Kündigung und dann? Survival Guide zum Rauswurf. Simone Janson

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Kündigung und dann? Survival Guide zum Rauswurf - Simone Janson

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das überhaupt?

      Stehen Kündigungen an, trifft das die Mitarbeiter, die gehen müssen, am härtesten. Doch auch für den Vorgesetzten ist es schwer. Die schlechte Nachricht zuerst:

      Eine Kündigung bleibt eine persönliche Katastrophe. Die gute Nachricht: Chefs können lernen, Mitarbeiter respektvoll zu entlassen und sich würdevoll zu verhalten.

      Die betriebsbedingte Kündigung

      Ein Horrorszenario für viele Chefs ist es, guten Mitarbeitern die Kündigung aussprechen zu müssen. Sie wissen schon im Vorfeld, dass diese Situation emotional belastend sein wird und fürchten, sich von dem Ärger, der Trauer und Verzweiflung anstecken zu lassen.

      Die Herausforderung liegt darin, diese Empathie nicht zu verschleiern, sondern sie für das Gespräch zu nutzen.

      Mitarbeiter entlassen – typische Fallen

      Viele Führungskräfte reden aus Angst, der Mitarbeiter fühle sich abgekanzelt, zu viel und überhäufen ihn mit Aussagen, wie: „Das wird schon alles wieder.“ oder „Sie werden schnell eine neue Stelle finden.“

      Diese emotionalen Killerphrasen sind überhaupt nicht hilfreich, sondern verlängern die Qual und vergrößern die Trauer.

      Kündigen, aber richtig

      Eine gute Strategie ist es, die auftauchenden Emotionen in einem solchen Gespräch wahrzunehmen und anzuerkennen. Das machen Vorgesetzte deutlich, indem sie ihr Verständnis für den gekündigten Mitarbeiter aussprechen.

      Klare Aussagen, wie: „Ich kann verstehen, dass Du enttäuscht bist und Verzweiflung aufkommt. Mir würde es genauso gehen.“ entlasten beide Seiten. Es ist gut, wenn Vorgesetzte auch formulieren, dass ihnen dieser Schritt schwerfällt. Dabei sollten sie jedoch darauf achten, die Entscheidung nicht zu verwässern. Dazu gehört, deutlich zu sagen: „Wir müssen – besser noch, wir werden – das Arbeitsverhältnis beenden.“ Ohne Wenn und Aber!

      Die selbstverschuldete Kündigung

      Hat sich ein Mitarbeiter auf Kosten des Unternehmens bereichert, das Vertrauen missbraucht oder sich anderweitig etwas zuschulden kommen lassen, ist die Situation für den Chef eine andere.

      Anstelle des Mitgefühls dominieren dann Ärger und Enttäuschung. Trotzdem ist ein kurzes, klares Gespräch das Mittel der Wahl, damit beide Seiten gut aus der Situation herauskommen.

      Was kann der Betroffene tun?

      Wirklich vorbereiten kann sich niemand auf seine Kündigung, auch wenn sich betriebsbedingte Kündigungen in den meisten Fällen schon vorher andeuten. In einer solchen Situation hilft es dem Betroffenen, seine aufkommenden Gefühle zu benennen.

      Etwa: „Ich fühle mich so hilflos und habe Angst, keinen neuen Job zu finden“. Ein empathischer Chef wird zudem nichts dagegen einzuwenden haben, wenn der gefeuerte Mitarbeiter darum bittet, sich zurückziehen zu dürfen. Die Gefühlslawine braucht schließlich etwas Zeit, um abzuklingen.

       Dieser Text stammt aus dem Buch "Der Abschied von der Sachlichkeit: Wie Sie mit Emotionen tatsächlich für Bewegung sorgen (2015)" von Markus Hornung, veröffentlicht bei BusinessVillage Verlag, und wurde uns zum Abdruck überlassen.

      Kündigung und Jobverlust: 11 Tipps für Arbeitslosigkeit und Wiedereinstieg

      // Von Simone Janson

      Zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt, Aufweichen des Kündigungsschutzes, Schwächung von Betriebsräten und Gewerkschaften: Die Zeichen am Arbeitsmarkt stehen auf Sturm. Doch was kann man tun, damit man davon nicht weg geweht wird?

      Jobsicherheit geht Stück für Stück verloren

      Gewerkschaft machen sich in Deutschland immer wieder unbeliebt mit Streik, die z.B. den Zugverkehr lahm legen oder dafür sorgen, dass Kindergärten geschlossen bleiben. Doch allem Ärger zum Trotz: Das Streikrecht, Gewerkschaften und Betriebsräte sind Waffen, die sich Arbeitnehmer in zähen Auseinandersetzungen mit Unternehmen erkämpft haben. Und die eine gewisse Sicherheit garantieren.

      Und genau die geht nun Stück für Stück verloren – Globalisierung, zunehmender Flexibilisierung der Arbeitswelt, Aufweichen von Rechten wie dem Kündigungsschutz und Entmachtung von Gewerkschaften und Betriebsräten.

      Kündigung kann jeden Treffen

      Dadurch kann eine Kündigung heute jeden treffen. Doch diese simple Aussage spendet den Betroffenen wenig Trost: Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht nur ein finanzielles Problem, das oft noch durch staatliche Hilfen abgefedert wird.

      Es ist häufig zusätzlich noch mit gesellschaftlicher Stigmatisierung, mitunter sogar mit Verlust des des Kollegen- und Freundeskreies verbunden. Kein Wunder also, dass der Verlust des Jobs für viele noch immer ein großer Schocks ist.

      Schock und Stigmatisierung

      Das gilt vor allem für diejenigen, die nie im Leben damit gerechnet hätten und dann trotz scheinbarer Sicherheit von heute auf morgen entlassen werden: Gerade noch ging man seinem Tagesgeschäft nach und jetzt sitzt man dem Chef gegenüber, der einem mit nüchternen Worten klarmacht, dass er in Zukunft auf die Arbeitskraft des oder der Betroffenen verzichten will. Doch wie soll man mit dieser Situation richtig umgehen?

      Von einer Minute zur anderen ist plötzlich alles anders. Auch wenn das so schnell gar nicht in der ganzen Tragweite zu begreifen ist – es ist auf jeden Fall ein Schock.

      Erste Reaktionen

      So rät Best of HR – Berufebilder.de®-Autorin und Coach Isabel Nitzsche, ersteinmal abzuwarten, bis die erste Wut verraucht ist. Denn Wut und Ärger sollte man in solchem Momenten besser für sich behalten:

       „Gestehen Sie sich ein, dass Sie unter Schock stehen und unternehmen Sie erst einmal nichts. Sie sind viel zu benommen, als dass Sie in der Lage wären, vernünftige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie auf Konfrontationskurs gehen, wird Ihr Chef sich dagegen wehren und das wird nur die Basis für zukünftige Verhandlungen über die Rahmenbedingungen Ihres Ausscheidens verkleinern.“

      Nichts unterschreiben!

      Wichtig ist für die Krisen-Expertin aber vor allem eines: „Unterschreiben Sie in einer solchen Situation nichts, schon gar nicht einen Aufhebungsvertrag. Denn dessen Vereinbarungen sind verbindlich und können von Ihnen später nicht rückgängig gemacht werden!“

      Wer gegen seine Kündigung klagen will, hat dafür drei Wochen Zeit. Kein Grund also, sich vom Arbeitgeber unter Zeitdruck setzen zu lassen, wenn es zum Beispiel um die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages geht. Nitzsche erklärt:

       „Warten Sie in Ruhe ab, bis sich der erste Schreck legt und Sie wieder einigermaßen klar denken können. Dann können Sie sich mit

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