Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten

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Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten Heidelberger Kommentar

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href="#ulink_8b47b7df-58b4-5d25-ba28-d8e5fccdb990">2.Abgrenzung bedingter Vorsatz zu bewusster Fahrlässigkeit261, 262

       3.Auswirkung von Fehlvorstellungen über das Bestehen eines Steueranspruchs auf den Vorsatz263 – 272

       4.Erkundigungspflichten des Steuerpflichtigen273, 274

       5.Auswirkung von steuerlichen Erfahrungen des Steuerpflichtigen in der Vergangenheit275

       6.Begründung des Vorsatzes im Urteil276

      VI.Irrtum277 – 280

      VII.Versuch281 – 290

       1.Unmittelbares Ansetzen – Abgrenzung des Versuchs der Steuerhinterziehung von der straflosen Vorbereitungshandlung283, 284

       2.Untauglicher Versuch und Wahndelikt285, 286

       3.Rücktritt vom Versuch287 – 290

      VIII.Rechtswidrigkeit und Schuld291, 292

      IX.Verfahrenshindernisse293, 294

      X.Strafe und sonstige Folgen295 – 431

       1.Strafzumessung allgemein296 – 299

       2.Strafrahmenwahl – besonders schwere Fälle, § 370 Abs. 3300 – 349

       a)Steuerhinterziehung großen Ausmaßes, § 370 Abs. 3 Nr. 1309 – 324

       aa)Hinterziehung in großem Ausmaß310 – 321

       (1)Frühere Entwicklung der Rspr. zum großen Ausmaß313, 314

       (2)Kritik an der früheren Rspr. zum großen Ausmaß315

       (3)Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum großen Ausmaß316

       (4)Kritik an der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum großen Ausmaß317

       (5)Großes Ausmaß bei Festsetzungen in einem Grundlagenbescheid318

       (6)Großes Ausmaß bei Begehung mehrerer Taten319

       (7)Verhältnis Hinterziehungsbetrag zu erklärten Beträgen320

       (8)Indizwirkung des großen Ausmaßes321

       bb)Bis Ende 2007: Handeln aus grobem Eigennutz322 – 324

       b)Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger325 – 332

       c)Ausnutzen der Mithilfe eines Amtsträgers333 – 335

       d)Fortgesetzte Begehung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege336 – 339

       e)Verkürzung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern als Mitglied einer Bande340 – 344

       f)Verschleierung mittels Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3345, 346

       g)Versuch eines besonders schweren Falles347 – 349

      

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