Modernes Homeoffice für Dummies. Ingo Kallenbach

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Modernes Homeoffice für Dummies - Ingo Kallenbach

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Und Sie haben mit Sicherheit erste Ideen, welche Kapitel Sie mehr interessieren und welche weniger.

      Liebe Leserinnen und Leser, wir als Autoren hoffen, dass Sie viele Empfehlungen, Tipps und für Sie hilfreiche Inhalte in diesem Dummies-Buch finden werden. Geben Sie uns dazu gerne Rückmeldung und teilen Sie uns mit, was Ihnen besonders gefallen hat, aber auch, was Ihnen fehlt oder vielleicht unverständlich war.

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      Was bedeutet »Homeoffice« eigentlich?

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       erfahren Sie, was unter Homeoffice verstanden wird

       welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie beachten müssen

       wie mögliche Steuervorteile aussehen

       was aktuelle Studien über das Homeoffice aussagen

       wie sich das Homeoffice in Zukunft entwickeln wird

      Bedeutung von »Homeoffice« und Abgrenzung

      IN DIESEM KAPITEL

       Bedeutung »Homeoffice« und »Telearbeit«

       Rechtliche Rahmenbedingungen

       Mögliche Steuervorteile

       Versicherungsschutz im Homeoffice

      Wenngleich es manchmal langweilig erscheinen mag, lohnen sich klare Definitionen, da diese oft auch rechtliche Unterschiede nach sich ziehen.

      Das Wort »Homeoffice« wird im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch für Arbeiten zu Hause verwendet. Allerdings muss man aufgrund vertraglicher und rechtlicher Gegebenheiten unterscheiden zwischen »Homeoffice« oder »Telearbeit« und dem »mobilen Arbeiten« oder »mobile working«.

      

Homeoffice oder Telearbeit beschreibt einen Arbeitsplatz, der in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt ist. Der Arbeitsplatz im Homeoffice muss genauso wie der Arbeitsplatz im Büro den gesetzlichen Anforderungen genügen. Es ist Sache des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen.

      Abgrenzung zu »mobilem Arbeiten« oder »mobile working«

      

Rechtlich betrachtet liegt in Deutschland dann mobiles Arbeiten vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Büro, sondern auch an anderen Orten arbeitet. Zu Hause, auf Dienstreisen oder wo auch immer. Der Arbeitnehmer muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen.

      Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden, sich auf eines der beiden flexiblen Arbeitsmodelle »Homeoffice« oder »mobiles Arbeiten« einzulassen; umgekehrt gibt es in Deutschland auch (noch) kein Recht auf Homeoffice (Stand 2020).

      Die Arbeitsstättenverordnung

      Die gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wie folgt beschrieben:

       »Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte, wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.« (ArbStättV, § 2 Begriffsbestimmungen, Abs. 7)

      Der Arbeitnehmer ist bei der Telearbeit also nicht frei in der Wahl seines Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz muss vom Arbeitgeber eingerichtet werden. Der Ort dafür ist meistens zu Hause – zwingend ist dies aber nicht.

      Der Arbeitgeber darf die Angestellten nicht zwangsweise ins Homeoffice im privaten Wohnraum senden. Nachzulesen ist dies im Artikel 13 des Grundgesetzes unter dem Thema »Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums«.

      Arbeitszeiten

      Wichtig ist, egal wo gearbeitet wird, dass das Arbeitszeitgesetz mit Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten wird: Niemand darf länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause sowie auf Dauer im Schnitt täglich mehr als 8 Stunden arbeiten. In Ausnahmen darf bis zu 10 Stunden am Tag gearbeitet werden.

      Erreichbarkeit als Arbeitnehmer und Kollege

      Um einen (rechtlichen) Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie unter Kollegen und mit Kunden zu vermeiden, sind transparente, faire Absprachen für das Arbeiten im Homeoffice wichtig. Feste Zeiten der Erreichbarkeit und die Art der Zeiterfassung (zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit) sollten für alle nachvollziehbar abgestimmt und auch dokumentiert sein.

      

Vereinbaren Sie eine Kernarbeitszeit auf Teamebene, um zum Beispiel spontane Rückfragen und Abstimmungsbedarf zu ermöglichen. Dabei sollte es sich um den »kleinsten gemeinsamen Nenner« der Erreichbarkeit handeln.

      Das Team sollte gemeinsam abstimmen, welche Kommunikationskanäle für welchen Fall (Thema, Zeit) bevorzugt werden.

      Ausstattung

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