgeber und Autoren freuen sich über Anregungen zu den Beiträgen. Es ist geplant, das Handbuch in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren.

Frankfurt am Main im Oktober 2021Der Vorstand
Prof. Dr. Christoph SchalastJens-Georg NawrathDr. Jörg KeibelAndré BarthLars LöffelholzJohann G.G. Becher

      Vorwort des Beirats

      Im Namen des gesamten Beirats gratuliere ich dem Verein Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V. (DKS), den Vorständen Professor Dr. Christoph Schalast (Vorsitzender), Dr. Jörg Keibel (Stv. Vorsitzender), Jens-Georg Nawrath (Stv. Vorsitzender), André Barth (Schatzmeister), Johann Becher und Lars Löffelholz sowie den mittlerweile 43 Mitgliedsinstituten zum 10. Jahrestages der Gründung.

      Die DKS-Gründungsversammlung fand am 27. Oktober 2011 in der Kanzlei Schalast & Partner in Frankfurt am Main statt. Gründungsmitglieder damals waren die Commerzbank AG, die Corealcredit Bank AG, die pbb Deutsche Pfandbriefbank, die ich bis Frühjahr 2010 als Vorstandsvorsitzender geführt habe, der Frankfurt School Verlag, The Debt Exchange Inc., die Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP sowie die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) e.V.

      Den Beirat gibt es seit der Gründung am 27. Oktober 2011. Erster Beiratsvorsitzender war Dr. Jörg Wulfken von Mayer Brown. Weitere Beiratsmitglieder gab es damals noch nicht. Erst im Jahr 2018 erfolgte eine Neuaufstellung unseres Beirats in der Zusammensetzung, wie sie heute noch besteht. Mitglieder in unserem Beirat sind seither Professor Dr. Matthias Casper, Prof. Dr. Peter O. Muelbert, Claus Radünz, Dr. Michael Scherl, Prof. Dr. Dirk Schiereck und Judith Wittig. So konnte auch die wissenschaftliche Basis für die Arbeit des DKS verbreitert werden. Im September 2018 gab es die erste gemeinsame jährliche Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Frankfurt.

      Ziel und Zweck unseres Vereins ist es unverändert, Prozess- und Vertragsstandards für den deutschen Kreditmarkt zu schaffen. Die Standards sollen es allen Marktteilnehmern ermöglichen, mit normierten Prozessen und Abläufen künftig Kreditmarkt-Transaktionen noch besser vorbereiten, durchführen und abwickeln zu können. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kreditinstitute, die in den vergangenen Jahren nicht im Transaktionsmarkt tätig gewesen sind und somit keine oder wenig Erfahrungswerte ansammeln konnten.

      Vorbild ist und war die Loan Market Association (LMA) in London, die bereits 1996 gegründet wurde, um den damals noch in der Entstehung begriffenen europäischen Markt für syndizierte Kredite durch Vertragsstandards für Primär- und Sekundärmarkt-Transaktionen zu fördern. Die LMA und ihre mittlerweile über 600 Mitglieder haben es geschafft, international anerkannte Muster-Vertragsdokumentationen für Investment Grade Corporate Loans, Akquisitionsfinanzierungen und notleidende Forderungen zu etablieren. In den USA gibt es als Pendant die Loan Syndication and Trading Association (LSTA).

      In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbare Organisation. Empfehlungen für Vertragsmuster und -standards wurden bisher vielmehr von den Bankenverbänden in den jeweiligen Sektoren, also dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB), dem Deutschen Sparkassen-

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