Internationales Strafrecht. Robert Esser

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Internationales Strafrecht - Robert Esser Praxis der Strafverteidigung

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und Michael Rosenthal, denen für ihre Mitarbeit an der Erstauflage noch einmal herzlich gedankt sei. Dieser Dank gilt auch Stefan Kirsch, der ebenfalls ausgeschieden ist und die Darstellung der anwaltlichen Tätigkeit an den Internationalen Strafgerichtshöfen Franziska C. Eckelmans übergeben hat, die hierfür als ehemalige Legal Advisor der Appeals Division des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag geradezu prädestiniert ist.

      Allen Autoren sei für ihr Engagement gedankt und dem Buch der Erfolg gewünscht, den es verdient.

      Im Oktober 2017

      Passau

      Werner Beulke

      Berlin

      Alexander Ignor

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort der Herausgeber

       Abkürzungsverzeichnis

       Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

       A.Einführung

       I.Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle

       II.Bedeutung und Rangstellung der EMRK im deutschen Recht

       III.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

       IV.Verfahrensarten vor dem EGMR

       V.Zugänglichkeit der Rechtsprechung des EGMR

       VI.Arbeitsbelastung des Gerichtshofs

       VII.Reformen des Kontrollsystems

       VIII.Urteile und Entscheidungen gegen Deutschland

       IX.Spruchkörper des Gerichtshofs

       1.Einzelrichter, Ausschüsse, Kammern, Große Kammer

       2.Ausschluss/Befangenheit eines Richters

       3.Kanzlei

       B.Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde

       I.Zuständigkeit des EGMR

       1.Sachliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione materiae)

       2.Persönliche Unvereinbarkeit mit der EMRK (ratione personae)

       3.Zeitliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione temporis)

       4.Örtliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione loci)

       II.Parteifähigkeit des Beschwerdeführers

       III.Prozess-/Verfahrensfähigkeit des Beschwerdeführers

       IV.Postulationsfähigkeit (Vertretung – locus standi)

       V.Beschwerdebefugnis (Opfereigenschaft)

       1.Selbstbetroffenheit

       2.Unmittelbare Betroffenheit

       3.Gegenwärtige Betroffenheit (Wegfall der Opfereigenschaft)

       a)Potentielle Opfer

       b)Wegfall der Opfereigenschaft

       c)Sonderfall:

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