Heinrich V.. William Shakespeare
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Wozu uns Eu'r Hochwürden treiben wird.
Darum gebt acht, wie Ihr Euch selbst verpfändet,
Wie Ihr des Krieges schlummernd Schwert erweckt,
In Gottes Namen mahn' ich Euch: gebt acht!
Denn niemals stritten noch zwei solche Reiche,
Daß nicht viel Blut floß; des unschuld'ge Tropfen
Ein jeglicher ein Weh und bittre Klage
Sind über den, der schuldig Schwerter wetzte,
Die so die kurze Sterblichkeit verheeren.
Nach der Beschwörung sprecht, mein würd'ger Herr:
Wir wollen's merken und im Herzen glauben,
Das, was Ihr sagt, sei im Gewissen Euch
So rein wie Sünde bei der Tauf' gewaschen.
CANTERBURY.
So hört mich, gnädiger Monarch, und Pairs,
Die diesem Herrscherthron eu'r Leben, Treue
Und Dienste schuldig seid: – nichts einzuwenden
Ist wider Seiner Hoheit Recht an Frankreich,
Als dies, was sie vom Pharamund ableiten:
»In terram Salicam mulieres ne succedant.«
Auf Weiber soll nicht erben Salisch Land.
Dies Sal'sche Land nun deuten die Franzosen
Als Frankreich fälschlich aus, und Pharamund
Als Stifter dieser Ausschließung der Frauen.
Doch treu bezeugen ihre eignen Schreiber,
Daß dieses Sal'sche Land in Deutschland liegt,
Zwischen der Sala und der Elbe Strömen,
Wo Karl der Große, nach der Unterjochung
Der Sachsen, Franken angesiedelt ließ,
Die, aus Geringschätzung der deutschen Frau'n,
Als die in unehrbaren Sitten lebten,
Dort dies Gesetz gestiftet, daß kein Weib
Je Erbin sollte sein im Sal'schen Land,
Das, wie ich sagte, zwischen Elb' und Sala
In Deutschland heutzutage Meißen heißt.
So zeigt sich's klar, das Salische Gesetz
Ward nicht ersonnen für der Franken Reich;
Noch auch besaßen sie das Sal'sche Land,
Als bis vierhunderteinundzwanzig Jahre
Nach dem Hinscheiden König Pharamunds,
Den man den Stifter des Gesetzes wähnt.
Er starb im Jahr nach unsers Heiland Kunft
Vierhundertsechsundzwanzig, und Karl der Große
Bezwang die Sachsen, setzte Franken ein
Jenseit des Flusses Sala, in dem Jahr
Achthundertfünf. Dann sagen ihre Schreiber,
König Pippin, der Childrich abgesetzt,
Gab Recht und Anspruch vor an Frankreichs Krone
Als allgemeiner Erbe, von Blithilden,
Der Tochter stammend Königes Chlotar.
Auch Hugo Capet, der die Kron' entriß
Herzogen Karl von Lothring, einz'gem Erben
Vom echten Haus und Mannsstamm Karls des Großen,
Mit ein'gem Schein den Anspruch zu beschönen,
Der doch in Wahrheit schlecht und nichtig war,
Gab sich als Erben aus von Frau Lingaren,
Der Tochter Karlmanns, der von Kaiser Ludwig
Der Sohn war, so wie Ludewig der Sohn
Von Karl dem Großen. Auch Ludwig der Zehnte,
Des Usurpators Capet einz'ger Erbe,
Konnt' im Gewissen keine Ruhe haben
Bei Frankreichs Krone, bis man ihm erwies,
Daß Isabell', die schöne Königin,
Von der er Enkel war in grader Reih',
Abstamme von Frau Irmengard, der Tochter
Des vorerwähnten Herzogs Karl von Lothring;
Durch welche Eh' die Linie Karls des Großen
Mit Frankreichs Krone neu vereinigt ward,
So daß so klar wie Sonnenlicht erscheint:
Das Recht Pippins und Hugo Capets Vorwand
Und Ludewigs Beruhigung, sie gründen
Sich auf der Frauen Recht und Anspruch alle;
Wie Frankreichs Kön'ge tun bis diesen Tag,
Wiewohl sie gern das Salische Gesetz
Behaupten möchten, Euer Hoheit Anspruch
Von Frauen Seite damit auszuschließen,
Und lieber sich verstricken in ein Netz,
Als die verdrehten Rechte bloß zu legen,
Von Euch und Euren Vordern angemaßt.
KÖNIG HEINRICH.
Kann ich nach Pflicht und Recht die Fod'rung tun?
CANTERBURY.
Die Sünde auf mein Haupt, gestrenger Fürst!
Denn in dem Buch der Numeri steht geschrieben:
»Der Tochter sei das Erbe zugewandt,
Wenn der Sohn stirbt.« Behauptet, gnäd'ger Herr,