Philosophie des Todes. Héctor Wittwer
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Drittens sei der Organismus der Hirntoten nicht mehr imstande, die Lebensfunktionen selbstständig zu vollziehen und seine Bestandteile und deren Funktionen in ein funktionelles Ganzes zu integrieren. Eben diese Fähigkeit sei aber gemäß der funktionalen Definition des Lebens ausschlaggebend für die Lebendigkeit eines Menschen. Im Übrigen lasse sich durch die Unterscheidung zwischen Ganztod und Partialtod verständlich machen, warum die Tatsache, dass die meisten Organe des Hirntoten noch leben, keinen hinreichenden Grund dafür darstelle, den ganzen Menschen als lebenden anzusehen.
Die Kritiker des Hirntodkriteriums teilen in der Regel die Auffassung, dass zwischen Ganztod und Partialtod unterschieden werden muss. Außerdem können sie sich der Meinung anschließen, dass der Tod funktional als Ausfall der Lebensfunktionen und als Ende der Selbstintegration des Organismus verstanden werden muss. Sie schreiben dem Begriff der organischen Integration jedoch eine andere Bedeutung als die Verfechter des Hirntodkriteriums zu, und sie bestreiten, dass der Organismus eines sogenannten [25]Hirntoten außerstande ist, seine Organe und Funktionen in ein Ganzes zu integrieren.
Im Einzelnen lassen sich folgende wichtige Einwände gegen die Angemessenheit des Hirntodkriteriums ausmachen: 1. Aktuales oder potenzielles Bewusstsein ist keine notwendige Bedingung für Lebendigkeit. 2. Die Fähigkeit zur organischen Integration ist graduell abstufbar. Die Behauptung, dass der Organismus eines »Hirntoten« diese Fähigkeit gänzlich eingebüßt habe, ist falsch. Richtig ist hingegen, dass sie bei ihm in einem geringeren Maße vorliegt als bei einem gesunden Menschen. 3. Wenn die sogenannten Hirntoten tatsächlich tot wären, dann müsste man konsequenterweise unmittelbar nach der Todesfeststellung alle technischen Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Lebensfunktionen dienen, abbrechen. Tatsächlich werden diese Maßnahmen jedoch fortgeführt. Diese drei Einwände sollen kurz erläutert werden.
Gegen die These, dass Bewusstsein eine notwendige Bedingung der Lebendigkeit ist, spricht, dass es Menschen gibt, die zwar die Fähigkeit zum bewussten Erleben und Handeln endgültig verloren haben, bei denen aber die wesentlichen Lebensfunktionen intakt sind. Dies gilt für Menschen, die am apallischen Syndrom leiden, und – mit Einschränkungen – für anenzephale Neugeborene. Beim apallischen Syndrom, das auch als Wachkoma oder ständiger vegetativer Zustand bezeichnet wird, handelt es sich um ein Krankheitsbild, das durch schwere Schädigungen des Großhirns gekennzeichnet ist. Dabei bleiben jedoch die Funktionen des Zwischen- und Stammhirns sowie des Rückenmarks erhalten. Diese Teile des Zentralnervensystems steuern die vegetativen Lebensfunktionen. Deshalb [26]ist der Organismus eines Apallikers in der Lage, ohne technische Unterstützung wesentliche Vitalfunktionen aufrechtzuerhalten: Atmung, Blutkreislauf, Temperaturregulation und Stoffwechsel. Die Patienten, die sich im Wachkoma befinden, weisen keine oder nur zu vernachlässigende Anzeichen von Bewusstsein auf; gemäß der Ganztoddefinition sind sie aber zweifellos nicht tot. Bei künstlicher Ernährung und medizinischer Betreuung können sie im vegetativen Zustand jahrelang überleben. Ähnliches gilt, allerdings mit starken Einschränkungen, für anenzephale Neugeborene, bei denen große Teile des Gehirns nicht ausgebildet worden sind. Sie können selbst bei intensivmedizinischer Betreuung in der Regel nur wenige Tage überleben, in dieser Zeit sind bei ihnen die Atmung, der Blutkreislauf und die Temperaturregulation allerdings intakt.
Der Verweis auf Patienten im Wachkoma und anenzephale Neugeborene zeigt, dass gemäß der funktionalen Definition des Lebens anhand der Vitalfunktionen aktuales oder potenzielles Bewusstsein keine notwendige Bedingung der Lebendigkeit ist. Daher vermag das erste Argument der Befürworter des Hirntodkriteriums nicht zu überzeugen.
Wie steht es um das zweite Argument? Hat der Körper eines Hirntoten die Fähigkeit der organischen Integration vollständig eingebüßt? Gegen diese Behauptung lassen sich verschiedene, miteinander zusammenhängende Einwände vorbringen. Zunächst kann man darauf verweisen, dass die Fähigkeit zur Selbstorganisation in graduellen Abstufungen vorliegen kann. Bei den sogenannten Hirntoten liegt sie zwar in viel geringerem Maße vor als bei anderen Menschen, gänzlich verloren gegangen ist sie jedoch nicht. [27]Wenn der Körper eines Hirntoten tatsächlich gänzlich außerstande wäre, seine Bestandteile und Funktionen zu einem funktionellen Ganzen zu integrieren, dann würde er die gleichen Begleiterscheinungen des Totseins aufweisen wie ein Leichnam: Leichenstarre, einsetzende Verwesung usw. Tatsächlich verhält es sich jedoch anders, der Körper des Hirntoten sichert die Erhaltung seiner Bestandteile. Nicht nur dies: Wie der bekannte Fall des Erlanger Babys zeigt, ist ein hirntoter Organismus sogar fähig, einen heranwachsenden Embryo zu ernähren.
Hans Jonas hat in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem hingewiesen. Die technischen Maßnahmen, durch die der Blutkreislauf und die Sauerstoffversorgung der Hirntoten aufrechterhalten werden, dienen dem Zweck, die Organe oder Gewebe, die für eine Transplantation vorgesehen sind, in einem guten Zustand zu halten. Dies ist aber nur möglich, weil durch Sauerstoffversorgung und Kreislauf die funktionelle und substanzielle Erhaltung der Teile des Organismus gesichert wird.7 Also ist auch das zweite Argument für das Hirntodkriterium, der Verweis auf die angeblich fehlende organische Integration, ernst zu nehmenden Einwänden ausgesetzt.
An dieser Stelle der Argumentation kann allerdings der Befürworter des Hirntodkriteriums eine weitere Überlegung ins Spiel bringen, um seine Position gegen die genannten Einwände zu verteidigen: Es sei zwar richtig, dass ein hirntoter Organismus noch ein funktionales Ganzes sei, seine funktionale Einheit verdanke er jedoch allein technischen Maßnahmen, also äußeren Faktoren. Ein Körper sei aber nur dann lebendig, wenn er seine Lebensfunktionen selbstständig vollziehen könne:
[28]»Entscheidend ist […] nicht, ob der Organismus oder seine Teilsysteme die Fähigkeit verlieren, zentral gesteuert beziehungsweise integriert werden zu können, sondern ob er selber fähig ist, diese Steuerungs- und Integrationsleistungen auszuüben. Würden eines Tages Computer entwickelt, die – eine gespenstische Vision – fähig wären, nach Funktionsausfall des Gehirns dessen Integrationsfunktionen zu übernehmen und ihn wie einen lebendigen Menschen agieren zu lassen, würde das an dem Tod des auf diese Weise marionettenhaft von außen gesteuerten Menschen nichts ändern. Zum Vergleich: Ein fahruntüchtig gewordenes Auto wird nicht dadurch fahrtüchtig, daß ein außerhalb angebrachter Motor Antriebsleistung auf seine Räder überträgt.«8
Darauf können die Kritiker des Hirntodkriteriums wiederum erwidern, dass die funktionale Definition des Lebens es offenlässt, ob »die Organtätigkeit, deren irreversibles Aufhören den Tod darstellt, spontan sein muß und nicht als Leben zu rechnen ist, wenn sie künstlich induziert und aufrechterhalten wird«9.
Meiner Meinung nach stoßen wir an diesem Punkt der Auseinandersetzung auf die entscheidende Frage: Gehört es zum Begriff des Lebens, dass ein Körper die Lebensfunktionen ohne technische Unterstützung aufrechterhält? Diese Frage muss eindeutig mit Nein beantwortet werden, weil beispielsweise Menschen mit einem Herzschrittmacher oder Dialysepatienten zweifellos nicht tot sind. Also muss im zweiten Schritt gefragt werden, in welchem Maße die Vitalfunktionen unabhängig von [29]technischen Maßnahmen erfolgen können müssen, damit ein Körper als lebendig gelten darf. Erst wenn diese Frage überzeugend beantwortet ist, wird es meines Erachtens möglich sein, eine klare Grenze zwischen lebendigen und toten Menschen zu ziehen und endgültig zu entscheiden, ob die sogenannten Hirntoten tot sind oder nicht.
Die vorangegangenen Ausführungen könnten den Eindruck erweckt haben, dass die Zulässigkeit der Organentnahme bei »Hirntoten« ausschließlich davon abhängt, ob diese Menschen tatsächlich tot sind. Dieser Eindruck ist jedoch irreführend. Es darf nämlich nicht ausgeschlossen werden,