Drei starke Geister. Александр Дюма
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Ein Gemurmel der Entrüstung durchlief die ganze Versammlung, daß ein so junger Mensch schon ein so gräßliches Verbrechen begangen hatte.
»Sie sind angeklagt,« sprach der Präsident weiter, »in der Nacht vom 15. zum 16. April dieses Jahres den Pfarrer Valentin Raynal in Lafou und seine Dienerin Toinette Belami ermordet zu haben.«
»Ich weiß es.«
–»Leugnen Sie noch immer dieses Verbrechen?«
»Ja, Herr Präsident.«
»Gut, Erzählen Sie uns die Umstände, die Ihnen bekannt sind, dann werden wir die Zeugen vernehmen.
Jean erzählte vielleicht schon zum zehnten Male seine Ankunft bei seinem Oheim, sein Gespräch mit ihm, seinen tiefen Schlaf während der Nacht, seine Abreise am Morgen, seinen Besuch bei dem Bäcker Simon und seine Verhaftung in dem Augenblicke wo er Nimes verlassen wollte.
Die Zeugenvernehmung begann. Welche Menge von Beweisen kann die menschliche Justiz aufbringen, um einen Unschuldigen zu verurtheilen, mit der Ueberzeugung, daß sie einen großen Verbrecher vor sich hat!
Der erste Zeuge war der Bauer, bei dem Jean sich nach der Wohnung des Pfarrers erkundigt hatte.
»Habt Ihr damals etwas von Aufregung entweder im Benehmen oder in der Stimme des Angeklagten bemerkt?« fragte ihn der Präsident.
»Nein, der Angeklagte schwitzte sehr, weiter habe ich nichts gesehen.«(Gelächter.)
So oft Menschen versammelt sind, um einen Andern richten und verurtheilen zu hören, lassen sie nie eine Gelegenheit unbenutzt, wo sie lachen können.
»Es ist gut, geht wieder an Euren Platz,« sagte der Präsident zu dem Zeugen, welcher sich freute, zuerst aufgerufen worden zu sein, weil er auf diese Weise von einem guten Platze aus die ganzen Verhandlungen mit anhören konnte, ohne daß ihm ein Wort entging.
Der zweite Zeuge war einer der drei Freunde des Pfarrers, die ihn am Abende vor dem Verbrechen besucht hatten.
Es war ein Mann von sechzig Jahren, von allgemein anerkannter Rechtschaffenheit und Ehrenhaftigkeit.
Nachdem er die gewöhnlichen Einleitungsfragen beantwortet hatte, fragte ihn der Präsident:
»Wie benahm sich der Pfarrer Raynal an jenem Abende gegen seinen Neffen?«
»Ganz wie ein Vater; er schien eine herzliche Zuneigung zu ihm zu haben.«
»Wie benahm sich während dieser Zeit der Angeklagte?«
»Wie ein junger Mann, welcher die ihm bewiesene Liebe dankbar anerkennt.«
»Wurde von der Feindschaft gesprochen, welche zwischen den beiden Brüdern geherrscht hatte?«
»Ja.«
»Was sagte der Pfarrer in dieser Beziehung?«
»Er bedauerte sie.«
»Hatte Herr Raynal schon vor jenem Abende diesen Umstandes gegen Sie erwähnt?«
»Ja; Herr Raynal war einer meiner intimen Freunde und vertraute mir alle seine Gedanken an.«
»Wie äußerte er sich über seinen Bruder Onesimus Raynal?«
»Ich bin es der Wahrheit schuldig zu sagen, daß er ihn zuweilen als einen Mann von heftigem Character schilderte. Aber in der Folge hatte sich seine Meinung von ihm sehr geändert und er hat oft den Wunsch gegen mich ausgesprochen, diesen Bruder wiederzusehen und zu umarmen.«
Die beiden folgenden Zeugen sagten in dem nämlichen Sinne aus, sie fügten aber noch hinzu, der Pfarrer habe ihnen erzählt. daß er im Laufes des Tages eine Summe von zwölfhundert Franken eingenommen habe.«
»Diese Summe bestand in Fünffrankstücken,« bemerkte Jeans Vertheidiger, »und die zwölfhundert Franken, die man bei dem Angeklagten gefunden hat, waren zwei Bankbillets und zehn Louisd’ors.«
»Der Herr Pfarrer hat uns nicht gesagt,« erwiderten die Zeugen, »in welchen Münzsorten jene zwölfhundert Franken bestanden haben; er erzählte uns nur, daß er sie erhalten habe.«
»Uerigens,« setzte der Staatsanwalt hinzu, »hat der Angeklagte sie auch umwechseln können.
»Auch wünschten wir eben deßhalb Gewißheit zu haben, ob die zwölfhundert Franken in Fünffrankenstücken bestanden haben, um die Anklage auffordern zu können, den Wechsler auszumitteln, bei dem sie umgesetzt worden wären.«
Kein Zeuge konnte das Gericht über diesen Punkt aufklären.
Der junge Mann, welcher die erste Anzeige von dem Verbrechen gemacht hatte, wurde hierauf vernommen. Er wußte nichts zu sagen, als daß er schon am Abend zu dem Pfarrer gekommen war; da er aber von der Haushälterin hörte, daß ihr Herr Besuch hatte, so habe er ihn nicht stören wollen und sei daher am folgenden Morgen wieder zu ihm gegangen. Da ihm ans sein Klopfen Niemand öffnete und eine Todtenstille im Hause herrschte, habe er es auf sich genommen, die Thür mit Gewalt zu öffnen.
Die Entlastungszeugen wurden jetzt gehört. Alle stimmten darin überein, die musterhafte Aufführung Jean Raynals bis zu dem Tage des Verbrechens zu versichern, aber von diesem Augenblicke an konnte Keiner etwas über ihn sagen.
Der Croupier des Spielhauses war ebenfalls eingeladen worden.
»Kennen Sie diesen jungen Mann?« fragte ihn der Präsident, auf den Angeklagten zeigend.
»Nein,« Herr Präsident.«
»Sie erinnern sich nicht, ihn an Ihrer Spielbank gesehen zu haben?«
»Es kommen so viel Leute zu uns, daß es fast unmöglich ist, uns die einzelnen Gesichter zu merken.«
»Oer Angeklagte behauptet, am B. April zwölfhundert Franken bei Ihnen gewonnen zu haben; erinnern Sie sich dessen nichts Sie selbst sollen sie ihm ausgezahlt haben, wie er sagt.«
»Ich zahle Alles aus und es gehen täglich mehrere hunderttausend Franken durch meine Hände. Es würde mir also unmöglich sein, mich zu erinnern, ob ich Jemandem eine so unbedeutende Summe von zwölfhundert Franken ausgezahlt habe.«
»Nun, es ist Gottes Wille!« murmelte Jean.
Mit den übrigen Zeugen war es der nämliche Fall.
Alle Einwohner von Lafou, deren Häuser in der Nachbarschaft des Pfarrhauses lagen, waren eingeladen worden. Einige von ihnen waren spät zu Bett gegangen, Andere waren vor Tagesanbruch wieder aufgestanden, Einige sogar hatten gar nicht geschlafen. Aber kein Einziger von ihnen konnte sagen, daß er im Laufe des Tages oder während der Nacht Jemanden in das Pfarrhaus hatte gehen sehen, als den Angeklagten.
Mit jedem Augenblick häuften sich die moralischen Beweise gegen Jean mehr an. Er war vernichtet, die Gedanken vergingen ihm. Zuweilen glaubte er, er sitze für einen Anderen hier, und auf der anderen Seite war er selbst so entsetzt über dieses Zusammentreffen erschwerender Umstände, daß er sich fragte, ob er nicht wirklich seinen Oheim ermordet habe.
Nach Vernehmung der sämtlichen Zeugen erhob sich der Staatsanwalt und unterstützte die Anklage durch folgende Rede:
»Meine Herren Geschworenen,