Vernehmungen. Heiko Artkämper

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Vernehmungen - Heiko Artkämper

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       Vernehmungen

       Taktik Psychologie Recht

       6. Auflage

      von

      Dr. Heiko Artkämper Staatsanwalt (GL)

      Thorsten Floren Lehrbeauftragter an der HSPV NRW

      Karsten Schilling Kriminalhauptkommissar a.D.

      Mit Beiträgen von

      Christoph Keller Polizeidirektor

      Dr. Philipp Metzger Regierungsdirektor

      Dr. Lennart May Diplom-Psychologe

      Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

       E-Book

      6. Auflage 2021

      © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2021

      ISBN 978-3-8011-0902-8 (EPUB)

      Titel Nr. 102099

       Buch (Print)

      6. Auflage 2021

      © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb; Hilden/Rhld., 2021

      Druck und Bindung: Mediaprint, Paderborn

      ISBN 978-3-8011-0879-3

      eISBN 978-3-8011-0902-8

      Alle Rechte vorbehalten

      Unbefugte Nutzungen, wie Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung oder Übertragung können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Satz und E-Book: VDP GMBH Buchvertrieb, Hilden

       www.vdpolizei.de

      E-Mail: [email protected]

       Vorwort zur sechsten Auflage

      Wer fragt, bekommt Antworten – wer richtig fragt, bekommt die richtigen Antworten. Informationsakquise ist für sämtliche Berufe mit Vernehmungs- und Befragungspraxis von täglicher und essenzieller Bedeutung.

      Der Spagat zwischen praktischer Anwendung einerseits und gesetzlich-theoretischem Hintergrundwissen andererseits ist ungeschriebene Geschäftsgrundlage einer jeden Vernehmung. Die Tatsache, dass eine autoritär veranlasste Zwangskommunikation zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann, soll und muss, erschwert die Kommunikation, macht sie aber nicht unmöglich. Es wurde in den Vorauflagen darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit, bereits bei der erstmaligen Begehung einer Straftat aufzufallen, gering ist. Beschuldigte, die in flagranti gestellt werden, sind in aller Regel keine Erst- oder Einmaltäter. Will man im Sinne einer Qualitätsoffensive der Kriminalität konsequent und erfolgreich begegnen, ist die Vernehmung wichtiger denn je: Auch dies ist das Ziel einer gelungenen Vernehmung, die – entgegen der Wissenschaftshörigkeit mancher – weiterhin einen Kernbereich der Tätigkeit im Rahmen der Strafverfolgung darstellt.

      Anregungen und Wünsche der Leser, die an uns herangetragen wurden, fanden – soweit möglich – erneut Berücksichtigung.

      Die Pensionierung von Karsten Schilling hat die Autoren dazu bewegt, „frisches Blut“ zur Aktualisierung hinzuzuziehen: Thorsten Floren tritt seit dieser Auflage sukzessive die Nachfolge an und verstärkt so den Praxisbezug. Sämtliche Änderungen wurden berücksichtigt, sodass die Veröffentlichung sich auf aktuellem Stand befindet.

      Dortmund/Steinheim/Unna, im Januar 2021

      Heiko Artkämper

      Thorsten Floren

      Karsten Schilling

       Aus dem Vorwort zur fünften Auflage (2018)

      Anregungen und Wünsche der Leser, die an die Autoren herangetragen wurden, fanden – soweit möglich – erneut Berücksichtigung, ohne dass dadurch die Struktur gegenüber den Vorauflagen geändert werden musste.

       Aus dem Vorwort zur vierten Auflage (2017)

      Die Notwendigkeit einer Neuauflage der vergriffenen Veröffentlichung fällt in eine Zeit, in der Gesetzesänderungen zu erwarten stehen. Unter anderem der seit dem Jahr 2016 diskutierte Rohentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens – könnte im Falle seiner Umsetzung zu gravierenden Änderungen betreffend die Dokumentation von Vernehmungen führen. Diese wurden – soweit möglich – in die Ausführungen integriert und werden im Zusammenhang im Kapitel 18.7 dargestellt.

       Aus dem Vorwort zur dritten Auflage (2014)

      Erörterungen zu den Grundzügen der Wahrnehmung, der Kommunikation und der Vernehmungstechnik wurden ergänzt und erweitert.

      Soweit die im Jahre 2013 in Kraft getretenen Änderungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes teilweise eigenständige Belehrungspflichten eingeführt haben, die durch ihre Aufnahme als Querverweise wenig benutzerfreundlich sind, wurden allerdings auch strukturelle Änderungen vorgenommen, die der besseren Verständlichkeit dienen sollen.

      Völlig neu eingeführt wurde das Kapitel zu Vernehmungen in besonderen Verfahrensarten (insbesondere Disziplinarverfahren). Hier ist es gelungen, für diese Spezialmaterien zwei kompetente und renommierte Gastautoren (POR Christoph Keller und ORR Philipp Metzger) zu gewinnen.

       Aus dem Vorwort zur ersten Auflage (2010)

      In der Praxis der Strafverfolgung werden Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten im Ermittlungsverfahren regelmäßig eigenverantwortlich von Polizeibeamten durchgeführt.

      Hierbei entstehen Kommunikationsprozesse, die von psychologischen und sozialen Faktoren abhängig und neben der sozialen Kompetenz des Vernehmenden an die Kenntnis kriminalistisch-methodischer und juristischer

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