Öffentliches Wirtschaftsrecht. Stefan Storr
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Öffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches
Wirtschaftsrecht
von
Dr. Josef Ruthig Univ.-Professor an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Dr. Stefan Storr Univ.-Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien apl. Professor an der Technischen Universität Dresden
5., neu bearbeitete Auflage
Impressum
Impressum
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Vorwort
Vorwort
Öffentliches Wirtschaftsrecht hat sich in der universitären Ausbildung etabliert und ist auch im Zweiten Staatsexamen zunehmend als Wahlfach relevant. Seit der Veröffentlichung der Vorauflage vor fünf Jahren gab es vieles nachzutragen. Dies war nicht nur dem Gesetzgeber geschuldet, sondern nicht zuletzt auch dem Umstand, dass die Europäisierung des öffentlichen Wirtschaftsrechts eine neue Stufe erreicht hat. Nationale Grundrechte werden nicht nur durch die Grundfreiheiten des Binnenmarkts, sondern auch durch die europäische Grundrechtecharta ergänzt und teilweise verdrängt. Das unionale Konzept von Verwaltungsbehörden wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis bestätigt. Deshalb wurden die entsprechenden Ausführungen grundlegend überarbeitet und wo möglich auch gekürzt, um trotz der Fülle neuer Entwicklungen den Umfang nicht weiter anschwellen zu lassen. Besondere Aufmerksamkeit galt modernen, durch Digitalisierung erst ermöglichten Geschäftsmodellen. Das Vergaberecht war erheblich zu aktualisieren.
Wir sehen eine große Stärke unseres Lehrbuchs in der engen Verknüpfung von theoretischem Stoff und Falllösung. Einführungsfälle machen den Stoff der einzelnen Kapitel plastisch und dienen der Lernkontrolle und Vertiefung. Zusammen mit Prof. Dr. Elke Gurlit haben wir unserem Lehrbuch einen bereits 2017 in 2. Auflage erschienenen „Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht“ zur Seite gestellt, der zu allen Bereichen des Lehrbuchs „klausurmäßig“ ausformulierte Fallbearbeitungen auf Examensniveau enthält, auf die im Lehrbuch auch verwiesen wird.
Wieder haben uns viele geholfen. Bedanken möchten wir uns vor allem bei Frau Petra Michaela Kirchmayer (Sekretariat Mainz), unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Mainz Frau Ref. iur. Sophie Salfer, den Herren Ass. iur. Fabian Dechent, Peter Henningsen und Daniel Neurath, den Herren Ref. iur. Sebastian Endres und Tim Wiemers sowie den Herren Stud. iur. Frederic Baumann und Hartmut Moritz Müller, in Graz Frau StudAss Anna-Sophie Kollment und Frau StudAss Lisa Neubauer und in Wien Frau wiss. Mit. Tanja Lang und Frau wiss. Mit. Valentina Neubauer.
Über Anregungen und Kritik freuen wir uns auch weiterhin und bitten, sie an folgende Anschriften zu richten:
Univ.-Prof. Dr. Josef RuthigJohannes-Gutenberg-UniversitätFachbereich 03D-55099 [email protected] | Univ.-Prof. Dr. Stefan StorrWirtschaftsuniversität Wien Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches RechtA-1020 [email protected] |
Mainz/Wien im September 2020
Josef Ruthig
Stefan Storr
Vorwort zur ersten Auflage
Vorwort zur ersten Auflage
Das öffentliche Wirtschaftsrecht befasst sich mit dem Einwirken des Staates und seiner Einrichtungen auf die Wirtschaft und ist insoweit genauso ein traditionelles wie ein modernes Rechtsgebiet. Längst ist es über das herkömmliche Wirtschaftsverwaltungsrecht hinausgewachsen. Es umfasst außer den klassischen Materien des Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrechts das sog. Regulierungsrecht genauso wie das Recht der Auftragsvergabe, das Recht der öffentlichen Unternehmen und das Subventionsrecht. In allen Bereichen haben sich vor allem durch die Europäisierung, aber auch durch technische Neuerungen wie das Internet und gewandelte gesellschaftliche und gesetzgeberische Vorstellungen beachtliche Umwälzungen ergeben. Am novellierten Handwerksrecht, dem Telekommunikationsrecht, aber auch dem Spiel- und Wettrecht wird dies genauso deutlich wie am gewerbe- bzw gaststättenrechtlichen Umgang mit dem „ältesten Gewerbe“, der Prostitution. Diese Umbruchphase ist keineswegs abgeschlossen. Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 markierte lediglich den vorläufigen Endpunkt. Gleichzeitig hat sich das öffentliche Wirtschaftsrecht zum zentralen Referenzgebiet für das allgemeine Verwaltungsrecht sowie die Verzahnung von einfachem Recht mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht entwickelt. Dies macht eine Darstellung des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu einem genauso reizvollen wie schwierigen Unterfangen.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht gehört zu den Wahlfach- bzw Schwerpunktbereichen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen. Seine Bedeutung wird durch die Aufwertung der Schwerpunktbereiche und vor allem den Bedarf der Praxis an Juristen mit Kenntnissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht weiter zunehmen und den Prüfungsstoff über die klassischen Gebiete, vor