Verteidigung. Tertullian
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Wundert ihr euch etwa, dass ein Mensch bei Erlass eines Gesetzes sich habe irren können, oder dass er, wieder zur richtigen Einsicht gekommen, es verworfen habe? Hat nicht die Verbesserung der Gesetze sogar des Lykurg, welche die Lazedämonier vornahmen, ihrem Urheber solchen Schmerz verursacht, dass er in freiwilliger Verbannung sich selbst zum Tothungern verurteilte? Durchwühlt und fällt ihr denn nicht, da neue Erfahrungen täglich die Dunkelheiten des Altertums erleuchten, jenen ganzen alten und wuchernden Wald von Gesetzen mit den neuen Äxten kaiserlicher Reskripte und Edikte? Hat nicht kürzlich der charakterfeste Kaiser Severus die nichtsnutzigen Papischen Gesetze, welche früher Kinder zu haben gebieten, als die Julischen Gesetze zu heiraten vorschreiben, nach so langer Geltung aufgehoben?
Doch es war ja früher Gesetz, dass die Verurteilten von ihren Gläubigern in Stücke geschnitten wurden, und dennoch wurde später mit allgemeiner Zustimmung diese Grausamkeit abgeschafft und die Todesstrafe in eine Strafe der Infamie verwandelt. Der angewandte Zwangsverkauf der Güter wollte lieber einem Menschen das Blut ins Gesicht treiben, als es vergießen. Wie viele Gesetze, die ihr verbessern müsstet, sind auch jetzt noch unbemerkt vorhanden! Gesetzen nämlich dient weder die Zahl ihrer Jahre, noch die hohe Stellung ihrer Urheber zur Empfehlung, sondern allein die Billigkeit. Daher werden sie, sobald sie als ungerecht erkannt sind, mit Recht verurteilt, obwohl sie selbst verurteilen. – Wie wir sie für ungerecht erklären können?! – Sogar für einfältig, wenn sie nämlich einen bloßen Namen bestrafen; sofern aber Taten, so frage ich, warum bestrafen sie denn an uns auf Grund des bloßen Namens Taten, die sie an anderen nur dann ahnden, wenn sie als wirklich begangen erwiesen sind, nicht wenn sie auf Grund eines Namens als erwiesen angesehen werden? Bin ich ein Blutschänder, warum untersucht man es nicht? Bin ich ein Kindsmörder, warum foltert man mich nicht? Habe ich gegen die Götter oder gegen die Kaiser etwas verbrochen, warum hört man mich nicht an, obwohl ich mich zu verteidigen imstande bin?
Kein Gesetz verwehrt, zu untersuchen, was es zu begehen verbietet, weil einerseits kein Richter gerechter Weise straft, wenn er noch nicht erkannt hat, dass etwas Unerlaubtes begangen worden sei, und andererseits kein Bürger dem Gesetze getreulich gehorcht, wenn er nicht weiß, von welcher Art das ist, was das Gesetz ahndet. Kein Gesetz schuldet sich allein das Bewusstsein von seiner Gerechtigkeit, sondern denen, von welchen es Gehorsam erwartet. Übrigens, ein Gesetz ist verdächtig, wenn es sich nicht prüfen lassen will; nichtswürdig aber ist es, wenn es, der Gerechtigkeit nicht würdig befunden, tyrannisiert.
5. Prüfung der Gesetze gegen die Christen. Der Umstand, dass nur schlechte Kaiser Gesetze gegen die Christen erließen, erweckt eine ungünstige Meinung über deren Wert.
Um über den Ursprung solcher Gesetze etwas beizubringen, so gab es ein altes Dekret, kein Kaiser solle einen Gott einführen außer mit Billigung des Senates. Das hat M. Aemilius erfahren mit seinem Gotte Alburnus. Es gereicht unserer Sache auch der Umstand, dass bei euch die Gottheit von menschlichem Gutdünken abhängt, zum Vorteil. Wenn der Gott dem Menschen nicht zusagt, so wird er kein Gott. Bald wird der Mensch Gott gnädig sein müssen. Tiberius also, zu dessen Zeit der Christenname in der Welt aufkam, berichtete über die ihm aus dem palästinensischen Syrien überbrachten Tatsachen, durch welche daselbst die Wahrheit in Betreff dieser in Frage stehenden Gottheit geoffenbart worden war, an den Senat und gab als erster seine Stimme zu Gunsten derselben ab.
Der Senat verwarf sie, weil er sie nicht selbst geprüft hatte; der Kaiser blieb aber bei seiner Meinung und drohte den Anklägern der Christen mit Nachteilen. Befragt eure Archive, dort werdet ihr finden, dass zuerst Nero das kaiserliche Schwert gegen diese Genossenschaft, als sie in Rom auftrat, wüten ließ. Dass ein solcher Mensch mit unserer Verdammung den Anfang machte, ist sogar ein Ruhm für uns. Denn wer ihn kennt, wird zu ermessen imstande sein, dass das, was ein Nero verdammt hat, gewiss nur ein sehr großes Gut sein konnte. Auch Domitian, an Grausamkeit ein halber Nero, versuchte es; aber weil er doch wenigstens noch ein Mensch war, so unterdrückte er schnell das Beginnen und rief sogar die von ihm Verbannten zurück. Solche Menschen waren unsere Verfolger, immer waren es Ungerechte, Ruchlose, Wollüstlinge. Ihr selbst seid gewohnt, sie zu verdammen, und ihr pflegt die von ihnen Verurteilten zu begnadigen. Hingegen zeigt uns aus der langen Reihe ihrer Nachfolger bis auf den heutigen Tag, unter den Kaisern, die in göttlichen und menschlichen Dingen weise waren, auch nur einen einzigen Christenverfolger!
Wir aber können sogar unter ihnen einen Beschützer aufweisen, wenn man die Briefe des so würdevollen Kaisers Marc Aurel nachsähe, worin derselbe bezeugt, dass jener bekannte Wassermangel in Germanien durch einen Regen, der vielleicht durch das Gebet der Christen erlangt war, beendigt wurde. Befreite er gleich diese Klasse von Leuten nicht öffentlich von der Strafe, so annullierte er sie doch öffentlich auf andere Weise, indem er auch für die Angeber eine Strafe hinzufügte, und zwar eine schlimmere. Was sind das also für Gesetze, welche bloß die Gottlosen, die Ungerechten, die Schandmenschen, die Toren und Wahnsinnigen gegen uns in Vollzug setzen, welche ein Trajan aber zum Teil umging, indem er das Aufsuchen der Christen verbot, welchen ein Vespasian, obwohl Bezwinger der Juden, ein Hadrian, obwohl sonst ein beflissener Nachspürer aller Dinge, ein Pius, ein Verus keinen Nachdruck gab! Schlechte Menschen wären doch sicher eher von den besten, ihren natürlichen Widersachern, als von gleich-gesinnten Genossen zur Ausrottung verurteilt worden.
6. Geschichte und eigene Erfahrung lehren, dass Gesetze auch aufgehoben werden können und oft aufgehoben worden sind.
Nun sollten, wünschte ich, diese ehrfurchtsvollen Wächter und Rächer der Gesetze und Einrichtungen der Vorfahren sich ihrerseits hinsichtlich ihrer Treue, ihrer Ehrerbietigkeit und ihres Gehorsams gegen die Beschlüsse der Vorfahren verantworten, ob sie keinen verlassen, ob sie von keinem abgewichen, ob sie nicht gerade die Dinge, die zur Erhaltung der Sittlichkeit notwendig und die geeignetsten waren, aufgehoben haben. Wohin sind denn jene Gesetze gekommen, die den Aufwand und den Ehrgeiz einschränkten, wodurch verordnet wurde, nicht mehr als hundert Aß zu einer Mahlzeit zu verwenden, und auch nicht mehr als eine einzige Henne aufzutragen, und zwar eine ungemästete, wodurch ein Patrizier, weil er zehn Pfund Silbergeschirr gehabt hatte, aus dem Senate ausgestoßen wurde, weil man darin einen großen Schuldtitel des Ehrgeizes erblickte, wonach die Theater, die entstanden, um die Sitten zu korrumpieren, sogleich zerstört wurden, und welche nicht gestatteten, die Abzeichen von Würden und Adel sich vermessen und ungestraft anzumaßen?
Denn ich finde, dass diese Hunderter-Gastmähler jetzt diese Benennung bekommen müssten nach den Hunderttausenden von Sesterzen, und dass das Silbermetall zu großen Schüsseln verarbeitet wird nicht für Senatoren – das wäre noch nichts -, sondern für Freigelassene oder sogar für solche, auf denen noch Peitschen zerschlagen werden. Ich sehe auch, was die Theater anlangt, dass nicht einmal mehr eins oder unbedeckte genügen. Für die Spiele also, damit die schamlose Lust von der Winterkälte nicht leide, haben die Lazedämonier zuerst den Gebrauch der schwerfälligen Mäntel erfunden. Ich sehe auch, dass zwischen ehrbaren Matronen und Dirnen kein Unterschied mehr in der Kleidung geblieben ist. In Betreff der Frauen sind auch jene Anordnungen der Vorfahren, wodurch die Sittsamkeit und Mäßigkeit