Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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c)Faktische Bindungswirkung der MaRisk
d)Verankerung von Anforderungen der MaRisk im KWG
C.Organisationspflichten nach § 25a Abs. 1 KWG („Compliance-Organisation“)
II.Pflichten auf Ebene des Einzelinstituts und der Gruppe
1.Institute als Normadressaten
3.Pflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation
a)Gewährleistung von Gesetzeskonformität als Ziel ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation
b)Einrichtung einer Compliance-Organisation
4.Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements
a)Sicherstellung der Risikotragfähigkeit als Ziel des Risikomanagements
b)Grundsatz der doppelten Proportionalität
c)Mindestelemente des Risikomanagements
5.Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Funktion und einer Risikocontrolling-Funktion
6.Sonstige Anforderungen nach § 25a Abs. 1 S. 6 KWG
III.Gesamtverantwortung der Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation
2.Geschäftsleiterpflichten nach dem KWG
3.Geschäftsleiterpflichten nach den MaRisk
D.Aufsichtsrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen § 25a Abs. 1 KWG
I.Bankaufsichtsrechtliche Reaktionen und Maßnahmen
2.Geschäftsleiterbezogene Maßnahmen
3.Maßnahmen mit Bezug auf ein Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats
II.Ordnungswidrigkeit bzw. Strafbarkeit nach KWG
14. KapitelAufbau einer Compliance-Organisation nach § 25a KWG in der Praxis und interne Sicherungsmaßnahmen gem. § 25h KWG
A.Einleitung
I.Besondere organisatorische Pflichten von Instituten im Sinne des KWG