Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung. Marius Leven

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Читать онлайн книгу Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung - Marius Leven страница 3

Die Genehmigung der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung - Marius Leven Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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Abs. 3 2. Var. StGB

       I.Einwände gegen eine der Vorteilsannahme nachfolgende Genehmigungsmöglichkeit

       1.Unvereinbarkeit mit den Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts

       2.Keine rückwirkende Legalisierung der Vorteilsannahme

       II.Die Genehmigungsvoraussetzungen des § 331 Abs. 3 2. Var. StGB

       1.Die vorherige Annahme des Vorteils

       a)Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Begriff der Vorteilsannahme

       b)Keine Genehmigung nach der Tatbestandsverwirklichung

       c)Zwischenergebnis

       2.Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige des vorläufig angenommenen Vorteils

       3.Das Verbot der Verfügung und des Verbrauchs

       4.Die Einhaltung der dienstrechtlichen Genehmigungsbefugnisse

       5.Zwischenergebnis

       C.Die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der „vorläufigen Annahme“ eines Vorteils

       D.Die nachträglich erteilte Genehmigung

       E.Zusammenfassung

       F.Übersicht 1 – Voraussetzungen der Genehmigung der Vorteilsannahme

       Teil 3 Die Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 StGB

       A.Die Spiegelbildlichkeit der §§ 331, 333 StGB

       B.Die vorherige Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 1. Var. StGB

       C.Die nachträgliche Genehmigung der Vorteilsgewährung, § 333 Abs. 3 2. Var. StGB

       D.Die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit des Abwartens der Genehmigung für den Vorteilsgeber

       E.Zusammenfassung

       F.Übersicht 2 – Voraussetzungen der Genehmigung der Vorteilsgewährung

       Teil 4 Die Genehmigung des Sichversprechenlassens, des Versprechens und des Anbietens eines Vorteils, §§ 331 Abs. 3, 333 Abs. 3 StGB

       A.Das Verhältnis zwischen den Tatmodalitäten der §§ 331 Abs. 1, 333 Abs. 1 StGB

       B.Die Genehmigung des Sichversprechenlassens eines Vorteils, § 331 Abs. 3 StGB

       I.Keine „isolierte“ Genehmigung des Sichversprechenlassens eines Vorteils

       II.Die Genehmigungsvoraussetzungen im Einzelnen

       C.Die Genehmigung des Anbietens und des Versprechens eines Vorteils, § 333 Abs. 3 StGB

       D.Zusammenfassung

       E.Übersicht 3 – Voraussetzungen der Genehmigung des Sichversprechenlassens, des Versprechens und des Anbietens eines Vorteils

       Teil 5 Die rechtsmissbräuchlich erlangte Genehmigung

      

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