Öffentliches Wirtschaftsrecht. Stefan Storr

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Öffentliches Wirtschaftsrecht - Stefan Storr Schwerpunktbereich

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und Prüfungssituation ist das Buch konzipiert. Ziel war eine umfassende Darstellung des examensrelevanten Stoffs, deren Umfang aber gleichzeitig ein vertretbares und im Rahmen der Examensvorbereitung zu bewältigendes Maß nicht überschreiten sollte.

      Eine besondere Herausforderung stellt, wie die Erfahrungen der Autoren in Lehre und Staatsexamen belegen, die Verzahnung des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit dem Gemeinschafts- und Verfassungsrecht, aber auch dem allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht dar. Diese Bezüge zum Pflichtfachstoff und gleichermaßen die sich bei aller Diversifizierung des Rechtsgebietes entwickelnden allgemeinen Strukturen des öffentlichen Wirtschaftsrechts – einschließlich seiner ökonomischen und wirtschaftspolitischen Hintergründe – stehen daher im Zentrum der Darstellung. Es war unser didaktisches Anliegen, den Stoff so weit wie möglich „am Fall“ zu vermitteln. Vorangestellte Fälle sollen aber auch der Lernkontrolle dienen und die praktische Umsetzung für Klausuren erleichtern. Sie wurden entweder der (aktuellen) Rechtsprechung entnommen oder entsprechen examensrelevanten Standardkonstellationen. Rechtsprechungs- und Literaturangaben sollen den Leser zum weiterführenden Studium ermuntern.

      Die §§ 1–6 des Buches wurden von Prof. Dr. Josef Ruthig bearbeitet, die §§ 7–9 verantwortet Priv. Doz. Dr. Stefan Storr. Für ihre Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts zum ersten Teil (§§ 1 bis 6) ist den Mitarbeitern des Mainzer Lehrstuhles zu danken, den wissenschaftlichen Mitarbeitern Ass. iur. Daniel Michel und Markus Wöll sowie für die umsichtige und stets geduldige Bearbeitung der Entwürfe der Sekretärin, Frau Petra Michaela Kirchmayer. Wertvolle Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben auch Mainzer Studierende der Wahlfachgruppe beigesteuert. Ein besonderer Dank aber gilt den studentischen Hilfskräften, Frau cand. iur. Katja Lehr und Herrn cand. iur. Alexander Wirth für ihren unermüdlichen und überobligatorischen Einsatz.

      Das Öffentliche Wirtschaftsrecht wird weiter im Fluss sein, vor allem angesichts der Neustrukturierung der universitären Ausbildung. Über Anregungen und Kritik würden wir uns freuen. Sie werden an folgende Anschriften erbeten:

      Prof. Dr. Josef Ruthig, Fachbereich 03, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung, Johannes-Gutenberg-Universität, 55099 Mainz, [email protected]; Priv. Doz. Dr. Stefan Storr, Juristische Fakultät der TU Dresden, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Umwelt- und Wirtschaftsrecht, Bergstraße 53, 01069 Dresden, [email protected].

      Mainz und Dresden, August 2005

       Josef Ruthig

       Stefan Storr

      Inhaltsverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Vorwort zur ersten Auflage

       Abkürzungsverzeichnis

       Verzeichnis der häufig zitierten Literatur

       § 1 Wirtschaft und Verwaltung

       I.Gegenstand und Entwicklung des öffentlichen Wirtschaftsrechts

       1.„Wirtschaftsordnung“ im Unions- und Verfassungsrecht

       a)Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes

       b)Das offene Prinzip des Unionsrechts

       2.Historische Wurzeln

       a)Merkantilismus und staatliche Lenkung der Wirtschaft

       b)Liberalismus und Gewerbefreiheit

       c)Vom Interventionismus zur sozialen Marktwirtschaft

       d)Die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes

       e)Die europäische Ordnung des Binnenmarktes

       3.Einflüsse von Wirtschaftswissenschaften und Rechtsvergleichung

       II.Öffentliches Wirtschafts- bzw Wirtschaftsverwaltungsrecht

       1.Begriff und Gegenstand

       2.Wirtschaftsaufsicht und Wirtschaftsregulierung

       3.Wirtschaftslenkung und Marktteilnahme

       4.Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht als komplimentäre Rechtsdurchsetzungsregime

       III.Öffentliches Wirtschaftsrecht als Referenzgebiet des (allgemeinen) Verwaltungsrechts

       1.Das öffentliche Wirtschaftsrecht als Motor einer Verwaltungsrechtsmodernisierung

       2.Das

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