Unternehmensrecht. Bernd-Michael Hümer
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3.4. Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
3.5. Erhebung der Einkommensteuer, Tarif und Zahlung
3.7. Zuschlagsteuern (§ 51a EStG)
4. Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes
4.1. Steuerliche Bedeutung der verschiedenen Einkunftsarten
5.1. Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern
6.1. Berechnung der Gewerbesteuer
6.2. Gewinn und Verlust als Ausgangsgröße des Gewerbeertrags
6.3. Hinzurechnungen und Kürzungen
7. Erbschaft- und Schenkungsteuer
7.1. Steuerpflicht bei Erbschaft und Schenkung
7.3. Die Steuerklassen (§ 15 ErbStG)
7.5. Sachliche Steuerbefreiungen
7.6. Steuersätze gem. § 19 Abs. 1 ErbStG
8.1. Allgemeines – Mehrwertsteuer und System
8.2. Umsatzsteuerliche Begriffe
IV. Handwerks- und Gewerberecht 1. Grundsätze des Gewerberechts
1.1. Gewerberecht und Gewerbeordnung
1.2. Der Grundansatz der Gewerbefreiheit (§ 1 GewO)
1.4. Stehendes Gewerbe (§§ 14–54 GewO)
2.1. Zum Begriff „Handwerk“
2.2. Charakteristische Merkmale für das Handwerk
2.3. Volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks
2.4. Handwerksnovellen 1994 und 1998
2.5. Novelle zur Handwerksordnung (Januar 2004)
2.6. Die Handwerksorganisation
2.8. Abschließende Betrachtung
I. Zivilrecht
Verf.: Tobias Scheel
1. Grundsätzliches zum Zivilrecht
1.1 Lernziele und Kompetenzen
Die nachfolgenden Ausführungen haben zum Ziel, angehenden „Geprüften Betriebswirten/-innen nach der Handwerksordnung“ ein Grundwissen im Zivilrecht zu vermitteln. Der Prüfling soll dadurch in die Lage versetzt werden, privatrechtliche Sachverhalte für das unternehmerische Handeln bewerten und ihre Konsequenzen in die unternehmerische Entscheidungsfindung mit einbeziehen zu können.
Die maßgeblichen theoretischen Qualifikationsinhalte bestehen