Multilaterales Instrument. Florian Haase

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Multilaterales Instrument - Florian Haase Heidelberger Kommentar

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dass Absatz 1 nicht für ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen gilt, die bereits eine in Absatz 4 beschriebene Bestimmung enthalten, in der die Behandlung konkreter Sachverhalte sowie Arten von Rechtsträgern oder Gebilden ausführlich geregelt ist; e) dass Absatz 1 nicht für ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen gilt, die bereits eine in Absatz 4 beschriebene Bestimmung enthalten, in der die Behandlung bestimmter Sachverhalte sowie Arten von Rechtsträgern oder Gebilden ausführlich geregelt ist und nach der im Fall von Einkünften, die durch oder über einen in einem Drittstaat oder -gebiet errichteten Rechtsträger oder ein ebensolches Gebilde bezogen werden, Abkommensvergünstigungen versagt werden; f) dass Absatz 2 nicht für ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen gilt; g) dass Absatz 1 nur für ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen gilt, die bereits eine in Absatz 4 beschriebene Bestimmung enthalten, in der die Behandlung bestimmter Sachverhalte sowie Arten von Rechtsträgern oder Gebilden ausführlich geregelt ist.

      OECD The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships (Partnership Report), 1999; OECD Neutralising the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements, Action 2: 2015 Final Report – BEPS Action 2, 2015; OECD Preventing the Granting of Treaty Benefits in Inappropriate Circumstances, Action 6: 2015 Final Report – BEPS Action 6, 2015; OECD Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting, 2016; OECD Explanatory Statement to the Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting, 2016; OECD Musterkommentar, Musterabkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen, 2014; RL (EU) 2016/1164 des Rates v 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABlEU Nr L 193/1 v 19.7.2016; Vorschlag für eine RL des Rates zur Änderung der RL (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern v 2.12.2016; BMF BStBl I 2014, 1258.

      Kommentierung

      I.Zweck der Vorschrift1 – 4

      II.Bezug zum OECD-MA5, 6

      III.Kommentierung7 – 44

       1.Abs 17 – 29

       a)Hintergrund und Adressat der Vorschrift7 – 12

       b)Tatbestandsvoraussetzungen13 – 22

       aa)Rechtsträger oder Gebilde13, 14

       bb)Vollständige oder teilweise steuerliche Transparenz15 – 20

       cc)Einkünftebezug durch oder über ein transparentes Gebilde21

       dd)Behandlung als Einkünfte einer ansässigen Person22

       c)Rechtsfolge23 – 27

       d)Praktische Anwendungsbeispiele28, 29

       2.Abs 230 – 35

       3.Abs 336, 37

       4.Abs 438, 39

       5.Abs 540 – 42

       6.Abs 643, 44

      IV.Umsetzung in Deutschland45

      Literatur: Bahns/Keuthen Behandlung hybrider Gesellschaften im Entlastungsverfahren nach § 50d EStG – Reichweite des Art. 1 Abs. 7 DBA-USA, IStR 2010, 750; Benz/Böhmer BEPS: Das Multilaterale Instrument zur Umsetzung der abkommensrechtlichen Änderungsvorschläge der BEPS-Abschlussberichte, ISR 2017, 27; Eilers/Oppel BEPS erreicht die EU: Das Anti Tax Avoidance Package der EU-Kommission, IStR 2016, 312; Endres/Jacob/Gohr/Klein DBA Deutschland/USA, 2009; Haase Das sog Multilaterale Instrument, Zukunft des Abkommensrechts, IWB 2017, 16; Haase/Gaffron AStG/DBA, 3. Aufl 2016; Hagermann/Kahlenberg Zur Besteuerung grenzüberschreitender Sonderbetriebserträge in Outbound-Konstellationen, IStR 2015, 54; Kahlenberg/Oppel Anti-BEPS-Richtlinie: Erweiterung um Regelungen zur Neutralisierung von hybriden Gestaltungen mit Drittstaaten, IStR 2017, 205; Kofler/Lüdicke/Simonek Hybride Personengesellschaften

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