Venture Capital Reinvented: Markt, Recht, Steuern. Группа авторов

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des Technologietransfers für die Schweizer Wirtschaft im letzten Jahrzehnt erheblich zugenommen hat. Während im Jahr 2005 knapp die Hälfte der grossen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten angaben, an Technologietransferaktivitäten beteiligt zu sein, erhöhte sich dieser Anteil bis zum Jahr 2018 auf über zwei Drittel. Dabei verzeichneten sowohl die Unternehmen des Hightech-Sektors (z.B. Chemie, Pharma, Elektrotechnik, Medizinaltechnik, Uhren und Fahrzeuge) als auch des Lowtech-Sektors (z.B. Nahrungsmittel/Genussmittel, Textil/Bekleidung, Kunststoffe, Metallherstellung und Metallerzeugnisse) eine Zunahme der Technologietransferaktivitäten.[2]

      Technologietransfer findet in den unterschiedlichsten Szenarien statt, z.B. zwischen einer Forschungseinrichtung und einem Unternehmen, zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen oder innerhalb einer Unternehmensgruppe.

      Erfolgt der Technologietransfer durch eine öffentliche Forschungseinrichtung sind mehrere Akteure beteiligt: (i) die öffentliche Forschungseinrichtung; (ii) der Forscher, der die Forschungsergebnisse generiert hat, wobei hier Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden oder Studenten in Betracht kommen; (iii) die Technologietransferstelle der Forschungseinrichtung; sowie (iv) das Unternehmen, das von den Forschungsergebnissen profitieren möchte.

      Den rechtlichen Rahmen für den Technologietransfer durch öffentliche Forschungseinrichtungen bilden zum einen die allgemeinen Gesetze, insbesondere die immaterialgüterrechtlichen Vorschriften, zum anderen finden die auf die jeweilige öffentliche Forschungseinrichtung anwendbaren spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bundes und der Kantone als leges speciales Anwendung.

      In der rechtlichen Beratung sind nicht nur die privatrechtlichen Vorschriften, insbesondere Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht und Arbeitsrecht, zu beachten, sondern auch die anwendbaren öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Zentrale rechtliche Herausforderungen sind dabei die Fragen, wem die Verwertungsrechte an den Forschungsergebnissen zustehen, wie mit potenziellen Interessenkonflikten umzugehen ist und die direkte Beteiligung von Hochschulen an Ausgründungen.

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