Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen. Kurt Schellhammer
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Den Gang der Darstellung bestimmt wiederum das gesetzliche System der Beweislast, das auch das Sachenrecht in Anspruchsgrundlagen, Gegennormen und Hilfsnormen zerlegt. Auch dort, wo nicht ein Anspruch, sondern das Eigentum selbst oder ein beschränktes dingliches Recht beschrieben wird, weist das gesetzliche System von Regeln, Ausnahmen und Gegenausnahmen den richtigen Weg, denn die Beweislast bildet nun einmal das Rückgrat des gesamten materiellen Rechts und steuert das juristische Denken in der gerichtlichen Praxis.
Nach einem knappen Vorspann über den Standort des Sachenrechts im weiten Feld des Zivilrechts fällt das Buch förmlich mit der Tür ins Haus und stellt sogleich den Besitz, das Eigentum und die beschränkten dinglichen Rechte vor, während es die allgemeinen Lehren des Sachenrechts an das Ende des Buches verbannt.
Unvermeidlich ist die Aufteilung des Sachenrechts in die beiden großen Blöcke des Liegenschaftsrechts und des Mobiliarsachenrechts.
Schwerpunkte der Darstellung bilden die dinglichen Ansprüche aus Besitz und Eigentum; das Nachbarrecht als gesetzliche Beschränkung des Grundeigentums samt zivil- und öffentlichrechtlicher Entschädigung für unabwehrbare Störungen; das Wohnungseigentum mit eigenem Verfahrensrecht, das in den meisten Lehrbüchern zu kurz kommt; die Grundpfandrechte und das Grundbuchverfahren; schließlich die Rolle des Besitzes für das Mobiliarsachenrecht sowie Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum.
Auch dieses Buch stützt sich nicht auf irgendwelche Lehren, sondern auf das Gesetz, so wie die höchstrichterliche Rechtsprechung es versteht und anwendet. Der Mangel an wissenschaftlicher Tiefe und Breite wird, so hoffe ich wenigstens, durch eine übersichtliche Gliederung und eine klare Sprache ausgeglichen. Das Lesen soll nicht nur belehren, sondern auch Freude machen. Zahlreiche Beispiele stellen dem trockenen Gesetz die Fülle des Lebens gegenüber und führen vor Augen, wie komplex die Auslegung und Anwendung des Gesetzes sein kann. Gut drei Dutzend „Bilder“ mit knappen, aber einprägsamen Informationen sollen die Strukturen des Sachenrechts offenlegen.
Die Rechtsprechung ist bis Juli 2001 verwertet.
Konstanz, im Juli 2001 Kurt Schellhammer
Inhaltsübersicht
Einleitung Das Sachenrecht im System des Zivilrechts
1. Buch Besitz und Eigentum
2. Teil Das Eigentum – Inhalt und Grenzen
3. Teil Der Herausgabeanspruch des Eigentümers
4. Teil Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
5. Teil Die Abwehransprüche des Eigentümers
2. Buch Das Grundeigentum und die beschränkten dinglichen Rechte an Grundstücken
10. Teil Das dingliche Vorkaufsrecht und die Reallast
11. Teil Die Grundpfandrechte: eine bunte und abwechslungsreiche Spezies
3. Buch Das allgemeine Liegenschaftsrecht und das Grundbuchverfahrensrecht
14. Teil Rechtsgeschäftliche Rechtsänderungen an Grundstücken
16. Teil Gesetzliche Vermutung und öffentlicher Glaube des Grundbuchs
17. Teil Das unrichtige Grundbuch und seine Berichtigung
18. Teil Grundbuch und Grundbuchverfahren
4. Buch Das Mobiliarsachenrecht