August Bebel - Die Frau und der Sozialismus. Bebel August

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so weit, daß er dem in der Ehe unbefriedigt gebliebenen Teil – auch wenn dieser die Frau war – das Recht zusprach, sich außer der Ehe Befriedigung zu verschaffen, »damit der Natur Genüge getan werde, welcher man nicht widerstehen könne« 53 . Luther stellt hier Grundsätze auf, welche die lebhafte Entrüstung eines großen Teiles der »ehrbaren Männer und Frauen« unserer Zeit hervorrufen werden, die sich gerne in ihrem frommen Eifer auf Luther berufen. In seinem Traktat »Vom ehelichen Leben«, II, 146, Jena 1522, sagt er: »Wenn ein tüchtig Weib zur Ehe einen untüchtigen Mann überkäme und könnte doch keinen anderen öffentlich nehmen und wollte auch nicht gerne wider ihre Ehre tun, soll sie zu ihrem Manne also sagen: Siehe, lieber Mann, du kannst mein nicht schuldig werden und hast mich und meinen jungen Leib betrogen, dazu in Gefahr der Ehre und Seligkeit bracht, und ist für Gott keine Ehre zwischen uns beiden, vergönne mir, daß ich mit deinem Bruder oder nächsten Freund eine heimliche Ehe habe und du den Namen habst, auf daß dein Gut nicht an fremde Erben komme, und laß dich wiederum williglich betrügen durch mich, wie du mich ohne deinen Willen betrogen hast.« Der Mann, führt Luther weiter aus, habe die Pflicht, solches zu bewilligen. »Will er nicht, hat sie das Recht, von ihm zu laufen in ein ander Land und einen anderen zu freien. Wiederum wenn ein Weib die eheliche Pflicht nicht ausüben will, hat der Mann das Recht, eine andere zu beschlafen, nur soll er ihr es vorher sagen« 54. Man sieht, es sind sehr radikale und in unserer an Heuchelei und Prüderie so reichen Zeit sogar recht unsittliche Anschauungen, die der große Reformator entwickelt.

      »Da er ein Man were, der sinen echten wive ver frowelik recht niet gedoin konde, der sall si sachtelik op sinen ruggen setten und draegen sie over negen erstnine und setten sie sachtelik neder sonder stoeten, slaen und werpen und sonder enig quaed woerd of oevel sehen, und roipen dae sine naebur aen, dat sie inne sines wives lives noet helpen weren, und of sine naebur dat niet doen wolden of kunden, so sall he si senden up die neiste kermisse daerbi gelegen und dat sie sik süverlik toe make und verzere und hangen ör einen buidel wail mit golde bestickt up die side, dat sie selft wat gewerven kunde; kumpt sie dannoch wider ungeholpen, so help ör dar der duifel.«

      Der Bauer des Mittelalters wollte in erster Linie durch die Ehe Erben haben, und vermochte er diese selbst nicht zu zeugen, so überließ er als praktischer Mann dieses Vergnügen ohne besondere Skrupel einem anderen. Die Hauptsache war, daß er seinen Zweck erreichte. Wir wiederholen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, das Eigentum beherrscht ihn.

      Die aus den Schriften und Reden Luthers angezogenen Stellen über die Ehe sind um deswillen besonders wichtig, weil die darin geäußerten Anschauungen mit den in der Kirche heute herrschenden im schärfsten Widerspruch stehen. Die Sozialdemokratie kann sich in dem Kampfe, den sie mit der Geistlichkeit zu führen hat, mit vollstem Fug und Recht auf Luther berufen, der in Fragen der Ehe einen durchaus vorurteilsfreien Standpunkt einnimmt.

      Wenn Luther die Befriedigung des Geschlechtstriebs als ein Gebot der Natur erklärte, sprach er nur aus, was die Zeitgenossen dachten und besonders die Männerwelt für sich in Anspruch nahm. Durch die Reformation, welche die Beseitigung des Zölibats der Geistlichen und die Aufhebung der Klöster in den protestantischen Ländern durchsetzte, schuf er Hunderttausenden die Möglichkeit, unter legitimen Formen ihrem Naturtrieb gerecht zu werden. Hunderttausend andere blieben freilich, auf Grund der bestehenden Eigentumsordnung und der auf Grund derselben geschaffenen Gesetze, auch ferner davon ausgeschlossen.

      Die Reformation war der Protest des im Entstehen begriffenen Großbürgertums gegen die Gebundenheit der feudalen Zustände in Kirche, Staat und Gesellschaft. Dieses werdende Großbürgertum strebte nach Befreiung aus den engen Banden der Zunft-, Hof- und Bannrechte, nach Zentralisation des Staatswesens, nach Vereinfachung des verschwenderisch ausgestatteten Kirchenwesens, nach Aufhebung der zahlreichen Sitze müßiger Menschen, der Klöster, und Verwendung derselben im praktischen Erwerb.

      Luther war auf religiösem Gebiet der Vertreter dieser bürgerlichen Bestrebungen. Trat er für die Freiheit der Ehe ein, so konnte es sich nur um die bürgerliche Ehe handeln, die erst in unserem Zeitalter, durch das Zivilehegesetz und die damit verbundene bürgerliche Gesetzgebung, Freizügigkeit, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht wurde. Wie weit dadurch die Stellung der Frau sich veränderte, soll untersucht werden. Einstweilen waren in der Reformationszeit die Dinge noch nicht so weit gediehen. Wurde durch die Reformation vielen die Ehemöglichkeit gegeben, so wurde andererseits durch die stärkste Verfolgung dem freien Geschlechtsverkehr nachgestellt. Hatte die katholische Geistlichkeit gegen die geschlechtlichen Ausschweifungen eine gewisse Laxheit und Toleranz gezeigt, so eiferte jetzt die protestantische, nachdem sie selbst versorgt war, um so wütender dagegen. Den öffentlichen Frauenhäusern wurde der Krieg erklärt, sie wurden als »Höhlen des Satans« geschlossen, die Prostituierten

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