Handbuch Arzthaftungsrecht. Alexander Raleigh Walter

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Handbuch Arzthaftungsrecht - Alexander Raleigh Walter

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      Herausgegeben von

       Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig

      Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht,

       Mediatorin im Gesundheitswesen

      Unter Mitarbeit von

       Michael Arndt, LL.M. • Dirk Benson • Dr. iur. Martin Berger • Christoph Bork • Uwe Brocks

       Dr. med. Eckart Feifel • Klaus Fischer • Joachim Hindemith • Dr. iur. Anja Houben

       Dirk Hüwe • Dr. med. Christian Jäkel • Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig

       Prof. Dr. iur. Bernd-Rüdiger Kern • Joachim Laux • Stefanie Löbermann • Helge Rust

       Frank Sarangi, LL.M. • iur. Dr. Hermann Schünemann • Bernd Schwarze • Ajang Tadayon

       Jan Tübben • Dr. iur. Roland Uphoff, M.mel. • Dr. iur. Alexander Walter • Dr. iur. Tobias Weimer, M.A.

      2., neu bearbeitete Auflage

       www.cfmueller.de

      Impressum

      Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

      ISBN 978-3-8114-8959-2

      E-Mail: [email protected]

      Telefon: +49 6221 1859 599

      Telefax: +49 6221 1859 598

       www.cfmueller.de

      © 2021 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

       Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

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      Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

      Vorwort zur 2. Auflage

      Besondere Zeiten erfordern besondere Wege …

      Diese 2. Auflage ist unter Pandemiebedingungen entstanden, was in vielerlei Hinsicht nicht einfach war. Zum einen konnten nur digitale Abstimmungen zwischen Verlag, Autoren und Herausgeberin stattfinden, zum anderen konnten jedoch keine Universitätsbibliotheken zur Recherche genutzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass Vieles online recherchiert werden konnte und die vielen Spezialisten unter den Autoren entsprechend viel Literatur ihr Eigen nennen dürfen, ließ es sich dann doch realisieren, wenngleich all dies deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hat als üblich. Aber: Wir haben es geschafft!

      Der Dank gilt allen hervorragenden Autoren, die große Geduld bewiesen haben, mit viel Kreativität ans Werk gegangen sind und teilweise noch kurz vor Redaktionsschluss die neuesten Änderungen eingearbeitet haben, da sich aufgrund der Pandemie der Zeitplan sehr verzögert hatte. Und last but not least ist es dem Lektorat, dort konkret Frau Enzmann und Frau Greifenstein, zu verdanken, dass es nun doch noch in der Pandemie möglich geworden ist die 2. Auflage zu realisieren. Dafür gilt allen Mitwirkenden mein Dank von Herzen.

      Ich freue mich, dass wir die entscheidenden Änderungen, z.B. zu der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, einige prozessuale Themen etc. einarbeiten konnten. Auch freue ich mich über zwei komplett neue Kapitel zum Rettungsdienst und zur Digitalen Medizin (Digital Health).

      In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine angenehme arzthaftungsrechtliche Lektüre.

      Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Darstellbarkeit in allen Medien wird in diesem Werk bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Formulierungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Düsseldorf, im August 2021 Alexandra Jorzig

      Vorwort zur 1. Auflage

      Vor noch gar nicht allzu langer Zeit, d.h. vor ca. 20 Jahren, stellte das Medizinrecht ein so genanntes „Nischenrecht“ dar. Man sprach auch gern von einem „Exoten-Rechtsgebiet“. Es gab nicht die Fülle an Fällen, sodass sich weder Rechtsanwälte noch Gerichte viel mit dieser Materie auseinandersetzen mussten. Die Literatur, die zum Medizinrecht insgesamt zur Verfügung stand, war mehr als überschaubar, eine gar dogmatische Stringenz fehlte. Gerade in den letzten Jahren hat die Materie des Medizinrechts jedoch deutlich an Bedeutung hinzugewonnen, sodass sich dann auch Ende des Jahres 2004 die Einführung des Fachanwalts für Medizinrecht formierte. Seitdem hat die Fülle an medizinrechtlicher Literatur einen sprunghaften Anstieg zu verzeichnen. Das Arzthaftungsrecht macht einen Teilbereich des Medizinrechts aus. Neben dem Arzthaftungsrecht gibt es noch weitere Gebiete wie das Krankenhausrecht, das Vertragsarztrecht, das ärztliche Berufsrecht etc. Hintergrund dieses Bedeutungszuwachses ist das immer komplexer werdende Gesundheitssystem, welches entsprechende rechtliche Problematiken aufwirft.

      Das Arzthaftungsrecht war bis zum Jahre 2013 nicht kodifiziert, sondern ging auf ausschließliches Richterrecht zurück. Spätestens mit der Kodifizierung durch das Patientenrechtegesetz im Jahre 2013 ist das Arzthaftungsrecht eine feste Größe im Zivilrecht geworden. Bei der Vielzahl der haftungsrechtlichen Fälle, die einen deutlichen sprunghaften Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen haben, ist es unumgänglich, das Arzthaftungsrecht näher zu beleuchten. Aufgrund der sehr speziellen Materie des Arzthaftungsrechts, welches aus reinem Richterrecht entwickelt wurde und zudem immer auch medizinisch zu verstehende Komponenten beinhaltet, ist die Fallbearbeitung vielfältig und die Bearbeitung der Fälle von Patienten- oder Arztseite differenziert.

      Sowohl die unterschiedlichen Sichtweisen als Arzt bzw. Patient als auch die sehr differenzierte Betrachtungsweise der einzelnen Rechtsproblematiken des Arzthaftungsrechts mitsamt seinen speziellen Rechtsfiguren soll in diesem Werk detailliert dargestellt werden. Das Werk beinhaltet eine

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