Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln. Martina Dr. Schäfer

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Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln - Martina Dr. Schäfer

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macht drei Zeitphasen der Entwicklung der Ur- und Frühgeschichte in Deutschland fest:

      1900–1919, die völkische Vorphase, dann der allmähliche quantitative Ausbau 1920–1933 und die Hochphase von 1933–1945.

      Etwa die Hälfte der angestellten Prähistoriker erhielt nach1945 wieder einen Posten. Die Nachkriegszeit unseres Faches ist geprägt durch eine ausgesprochene Kontinuität. (PAPE 1998)

      PAPE referierte in seinem Vortrag den Autor Anselm Faust, der behauptet hatte, dass es in Deutschland keine politisch für den Nationalsozialismus anfälligen Fächer gegeben habe. PAPE (1998) ist da ganz anderer Meinung: Für ihn gehörte die Ur- und Frühgeschichte in Deutschland zu den anfälligen Fächern.

      3. Die Universität zu Köln zwischen 1919 und 1933

      3.1. Die Neugründung unter Konrad Adenauer

      Am 11.3.1919 legte Christian Eckert, der Leiter der 1901 gegründeten Handelshochschule eine Denkschrift vor, in der der Plan, eine Universität in Köln neu zu begründen, den es schon in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg gegeben hatte wieder aufgegriffen wurde. Zwei Jahre zuvor war Konrad Adenauer, der sehr an einer eigenständigen, Kölner Universität, im Gegensatz zum preussischen Zentralismus, interessiert war Oberbürgermeister von Köln geworden.

      Zu diesen beiden Vertretern von Wissenschaft und Politik gesellte sich Louis Hagen, der Präsident der Kölner Handelskammer, um der Neugründung eine wirtschaftliche Basis zu gewährleisten.

      Es gab in Köln zu diesem Zeitpunkt bereits einige Hochschuleinrichtungen: Die 1901 gegründete Handelshochschule, die 1904 gegründete Akademie für Praktische Medizin, eine Kölner Vereinigung für Rechts- und Staatswissenschaftliche Fortbildung seit 1906, die Hochschule für Kommunale und Soziale Verwaltung seit 1912 und das Forschungsinstitut für Sozialwissenschaften, das am 1. April 1919 errichtet wurde.

      Aus diesen Elementen begründete sich am 29. Mai 1919 die Universität Köln, deren Gründungsrektor Christian Eckert wurde.

      Köln war zu dem Zeitpunkt eine britische Enklave in den französisch besetzten Gebieten. Auf diesem Hintergrund sind Christian Eckerts Ansichten aus seiner Denkschrift zu bewerten, die die Universität zum Bollwerk des deutschen Geistes in den gefährdeten Rheinlanden und zum Gedankenvermittler der heutigen hassgetrennten Völker machen wollte. (GOLCZEWSKI 1988, 29)

      Die oben erwähnten bereits bestehenden Hochschuleinrichtungen prägten das Klima der neuen Universität. Sie war eher liberal eingestellt, man feierte den Tag der Weimarer Verfassung und pflegte eine gleichberechtigte Berufungspraxis in Bezug auf jüdische Wissenschaftler. Die Kölner Universität zog eher fachlich orientierte, auf eine gute Ausbildung bezogene Interessenten an, man wollte sich ungestört der wissenschaftlichen Arbeit widmen. (GOLCZEWSKI 1988, 25 u. 31)

      Die Studenten waren im Durchschnitt älter als anderswo, verwendeten mehr Zeit auf ihr Studium als auf andere Aktivitäten, gehörten meistens der Mittelschicht an und stammten aus der näheren Umgebung von Köln.(GOLCZEWSKI 1988, 29)

      Wenn man sich auch um den gleichberechtigten Zugang bemühte, so weisst GOLCZEWSKI doch nachdrücklich darauf hin, dass sich diese «Gleichberechtigung» nur auf die Männer bezog, trotz der in der Weimarer Verfassung, formal verankerten Gleichberechtigung der Frauen, die das Frauenwahlrecht einschloss und Frauen die Zulassung zum Staatsexamen gewährte. (GOLCZEWSKI 1988, 26)

      Zwar hatte Köln, im Gegensatz zu anderen Hochschulen ein besonders gefördertes Frauenstudium, doch ansonsten waren Frauen nicht vertreten. Die einzige Privatdozentin des Wintersemesters 1932/33 war auch noch beurlaubt. In Zeiten des kriegsbedingten Personalmangels erklärte man sich nur zweimal bereit, eine Frau lehren zu lassen. (GOLCZEWSKI 1988, 26)

      Das Nichtvorhandensein von Frauen verweist auf eine tiefergehende Problematik, die im Zusammenhang mit Universitäten bisher nicht genügend berücksichtigt wurde. Wir sehen, dass «gesellschaftliches» Verhalten manchmal entscheidend für das Verhalten universitärer Instanzen war. Die Universitätslehrer folgten nicht selten der Dynamik von Männerbünden, die nicht allein das Verbindungswesen beherrschte. (GOLCZEWSKI 1988, 26)

      Dieses «Nichtvorhandensein» von Frauen an universitären Institutionen ist nur e i n Beispiel für das «gesellschaftliche Verhalten» der Universität aber sicherlich nicht das einzige. In der Vertreibung jüdischer Wissenschaftler und Professoren stellte die Universität zu Köln ebenfalls einen Spiegel der um sie herrschenden gesellschaftlichen Verhältnisse dar. Die Universität zu Köln war zwar eine «Veranstaltung des Staates» (GOLCZEWSKI 1988, 30), wurde jedoch von der Stadt Köln finanziert. Ein Kommissar führte die staatliche Aufsicht, doch die wichtigsten Belange der Universität entschied das «Kuratorium», in dem die städtischen Vertreter mit 7 Sitzen die Mehrheit hatten. (GOLCZEWSKI 1988, 30) Das spiegelte den kommunalen Charakter der Einrichtung noch ganz besonders.

      Der Oberbürgermeister von Köln war automatisch der Erste Vorsitzende des Kuratoriums. Konrad Adenauer, der entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der Hochschule nahm, hatte bis 1933 dieses Amt inne. Geschäftsführender Vorsitzender war bis 1933 Christian Eckert.

      Ab 1933 hörte die Gremienarbeit auf, der jeweilige «Geschäftsführende Vorsitzende», abhängig von der nationalsozialistischen Partei, entschied nun mehr oder minder alleine, hin und wieder wurde er als «Kurator» bezeichnet. (GOLCZEWSKI 1988)

      Grundlage faschistischer Formierung des Bildungs- und Erziehungswesens, insbesondere von Schule und Hochschule, war eine Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen mit repressivem, rechtsstaatliche Normen und Individualrechte weithin ausser Kraft setzendem Charakter. Sie übernahmen nicht nur eine Steuerungsfunktion im Gleichschaltungsprozess, sondern legitimierten ihn zugleich, wenn auch vielfach erst nachträglich. Sie lasteten als Zwang zu konformem Verhalten auf den für Bildung und Erziehung Verantwortlichen einerseits, als permanente Bedrohung auf den Opfern der Gleichschaltung andererseits. (KEIM 1997, 74f)

      Die Notverordnung vom 4.2.1933 «Zum Schutz des deutschen Volkes» sowie jene vom 28.2.1933 als Reaktion auf den Reichstagsbrand setzten wichtige Grundrechte ausser Kraft und machten die Verfolgung von Kommunisten und Sozialisten rechtmässig. Eines der wichtigsten Werkzeuge der Nationalsozialisten in Bezug auf die Gleichschaltung des Bildungswesens war aber das «Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums» vom 7.4.1933 (KEIM 1997, 75), auf das ich hier, wegen des Berufsverbotes für Herbert Kühn, etwas ausführlicher eingehen möchte.

      Zu diesem Gesetzespaket gehörten auf der Seite der Schülerinnen, Schüler und Studierenden die Verordnung vom 17.3.1933 und das Gesetz vom 25.4.1933, die den Zugang zu den Hochschulen und weiterführenden Schulen regelten. Letzteres schrieb vor, dass die Anzahl jüdischer Schul- und Hochschulbesucher an einer Schule nicht den jeweiligen Prozentsatz dieses Bevölkerungsteiles übersteigen dürfe, was vor allen Dingen für die jüdischen Bürger in den Grossstädten Deutschlands fatale Folgen hatte. In Preussen und anderswo mussten Immatrikulierende eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass ihre Eltern und Grosseltern «arisch» waren. (KEIM 1997, 78)

      Als «nicht-arisch» galt im Sinne des «Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums», wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Grosseltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder Grosselternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Grosselternteil der jüdischen Religion angehört hat. (Keim 1997, 78)

      Diese Gesetze und Verordnungen schlossen ab nun mehr und mehr jüdische Bürger und andere gesellschaftliche

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