Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis. Praxisratgeber boden wand decke

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Schadensfälle aus der Parkettlegerpraxis - Praxisratgeber boden wand decke

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der ersten Elemente stellten die Verleger jedoch fest, dass die neuen Bodenpaneele für eine Teilsanierung nicht verwendbar waren. Die Abmessungen passten nicht, und sie waren auch etwas anders konstruiert. Ein Anruf bei der Herstellung brachte Gewissheit: Die vor Ort liegenden Dielen wurden nicht mehr produziert. So verließen die Verleger unverrichteter Dinge die Baustelle.

      Kurze Zeit später erhielt der Bauherr ein Schreiben. „Es liegt eindeutig ein Nutzungsfehler vor. Die raumklimatischen Verhältnisse waren nicht in Ordnung. Auch die Möblierung trägt dazu bei, dass sich das Parkett nicht ausdehnen kann. Die Möbel sind zu schwer. Das Material ist o.k.“ Nun war der Bauherr mit seiner Geduld am Ende. Ein Anwalt musste her. Die Sache landete letztendlich vor Gericht und ein Sachverständiger sollte folgende Fragen beantworten: Liegen überhaupt Verformungen und Aufwölbungen vor? Und wenn ja, ist es ein Verlege-, Produkt- oder Nutzungsfehler?

      Beim Ortstermin stellte sich schnell heraus, dass allein der Begriff Parkett für das, was dort geliefert und verlegt war, nicht ganz treffend war. Es handelte sich um insgesamt zirka acht Millimeter dicke Paneele auf Holzfaserplatte (angabengemäß HDF) mit einer werksmäßig versiegelten Buchendeckschicht von 2,0 bis 2,2 Millimeter mit einem kräftigen Papier als Gegenzug. Zu den Begrifflichkeiten sagte der Gutachter nichts, warum auch. Er sprach jedoch von wenig formstabilen Holzfußbodenelementen, die er als ungeeignet für eine schwimmende Verlegung erachtete. Dass diese Art der Verlegung auf einem ungespachtelten Boden vorgenommen worden war, verschlimmerte das Erscheinungsbild zusätzlich.

      Beim Ortstermin wölbte sich der Boden zwar nicht sichtbar auf, gab aber beim Begehen erheblich nach. Dies wies auf Unebenheiten im Unterboden hin. Im Übrigen stellte der Sachverständige an den Kopfstößen deutlich messbare Überstände und Stippnahtbildungen fest, die auf Dimensionsveränderungen der Einzelelemente zurückzuführen sind. Unter den Fußleisten im Randbereich stand der Boden an einem Teilstück fest an der Wand an. Zwischen der Wohnzimmerschrankwand und der gegenüberliegenden Sitzgruppe mit Esstisch bewegte sich der Boden erheblich.

      Der Gutachter fotografierte alles – auch die Möbel und den länglichen Flur, in dem der schwimmende Boden quer zur Verlegerichtung eingebracht war. Er ließ sich die Daten der erfolgten Reparaturen (jeweils im Sommer) geben und erklärte danach die damaligen Aufwölbungen durchaus mit potenziell hohen Luftfeuchten im Raum. Dennoch sprach er dem Nutzungsverhalten keine ausschlaggebende Bedeutung für das Schadensbild zu. Sein Fazit: Die nicht formstabilen Holzelemente waren für eine schwimmende Verlegung nicht geeignet. Schon leichte Dimensionsveränderungen würden dazu führen, dass es bei Widerständen durch feste Bauteile zu Verformungen kommen könne.

      Fehlerhafte Konstruktion

      Die Möblierung beeinflusse durchaus das Verhalten des Bodens. Aber ungewöhnliche Verhältnisse, wie man sie von schweren Flügeln oder auch Billardtischen bei der Wahl einer derartigen Verlegemethode kennt, lägen in diesem Fall nicht vor. Dass der Boden vor der Verlegung des höchst sensiblen Bodenbelags nicht gespachtelt wurde und eine Längsverlegung bei der Wahl einer schwimmenden Verlegung die bessere Alternative gewesen wäre, ist angesichts der fehlerhaften Konstruktion des Materials eher zweitrangig. Wie der Sachverständige später zufällig erfuhr, besitzt der Bauherr jetzt einen perfekt verlegten Parkettboden.

      6. Aufwölbungen der Profilleisten (Eschenparkett)

      Die entscheidende Kleinigkeit

      Das Anbringen von Fußleisten geht bei der Verlegung eines Bodenbelages manchmal als Nebensächlichkeit unter. Dabei ist auch hier Perfektion gefragt. Dass jede Schlampigkeit ihre Konsequenzen fordert, illustriert dieser Schadensfall.

      Etwa nach acht Wochen, nachdem der neue Eschenparkettboden in dem neuen massiven Wohnhaus verlegt worden war, bemerkte der Bauherr Unregelmäßigkeiten im Bereich der Wände.

      Die Profilleiste, die auf in die Wand gebohrten Halterungen aufgeklipst war, wölbte sich und begann sich zu lösen. Er versuchte zunächst, sie wieder einzudrücken, aber das gelang jeweils nur kurz, denn es war zu viel Spannung auf den Leisten. Er bat den Auftragnehmer für die Parkettarbeiten, sich der Sache anzunehmen.

      „Wir haben unsere Arbeit fachgerecht erledigt. Ich denke, da stimmt etwas nicht mit der Außenwand. Vielleicht ist die Wärmeisolierung zu gering dimensioniert und sie haben dort eine Kältebrücke, die dafür sorgt, dass die Feuchtigkeit aus der Raumluft dort niederschlägt, die Holzfeuchte der Leiste sich erhöht, sie zum Quellen bringt und für das Erscheinungsbild sorgt. Vielleicht ist auch noch zu viel Feuchtigkeit im Neubau. Warten Sie ab, das Problem löst sich automatisch.“ Das hörte sich kompetent und glaubwürdig an. Der Bauherr war zwar nicht glücklich, der Tischler jedoch, der häufiger Parkettarbeiten ausführte, aus der Schusslinie.

      Das Schadensbild verfestigte sich, nur waren in der Folgezeit insbesondere Innenwände betroffen. Mit dem Bauträger wurden weitere Schritte überlegt, denn man hatte keine andere Erklärung als der Handwerker. Sorgen machte jetzt allerdings, dass sich hinter den Leisten an der Wand Schimmel zu bilden schien. Das hievte das Problem auf eine andere Ebene, denn die Frau des Bauherrn war Allergikerin.

      Beim erneuten Anruf erklärte der Handwerker seine Theorie der Taupunkt- und Kondensatbildung mit den Folgen für das Holz nochmals und kaum weniger überzeugend. Es kam nach langem Hin und Her, nicht zuletzt aufgrund der mittlerweile äußerst sensibilisierten Bauherrin, zum Streit, der nun per Beweissicherung vor Gericht ausgetragen wurde. Ein Gutachter wurde ausersehen, dem Richter bei der Urteilsfindung über die Schuldfrage zu helfen.

      Schadensbild

      Der Sachverständige hatte beim Ortstermin festgestellt, dass sich in mehreren Bereichen die Eschen-Fußleisten gewölbt hatten. Das Erscheinungsbild betraf eine Außenecke, ansonsten vornehmlich an einer Innenwand. An einigen Stellen waren hinter den Leisten deutliche Spuren von Schimmel erkennbar. Dies war besonders hinter einer direkt an der Leiste der Außenwand perfekt eingepassten Kommode und auf der Rückseite einer Schrankwand der Fall. Das gleiche Erscheinungsbild fand sich auch hinter einer Kernsockelleiste in einem Arbeitszimmer, das mit Laminat ausgelegt war. Die Feuchtigkeitsprüfungen, die elektrisch mit einem entsprechenden Messgerät vorgenommen wurden, ergaben im Bereich der Holzleisten bei mehreren Messungen Werte von 13,5 bis 14,4 %, dort, wo Parkett lag, von etwa 9,5 bis 9,9 %. Optisch erkennbare Unregelmäßigkeiten in den Bodenflächen waren nicht vorhanden.

      Messfühler, die an die Wand gehalten wurden, zeigten aber deutliche Ausschläge und Digitwerte, die laut der beigefügten Tabelle des Geräteherstellers auf noch deutlich vorhandene Restfeuchte hindeuteten. Hinter einer Vitrine zeigte sich oberhalb einer Leiste sogar Schimmel an der Tapete.

      Der Auftragnehmer hatte auf dem Ortstermin seine Sicht der Dinge unmissverständlich mitgeteilt: „Ich habe den Untergrund zu prüfen und nichts anderes. Das habe ich mit meinem CM-Gerät gemacht und protokolliert.“ Der Gutachter hatte aber nach dem vorliegenden Beweisbeschluss explizit die Frage zu beantworten, ob der Auftragnehmer auch eine Prüfpflicht hinsichtlich der Wand hat.

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      Hier ist die Aufwölbung der Profilleisten zu erkennen. Hinter der Leiste hatte sich an der Tapete schon leichter Schimmel gebildet.

      Schadensanalyse

      Die Frage nach der Pflicht des Verlegers klärte der Sachverständige in seinem Gutachten. „Nein, eine Prüfpflicht hinsichtlich der Wand besteht nicht“, schrieb er in seinem Gutachten. Was sich in einem Meter Höhe abspielt, ist für den Auftragnehmer für Fußbodenarbeiten unerheblich.

      Allerdings stellte er eine wichtige Sache heraus: Zum Untergrund gehört nicht nur die reine Bodenfläche, sondern auch der bodennahe Bereich, in dem die Fußleiste an der Wand angebracht wird. Auf diesen kompletten Wirkungsbereich,

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