.

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу - страница 15

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
 -

Скачать книгу

der Gefangene die Hälfte seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so kann er ausnahmsweise bedingt entlassen werden, wenn ausserordentliche, in der Person des Gefangenen liegende Umstände dies rechtfertigen.

      5 Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15, nach Absatz 4 frühestens nach zehn Jahren möglich.

      Art. 87

      b. Probezeit

      1 Dem bedingt Entlassenen wird eine Probezeit auferlegt, deren Dauer dem Strafrest entspricht. Sie beträgt jedoch mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre.

      2 Die Vollzugsbehörde ordnet in der Regel für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe an. Sie kann dem bedingt Entlassenen Weisungen erteilen.

      3 Erfolgte die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, die wegen einer Straftat nach Artikel 64 Absatz 1 verhängt worden war, und erscheinen bei Ablauf der Probezeit die Bewährungshilfe oder Weisungen weiterhin notwendig, um der Gefahr weiterer Straftaten dieser Art zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Bewährungshilfe oder die Weisungen jeweils um ein bis fünf Jahre verlängern oder für diese Zeit neue Weisungen anordnen. Die Rückversetzung in den Strafvollzug nach Artikel 95 Absatz 5 ist in diesem Fall nicht möglich.

      Art. 88

      c. Bewährung

      Hat sich der bedingt Entlassene bis zum Ablauf der Probezeit bewährt, so ist er endgültig entlassen.

      Art. 89

      d. Nichtbewährung

      1 Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen, so ordnet das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht die Rückversetzung an.

      2 Ist trotz des während der Probezeit begangenen Verbrechens oder Vergehens nicht zu erwarten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird, so verzichtet das Gericht auf eine Rückversetzung. Es kann den Verurteilten verwarnen und die Probezeit um höchstens die Hälfte der von der zuständigen Behörde ursprünglich festgesetzten Dauer verlängern. Erfolgt die Verlängerung erst nach Ablauf der Probezeit, so beginnt sie am Tag der Anordnung. Die Bestimmungen über die Bewährungshilfe und die Weisungen sind anwendbar (Art. 93–95).

      3 Entzieht sich der bedingt Entlassene der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen, so sind die Artikel 95 Absätze 3–5 anwendbar.

      4 Die Rückversetzung darf nicht mehr angeordnet werden, wenn seit dem Ablauf der Probezeit drei Jahre vergangen sind.

      5 Die Untersuchungshaft, die der Täter während des Verfahrens der Rückversetzung ausgestanden hat, ist auf den Strafrest anzurechnen.

      6 Sind auf Grund der neuen Straftat die Voraussetzungen für eine unbedingte Freiheitsstrafe erfüllt und trifft diese mit der durch den Widerruf vollziehbar gewordenen Reststrafe zusammen, so bildet das Gericht in Anwendung von Artikel 49 eine Gesamtstrafe. Auf diese sind die Regeln der bedingten Entlassung erneut anwendbar. Wird nur die Reststrafe vollzogen, so ist Artikel 86 Absätze 1–4 anwendbar.

      7 Trifft eine durch den Entscheid über die Rückversetzung vollziehbar gewordene Reststrafe mit dem Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 59–61 zusammen, so ist Artikel 57 Absätze 2 und 3 anwendbar.

      Art. 90

      3. Vollzug von Massnahmen

      1 Eine Person, die sich im Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 59–61 befindet, darf nur dann ununterbrochen von den andern Eingewiesenen getrennt untergebracht werden, wenn dies unerlässlich ist:

      a. als vorübergehende therapeutische Massnahme;

      b. zum Schutz des Eingewiesenen oder Dritter;

      c. als Disziplinarsanktion.

      2 Zu Beginn des Vollzugs der Massnahme wird zusammen mit dem Eingewiesenen oder seinem gesetzlichen Vertreter ein Vollzugsplan erstellt. Dieser enthält namentlich Angaben über die Behandlung der psychischen Störung, der Abhängigkeit oder der Entwicklungsstörung des Eingewiesenen sowie zur Vermeidung von Drittgefährdung.

      2bis Massnahmen nach den Artikeln 59–61 und 64 können in der Form des Wohn- und Arbeitsexternats vollzogen werden, wenn begründete Aussicht besteht, dass dies entscheidend dazu beiträgt, den Zweck der Massnahme zu erreichen, und wenn keine Gefahr besteht, dass der Eingewiesene flieht oder weitere Straftaten begeht. Artikel 77a Absätze 2 und 3 gilt sinngemäss.56

      Конец ознакомительного фрагмента.

      Текст предоставлен ООО «ЛитРес».

      Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.

      Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.

/9j/4RDkRXhpZgAATU0AKgAAAAgADQEAAAMAAAABAlgAAAEBAAMAAAABA4sAAAECAAMAAAAD AAAAqgEGAAMAAAABAAIAAAESAAMAAAABAAEAAAEVAAMAAAABAAMAAAEaAAUAAAABAAAAsAEb AAUAAAABAAAAuAEoAAMAAAABAAIAAAExAAIAAAAcAAAAwAEyAAIAAAAUAAAA3AE7AAIAAAAR AAAA8IdpAAQAAAABAAABBAAAATwACAAIAAgALcbAAAAnEAAtxsAAACcQQWRvYmUgUGhvdG9z aG9wIENTNSBXaW5kb3dzADIwMTI6MDI6MDEgMTM6MDU6NTAAPEQ2RkJGMEYzRUJFOEVBPgAA AAAABJAAAAcAAAAEMDIyMaABAAMAAAABAAEAAKACAAQAAAABAAACWKADAAQAAAABAAADIAAA AAAAAAAGAQMAAwAAAAEABgAAARoABQAAAAEAAAGKARsABQAAAAEAAAGSASgAAwAAAAEAAgAA AgEABAAAAAEAAAGaAgIABAAAAAEAAA9CAAAAAAAAAEgAAAABAAAASAAAAAH/2P/tAAxBZG9i ZV9DTQAB/+4ADkFkb2JlAGSAAAAAAf/bAIQADAgICAkIDAkJDBELCgsRFQ8MDA8VGBMTFRMT GBEMDAwMDAwRDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAENCwsNDg0QDg4QFA4ODhQU Dg4ODhQRDAwMDAwREQwMDAwMDBEMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwMDAwM/8AAEQgA oAB4AwEiAAIRAQMRAf/dAAQACP/EAT8AAAEFAQEBAQEBAAAAAAAAAAMAAQIEBQYHCAkKCwEA AQUBAQEBAQEAAAAAAAAAAQACAwQFBgcICQoLEAABBAEDAgQCBQcGCAUDDDMBAAIRAwQhEjEF QVFhEyJxgTIGFJGhsUIjJBVSwWIzNHKC0UMHJZJT8OHxY3M1FqKygyZEk1RkRcKjdDYX0lXi ZfKzhMPTdePzRieUpIW0lcTU5PSltcXV5fVWZnaGlqa2xtbm9jdHV2d3h5ent8fX5/cRAAIC AQIEBAMEBQYHBwYFNQEAAhEDITESBEFRYXEiEwUygZEUobFCI8FS0fAzJGLhcoKSQ1MVY3M0 8SUGFqKygwcmNcLSRJNUoxdkRVU2dGXi8rOEw9N14/NGlKSFtJXE1OT0pbXF1eX1VmZ2hpam tsbW5vYnN0dXZ3eHl6e3x//aAAwDAQACEQMRAD8AzEkkiQBJMAdytppqSTuDmkB7XMLvo7ml s/1d4G5MkpSSRcGiSYHmneHVgGxrqweC9rmg/N4akpZJIkAx3SJ2iXAtB7kED73JKUkkkkpS p5P8874D8iuKnk/zzvgPyJs9vqujujSSSUa5SSSSSn//0Mxbv1PwxldRyCzZ9rx8V9mF6glr biRXXeW6/wAzP/giwla6fd1DFvdndPJbbhMNtjxBDayRW/1GO/nKvd7/APt3/B+otfICYEA0 SOrUiaILdv6n1ejp2b0brf2h11/pvx/tHuc2yuxrrtlzv5yh7Gf4F9lX/biAzofU39MPUhj2 ms2MrqrbU5zntc1z35MNG5mOyGbbdmy3/wA+dHV9YMf6y9MzundSxm1ZNGNZkstYZZNQ/nq9 36Smyp9lfs/Sez/CfTWdblZQ+oeDYLrWPdmOY

Скачать книгу