Modernes Homeoffice für Dummies. Ingo Kallenbach
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Teil I
Was bedeutet »Homeoffice« eigentlich?
IN DIESEM TEIL …
erfahren Sie, was unter Homeoffice verstanden wird
welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen
wie mögliche Steuervorteile aussehen
was aktuelle Studien über das Homeoffice aussagen
wie sich das Homeoffice in Zukunft entwickeln wird
Kapitel 1
Bedeutung von »Homeoffice« und Abgrenzung
IN DIESEM KAPITEL
Bedeutung »Homeoffice« und »Telearbeit«
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mögliche Steuervorteile
Versicherungsschutz im Homeoffice
Wenngleich es manchmal langweilig erscheinen mag, lohnen sich klare Definitionen, da diese oft auch rechtliche Unterschiede nach sich ziehen.
»Homeoffice« und »Telearbeit«
Das Wort »Homeoffice« wird im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch für Arbeiten zu Hause verwendet. Allerdings muss man aufgrund vertraglicher und rechtlicher Gegebenheiten unterscheiden zwischen »Homeoffice« oder »Telearbeit« und dem »mobilen Arbeiten« oder »mobile working«.
Homeoffice oder Telearbeit beschreibt einen Arbeitsplatz, der in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. Der Arbeitsplatz im Homeoffice muss genauso wie der Arbeitsplatz im Büro den gesetzlichen Anforderungen genügen. Es ist Sache des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen.
Abgrenzung zu »mobilem Arbeiten« oder »mobile working«
Aus Sicht des Arbeitsrechts unterscheidet sich Homeoffice von »mobile working« und »mobilem Arbeiten«: Beim mobilen Arbeiten können Angestellte einen Teil der Arbeit von einem Ort ihrer Wahl, also außerhalb des Büros erledigen, zum Beispiel mit dem Laptop zu Hause, in einem Co-Working-Space, Café oder im Zug. Im Hinblick auf die Frage, inwiefern das Arbeiten vom Ausland aus ebenfalls als »mobiles Arbeiten« möglich ist, gibt es noch keine eindeutige rechtliche Regelung (Stand Dezember 2020).
Rechtlich betrachtet liegt in Deutschland dann mobiles Arbeiten vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Büro, sondern auch an anderen Orten arbeitet. Zu Hause, auf Dienstreisen oder wo auch immer. Der Arbeitnehmer muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen.
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden, sich auf eines der beiden flexiblen Arbeitsmodelle »Homeoffice« oder »mobiles Arbeiten« einzulassen; umgekehrt gibt es in Deutschland auch (noch) kein Recht auf Homeoffice (Stand 2020).
Die Arbeitsstättenverordnung
Die gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wie folgt beschrieben:
»Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte, wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.« (ArbStättV, § 2 Begriffsbestimmungen, Abs. 7)
Der Arbeitnehmer ist bei der Telearbeit also nicht frei in der Wahl seines Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz muss vom Arbeitgeber eingerichtet werden. Der Ort dafür ist meistens zu Hause – zwingend ist dies aber nicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland entscheidet der Arbeitgeber, ob Angestellte von zu Hause arbeiten dürfen. Es gibt kein »Recht auf Homeoffice«. Es gibt aber in den meisten Unternehmen eine speziell ausgehandelte Betriebsvereinbarung, in der geregelt ist, wer wie lange außerhalb des Büros arbeiten darf. Im Einzelfall sind Ausnahmen im Arbeitsvertrag festgehalten.
Der Arbeitgeber darf die Angestellten nicht zwangsweise ins Homeoffice im privaten Wohnraum senden. Nachzulesen ist dies im Artikel 13 des Grundgesetzes unter dem Thema »Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums«.
Arbeitszeiten
Wichtig ist, egal wo gearbeitet wird, dass das Arbeitszeitgesetz mit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten wird: Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause sowie auf Dauer im Schnitt täglich mehr als 8 Stunden arbeiten. In Ausnahmen darf bis zu 10 Stunden am Tag gearbeitet werden.
Erreichbarkeit als Arbeitnehmer und Kollege
Um einen (rechtlichen) Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie unter Kollegen und mit Kunden zu vermeiden, sind transparente, faire Absprachen für das Arbeiten im Homeoffice wichtig. Feste Zeiten der Erreichbarkeit und die Art der Zeiterfassung (zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit) sollten für alle nachvollziehbar abgestimmt und auch dokumentiert sein.
Vereinbaren Sie eine Kernarbeitszeit auf Teamebene, um zum Beispiel spontane Rückfragen und Abstimmungsbedarf zu ermöglichen. Dabei sollte es sich um den »kleinsten gemeinsamen Nenner« der Erreichbarkeit handeln.
Das Team sollte gemeinsam abstimmen, welche Kommunikationskanäle für welchen Fall (Thema, Zeit) bevorzugt werden.
Ausstattung