Johann Heinrich Pestalozzi; Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts. Johann Buschmann Heinrich

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Johann Heinrich Pestalozzi; Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts - Johann Buschmann Heinrich gelbe Buchreihe

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Masse des Volks hat keinen Begriff von seinem gesellschaftlichen Recht, also auch keinen gesellschaftlichen Willen und Verkleisterungsmittel unserer bürgerlichen Entmannung sind weder ein Ersatz des mangelnden bürgerlichen Rechts noch ein Fundament einer wahren gesellschaftlichen Ordnung und die Gewaltordnung, die die Macht nicht für das Menschengeschlecht sondern für ihren Dienst einrichtet, ist noch schlimmer als das Unding, das uns die Hexe gekocht hat.

      Indessen ist das, was geschieht um deswillen nicht das, was geschehen soll.

      Der herrschaftliche Stand ist gar nicht durch seinen Ursprung, sondern nur durch das Gesetz rechtmäßig, das Gesetz aber darf den Grund seiner Rechte weder in den Gewaltgelüsten übergroßer Herren noch in den demütigen Niederträchtigkeiten überschwacher Knechte suchen. Es muss ihn in dem Zweck und dem Wesen der gesellschaftlichen Vereinigung suchen. Aber die meisten Staaten tummeln sich in den barocken Formen des Unrechts, dem sie die Gestalt des Rechts und der Ordnung wie dem Esel die Löwenhaut über die Ohren herumziehen. Wenn wir indessen von Herrschafts wegen Genüsse und Rechte fordern, die den Zustand derer, die sich um unser Eigentum bewerben, um unseres größeren Vorteils willen abhängig, ehrlos und rechtlos machen, so handelten wir, wenn auch die ganze Welt das gleiche tut, hierin nicht nach den Gesetzen des gesellschaftlichen Rechts, sondern nach denjenigen unserer tierischen Selbstsucht und die Folgen, die diese Handlungsweise dann haben mag, sind in jedem Fall nicht Folgen unserer gesellschaftlichen Rechtlichkeit sondern des Gegenteils.

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      Gesellschaftliches Recht

       Gesellschaftliches Recht

      Ich sah unter allen vorstehenden Abschnitten den entscheidenden Einfluss meiner selbstsüchtigen Natur auf das allgemeine Zugrundrichten des gesellschaftlichen Zwecks im gesellschaftlichen Zustand.

      Die ersten Bedürfnisse der gesellschaftlichen Menschheit rufen deswegen gebietend einer Kraft, die den Vergehungen meiner Selbstsucht in diesem Zustand allgemein und wirksam Einhalt zu tun imstande sei.

      In dem Gefühl dieser Bedürfnisse liegt der Ursprung aller gesetzlichen Einrichtungen unseres Geschlechts.

      In der Übereinstimmung dieser Einrichtungen mit dem gesellschaftlichen Zweck liegt das Wesen des gesellschaftlichen Rechts.

      Im Mangel dieser Übereinstimmung hingegen liegt das Wesen des gesellschaftlichen Unrechts oder die Quelle der Übereinstimmung derselben mit dem Gelüsten derer, die das physische Übergewicht der Gewalt, die in ihrer Hand ist, zum Fundament ihrer gesellschaftlichen Einrichtungen legen und vermöge ihrer Natur nicht anders können als dieses zu tun.

      Der Mensch kann und will als tierisches Geschöpf nicht anders als selbstsüchtig handeln; er ist in dem freien Spielraum seiner Naturtriebe allenthalben zur Gesetzlosigkeit geneigt und lebt als Tyrann und Sklave nach den gleichen Grundtrieben seiner tierischen Gefühle und wenn er jetzt im öffentlichen Getümmel des Aufruhrs wütet, so schlich er vorher in trügender Staatsruh der Rechtlosigkeit wie ein stilles grundfressendes Wasser einher.

       Man muss daher das letzte Unglück des Staats nie ohne Rücksicht auf den Einfluss ihres früheren Verderbens ins Auge fassen. Nur Betrüger und Betrogene berühren die Ursachen nicht, wenn von Wirkungen die Rede ist.

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      Adel

       Adel

      Meine tierische Natur bindet mich durch meine Ehre wie durch mein Gut an mein Kind. Ich muss, vermöge derselben, notwendig es dahin lenken jeden Lebensgenuss, den ich in meine Hand gebracht, in der Hand meines Kindes fortdauernd zu machen. Also liegt Anspruch an erbliche Ehre in dem Grundgefühl meiner tierischen Natur wie der Anspruch an erbliches Eigentum.

      Der Grad der Kultur und des Bedürfnisses, die wesentliche Eigenheit des Besitzstands, kurz der bestehende Fuß aller Dinge entscheidet an jedem Ort und in jedem Zeitalter über die Schicklichkeit oder Unschicklichkeit eines jeden Mittels unser Geschlecht dem Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung näher zu bringen.

      Der Adel war in der Feudalform der Vorzeit als der Mittelpunkt des allgemeinen Besitzstands ein Mittel zu diesem Zweck. Es ist wahr, das Mittel fraß den Zweck, der Adel stellte den Fortschritt des Menschengeschlechts still, wie der Priester, er hasste das Recht der Schwäche, insofern es ihm entgegenstand, wie alle Stärke der Welt das Recht der Schwäche, das ihr entgegensteht, hasst. Er ward selbstsüchtig wie die Reichen und gewalttätig wie die, die Gewalt haben. Aber sein Unrecht lag offen und scheinend vor den Augen der Welt. Es ward ihm selbst zur Last und geriet ihm selbst zum schnellen Verderben, da hingegen das Unrecht der Könige und der Großreichen, in deren Hände das Unrecht, in deren Seelen die Irrtümer des Adels hinübergegangen ihnen nicht so leicht selber zur Last fallen und nicht so leicht zum schnellen Verderben gereichen werden.

      Die Welt wird große Mühe haben über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit unserer Souveränitäts- und Finanzanmaßungen das zu gewinnen, was sie über das Unrecht und die Ungesellschaftlichkeit des Feudaleinflusses wirklich gewann. Die Welt, die in der Feudalform der Vorzeit wie in eisernen Banden stillstand, ist jetzt durch die Koalition der Gewaltsrechte des Throns mit allen Schlüpfrigkeiten des Geldeinflusses zu einer Tontine gemacht worden, wo endlich niemand und nichts bleibt, was es ist und was es war.

      Indessen hat die Handlung, die jetzt aus den Trümmern des Adels und durch die Finanzlücken der Höfe ihr allmächtig gewordenes Haupt emporhebt, nirgends als in England, einen in das Wesen der Regierung eingewobenen großen Geist wie das Feudalsystem der Vorzeit einen solchen hatte.

       Jetzt ist die Welt in der Hand des Geldes oder vielmehr des Geldmangels und der gefährlichen Nothelfer im Geldmangel, der Hof-Juden und diese in der Hand des Volks, das die Schätze der Welt in der Mitte der dürren Ebenen seiner eigenen Volksarmut als Hügel und Berge des Einzelreichtums aufgetürmt. Indessen flattert der allgemeine Besitzstand des Lands, vom Boden losgemacht, wie ein verscheuchter Vogel auf demselben herum. Vor Altem garantierte das Landeigentum dem Staat die Treue und Anhänglichkeit des Großreichtums; der Edelmann saß auf seiner Burg wie der Adler auf seinem Nest; seine Burg war auf Felsen gebaut und dadurch an sein Land gekettet. Seit ein paar Jahrhunderten fangen viele Staaten an eine Vorliebe für das herumflatternde Flug-Geld der Handlung zu zeigen. Der Wahn ist eingerissen, das Flug-Geld trage mehr Zins ein als das angebundene und man sagt auch als Beleg zu der Wahrheit dieser Ansicht: Die kleinen Vögel legen mehr Eier als die großen. Und das ist auch bei den Vögeln ganz wahr, die Hühner legen mehr Eier als die Adler; aber dann ist auch wahr, die Handlung umwandelt oft durch Glücksstreiche eierlegende Hühner in hühnerfressende Raubtiere, in Adler, und der Staat muss die Gegenwirkung des Geldeigentums auf das Landeigentum und des Landeigentums auf das Geldeigentum in jedem Fall genau ins Auge fassen, wenn er irgend ein großes Nest im Staat zugunsten eines andern zerstören will, sei es jetzt um das seine in das Gold der Welt einzufassen oder das Gold der Welt in demselben zu versplittern. Ob die Zeitmacht bei irgend einem Eingriff in Geldangelegenheiten das eine oder das andere bezwecke, das ist gleichviel; auf dem einen und auf dem andern Weg wird das Geld des Weltteils verschwinden und wir werden nach einigen Erfahrungen, die nahe sind, wieder froh sein unser Eigentum wie vor alters an Grund und Boden anzuketten. Wenn man indessen die Formen der Vorzeit für den Geist unserer Tage zu enge findet, so werfe man dennoch kein Mittel, das unser Geschlecht wirklich einmal weiter gebracht hat, mit unbedingter Sorglosigkeit weg.

      Der Barbar lebt nur unter der willkürlichen Gewalt gesellschaftlich und welche Form der Besitzstand auch immer in einem Staat haben mag, so ist dieses gewiss, wenn der Endzweck der gesellschaftlichen Vereinigung in demselben erzielt werden soll, so muss man dem Bürger in demselben immer einen seinem Eigentum

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