Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner

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Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts - Markus Wagner Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8e0b4176-9244-5669-9356-afd3d87036e8">Strafrechtsdogmatische Definitionsversuche

       (1)Akzessorietätsbezogene Ansätze

       (2)Rechtsgutsbezogene Ansätze

       (3)Angriffsbezogene Ansätze

       (4)Der differenzierende Ansatz Lampes

       cc)Der wirtschaftswissenschaftliche Ansatz Mansdörfers

       d)Entwicklung eines eigenen Wirtschaftsstrafrechtbegriffs

       aa)Strafrecht unter dem Einfluss der wirtschaftsbezogenen Öffnungsklauseln

       bb)Vergleich dieses Ansatzes mit den übrigen Auffassungen in der Literatur

       cc)Nähere Konkretisierung des Wirtschaftsstrafrechtsbegriffs

       (1)Unternehmensinterne Straftaten/Straftaten gegen das Unternehmen

       (2)Einbeziehung des Verbraucherschutzstrafrechts?

       2.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zur Wirklichkeit

       3.Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum übrigen Recht

       D.Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils

       Teil 2 Die Begründung des Akzessorietätsverhältnisses

       A.Der Gegenstand des Akzessorietätsverhältnisses

       I.Tatbestand

       II.Rechtswidrigkeit

       III.Schuldhaftigkeit

       IV.Schwierige Abgrenzungsfälle und die Relevanz der Differenzierung

       1.Auswirkungen der Einordnung für das Akzessorietätsverhältnis

       2.Grenzfälle zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit

       a)Behördliche Genehmigungen

       aa)Die vertretenen Auffassungen bzgl. der deliktskategorischen Einordnung

       (1)Generelle Einordnung als Tatbestandsausschließungsgrund

       (2)Generelle Einordnung als objektive Bedingung der Strafbarkeit

       (3)Generelle Einordnung als Rechtfertigungsgrund

       (4)Differenzierung nach dem geschützten Rechtsgut

       (5)Differenzierung nach dem verwaltungsrechtlichen Charakter der Genehmigung

       (6)Differenzierung nach der Art der Formulierung im Normtext

       bb)Kritik und Entwicklung einer eigenen Auffassung

       b)Rechtliche Relevanz und Missbilligung der Gefahr im Rahmen

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