Erleuchtet? Im Namen des Volkes.... Peter U. Schäfer

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Erleuchtet? Im Namen des Volkes... - Peter U. Schäfer

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eine hohe Tür aus zwei Flügeln öffnete sich und Hauptmann Hammer betrat den Gerichtssaal. Er setzte sich im hinteren Bereich in der letzten Stuhlreihe auf einen der vorhandenen Stühle.

      Die Leuchtstofflampen über der Richterbank wurden offenbar von außen eingeschalten. Sie verbreiteten über dem Richtertisch und dem Stuhl, auf dem Johann saß, helleres Licht. Der hintere Teil des Raumes blieb im Zwielicht, weil die auch dort zur Ergänzung der rustikalen Wand- und Deckenbeleuchtung angebrachten Leuchtstofflampen ausgeschalten blieben. Durch eine hinter dem Richtertisch befindliche weitere Tür betraten ein großer, gewichtiger Mann und eine junge Frau den Raum.

      Der unmittelbar hinter Johann Klinger sitzende Polizist forderte Johann auf, aufzustehen. Der Mann hinter dem Richtertisch setzte sich. Auch im Sitzen war sein Kopf weit über dem von Johann. Um ihn anzusehen, musste Johann auch stehend noch steil nach oben blicken. Der Mann sah sich im Raum um. Der neben Johann stehende Polizist drückte ihm auf die Schulter und machte ihm so klar, dass er sich nun ebenfalls zu setzen hätte. Der Richter wirkte teilnahmslos, mit seinen sparsamen Gesten routiniert. Er schaute von oben auf Johann Klinger, dann zur Seite. Am Richtertisch hatte sich die Frau ebenfalls hingesetzt und reichte dem Richter einen roten Schnellhefter. Dieser schlug die Akte auf.

      „Ich bin Richter Schmiedel am Kreisgericht, anwesend sind die Justizangestellte Frau Schönemann als Protokollführer und der Beschuldigte, vorgeführt. Es erfolgt nun die richterliche Vernehmung zur Person und zum Antrag des Staatsanwaltes des Kreises auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten Johann Klinger.“ Monoton ging er die Personalien von Johann Klinger durch und ließ sich diese bestätigen.

      „Durch den Staatsanwalt des Kreises werden Sie beschuldigt, am 27. 9. gegen 19:00 Uhr in den Räumen des VEB Musikinstrumentenbaus an mehreren Stellen, und zwar in den Räumen der Buchhaltung und der Produktionshalle mittels mehrerer Brandsätze einen Brand gelegt zu haben. Der Brand wurde am 27.9. gegen 19:45 Uhr festgestellt. Trotz des Einsatzes der Feuerwehr sind das Hauptgebäude, die Produktionsanlagen und die Lagerbestände zerstört worden. Es ist ein bedeutender volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Dieses Verhalten ist strafbar als Verbrechen entsprechend der §§ 185 und 186 des Strafgesetzbuches der DDR. Johann Klinger wurde durch den Richter aufgefordert, sich zur Beschuldigung zu äußern. Er habe auch das Recht, sich nicht zu äußern. Er könne in jedem Stadium des Verfahrens sich eines Rechtsanwalts als Verteidiger bedienen, jederzeit Erklärungen abgeben und Beweisanträge stellen, wurde er belehrt. Johann verstand nichts. Die Sprache des Juristen, die ihm fremde Terminologie, seine Erschöpfung, die ihm insgesamt absurd und unwürdig vorkommende Situation blockierten sein Aufnahmevermögen.

      Er schreckte auf. „Ob er sich zur Sache äußern wolle?“, fragte ihn der Richter, „er könne sich auch auf die polizeiliche Vernehmung beziehen.“ Johann nickte. „Der Beschuldigte lässt sich zur Straftat ein und macht den Inhalt seiner polizeilichen Vernehmung vom 30.9. und 1.10. zum Gegenstand der heutigen Einlassung“, diktiert der Richter der Protokollführerin. „Der Beschuldigte verzichtet auf nochmalige Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls“, setzt der Richter das Diktat fort. „Beschlossen und verkündet wird der anliegende Haftbefehl“, fährt er dann fort. „Der Beschuldigte wird zum Vollzug des Haftbefehls in die Untersuchungshaftanstalt eingewiesen. Der Haftbefehl wird gestützt auf § 121 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 der Strafprozessordnung der DDR, weil Gegenstand des Verfahrens ein Verbrechen ist.“ Der Richter blickt auf und erklärt, die Sitzung sei geschlossen. Er steht auf, nimmt die Akte in die Hand und verlässt ohne weiteren Aufenthalt den Saal.

      Das Ganze hat kaum 15 Minuten gedauert. Johann wurde erneut in den Raum im Kellergeschoss verbracht. Die Tür schloss sich hinter ihm. Das war`s also. Er sank auf das Brett an der Wand. Die Müdigkeit hätte ihn endgültig eingeholt. Wie lange er erneut im Halbschlaf verbracht hatte, konnte Johann beim besten Willen nicht sagen. Jemand rüttelte ihn an der Schulter. Er sah auf. Zwei Polizisten in Uniform hatten den winzigen Raum betreten und forderten ihn auf, aufzustehen und die Hände vorzustrecken. Man legte ihm wieder Handschellen an und ein Polizist sagte beiläufig, er werde nun in die Untersuchungshaftanstalt in die Bezirkshauptstadt gebracht.

      Ein Kleinbus der Marke Barkas in dunkelgrüner Farbe stand auf dem Hof des Gerichts. Johann wurde durch die seitliche Schiebetür auf eine der hinteren beiden Sitzbänke gesetzt. Dort setzte sich ein Polizist neben ihn, zwei weitere Polizisten saßen auf den Vordersitzen. Die Fenster des Fahrzeuges waren vergittert, zwischen den Vordersitzen und der Rückwand war ebenfalls eine vergitterte Abtrennung. An den Verlauf der Fahrt konnte sich Johann auch später nicht erinnern. Er bemerkte nur, wie er aufgefordert wurde, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Johann befand sich auf dem Innenhof eines großen Gebäudekomplexes. Hinter ihm schloss sich ein großes Tor mit seitlichem Antrieb. Eine an der Wand neben dem Tor angebrachte Ampel schaltete von grün auf rot, nachdem das Tor geschlossen war. Die Polizisten führten ihn durch einen Anbau am Hauptgebäude in einen mittelgroßen Raum. Johann wurde aufgefordert, sich mit dem Gesicht zur Wand hinzustellen. Hinter ihm sprachen die Polizisten mit zwei Männern in der dunkelblauen Uniform des Strafvollzuges. Einer von ihnen trat an Johann heran und schob ihn in einen Nebenraum. Er musste sich vollständig ausziehen. Der Vollzugsangestellte durchsuchte die Kleidung. Anschließend zog er einen Gummihandschuh über die rechte Hand und fuhr mit einem Finger in die anale Körperöffnung von Johann, nachdem er ihn aufgefordert hatte, eine entsprechende Körperhaltung einzunehmen. Nach Abschluss der Prozedur legte der uniformierte Mann einen Stapel Kleidungsstücke auf den Tisch.

      „In der Anstalt tragen Sie diese Kleidung, das Tragen von privater Kleidung ist mit Ausnahme von Unterwäsche nicht erlaubt“, wurde Johann informiert. Die gereichte Kleidung sah furchtbar aus. Graue Baumwollunterwäsche, ein Pullover, eine Hose, eine Jacke dunkelblau, dazu wollene Kniestrümpfe. Alle Kleidungsstücke waren bereits getragen, sie fühlten sich hart und kratzig an. Gleichgültig zog Johann die bereitgelegte Bekleidung an. Nun wurde er wieder in den Vorraum gebracht. Dort musste er erneut eine Vielzahl von Fragen nach persönlichen Daten und Angaben beantworten. Erneut wurden die Angaben in diverse Papiere mit einer mechanischen Schreibmaschine mit einem Finger durch den schreibenden Vollzugsangehörigen übertragen. Danach erhielt Johann einen Ordner ausgehändigt. Der Ordner enthielt die Verhaltensregeln eines Untersuchungsgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, wurde ihm erklärt. „Lesen Sie den Ordner durch, er wird morgen um 10:00 Uhr vom Stationsleiter abgeholt. Sie gehen jetzt mit Herrn Wachtmeister im Strafvollzug Dienhold zur Kammer zum Empfang weiterer persönlicher Gegenstände.“

      Er wurde von Wachtmeister Dienhold schweigend durch etliche Gittertüren und über verschiedene Gänge geführt. Alle Türen waren schwer, mit lautgängigen Schlössern ausgestattet. Die Schließgeräusche nervten. In der Kammer erhielt er Seife, Handtücher, eine Decke, Bettwäsche, Zahnbürste, Rasiergerät, Aluminiumbesteck ohne Messer und Geschirr aus weißem Kunststoff, alles offenbar schon vor ihm benutzt, wie die vielfältigen Gebrauchsspuren zeigten. Alles wurde in die Decke gelegt, über Eck zusammengeschnürt und von ihm aufgenommen. Er wurde nun erneut durch Türen und Gänge über mehrere Treppen geführt. Am Ende des Weges war ein breiter Gang im dritten Stock des Hauptgebäudes, von dem etwa zwanzig Türen abgingen. Ein Vollzugsangestellter trat auf ihn zu und forderte ihn auf, zu folgen. Er schloss eine Tür auf und Johann betrat die Zelle. Hinter ihm wurde die Tür verschlossen

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