Ju-Jutsu 1x1 2015. DJJV Deutscher Ju-Jutsu Verband e.V.
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Auf ein Zeichen hin knien die Teilnehmer ab und setzen sich auf die Unterschenkel. Der linke Unterschenkel wird zuerst auf den Boden gelegt, dann der rechte. Die Zehen bleiben aufgestellt, bis das Gesäß auf die Fersen abgesenkt ist, und dann gestreckt. Die Hände können auf den Oberschenkeln abgelegt oder im Schoß gefaltet werden.
Zur Konzentration werden die Augen geschlossen, bis die Konzentrationsphase durch ein Kommando (zum Beispiel den Ruf „Re“ oder ein Händeklatschen des Lehrers oder des höchstgraduierten Schülers) beendet wird. Hierauf verbeugen sich Lehrer und Schüler zueinander, wobei die Hände in Dreiecksform aus Daumen und Zeigefinger vor dem Körper auf die Matte gelegt werden.
Das Aufstehen erfolgt dann auf ein erneutes Kommando hin genau in umgekehrter Reihenfolge zum Abknien. Im Stand wird nochmals durch leichtes Verbeugen zwischen Lehrer und Schülern gegrüßt.
Trainingsbeginn
Vor dem Beginn einer Übung verneigen sich die Partner zueinander oder sie klatschen ab. Neben der Respektsbezeugung ist das auch ein Zeichen, dass sich beide nun aufeinander konzentrieren und ganz bei der Sache sind. Nach einer Übung verabschieden sich die Partner auf die gleiche Weise und beenden damit ihre Zusammenarbeit für den Augenblick; beide Partner wissen dann, dass sie nicht mehr mit Aktionen des anderen rechnen müssen.
Die Schüler trainieren immer ruhig, konzentriert, respektvoll und achtsam. Die Sicherheit und Unversehrtheit des Partners hat stets Vorrang. Tempo, Härte und Dynamik werden miteinander abgesprochen. Das Training soll ein Miteinander, kein Gegeneinander sein. Beim Lernen sollen die Partner einander helfen.
Unterhaltungen abseits der Trainingsinhalte sollten unterbleiben. Um sich zu Trainingsinhalten zu verständigen, genügen leise und kurze Erklärungen.
Erscheint ein Schüler zu spät zum Training, so wartet er am Rande der Matte, bis der Trainer ihn bemerkt und meldet sich dann bei ihm an.
Falls ein Teilnehmer das Dojo während des Unterrichts verlassen muss, meldet er sich beim Trainer ab und nach seiner Rückkehr wieder an. Nur so kann dieser seiner Aufsichtspflicht angemessen nachkommen.
GÜRTELBINDEN
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Budogürtel korrekt zu binden. Eine häufig verwendete Form wird auf den folgenden Bildern erklärt.
Schließe die Jacke, indem Du das linke Revers über das rechte Revers legst. Lege dann ein Gürtelende (1) rechts seitlich an den Bauch. Wie weit hinten Du anfangen musst, hängt von der Gürtellänge ab: je länger der Gürtel ist, desto weiter hinten musst Du anfangen.
Wickle den Gürtel eineinhalbmal gegen den Uhrzeigersinn um den Bauch herum.
Fädele das nun rechte obenliegende Ende (2) unter dem Gürtel von unten nach oben durch und ziehe den Gürtel etwas stramm.
Ziehe das untere Gürtelende (1) unten heraus und halte dann beide Gürtelenden gerade nach vorne, so dass Du sie annähernd gleich lang ziehen kannst.
Damit die Gürtelenden nach dem Binden gleich lang sind, muss in dieser Phase das linke Gürtelende (2) ein wenig länger sein als das rechte (1).
Überkreuze beide Gürtelenden vorne, wobei das linke Ende (2) über dem rechten (1) liegen muss.
Fädele das obere linke Ende (2) von unten nach oben unter dem rechten Gürtelende durch. Du kannst auch mit der rechten Hand durch die Schlaufe greifen und das Gürtelende fassen....
... und beim Rausziehen stramm ziehen.
Die Gürtelenden sollten jetzt gleich lang sein und der Knoten ein Dreieck bilden.
DEUTSCHER JU-JUTSU VERBAND E.V.
Auszug aus der Satzung
(vollständig unter www.ju-jutsu.de)
§ 2 Verbandszweck
(1) Zweck des Verbandes ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und weiterer artverwandter Stilarten, Förderung der Jugend, Förderung der Ju-Jutsu-Landesverbände, der Arbeitsgemeinschaften und Einrichtungen der öffentlichen Dienste (z.B. Polizeien, Justiz, Zoll, Bundeswehr) sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten.
(2) Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind die Vermittlung von Selbstverteidigungstechniken, Konzepten zur Selbstbehauptung und Prävention, die Durchführung eines geordneten Sport- und Wettkampfbetriebes [...] und ein Zusammenwirken mit befreundeten, übergeordneten und internationalen Verbänden im Sinne des Amateurgedankens, sowie die Wahrung eines bundeseinheitlichen Prüfungs- und Graduierungswesens.
(3) Der DJJV ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Der DJJV wirkt gemeinsam mit seinen Verbänden und Vereinen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, jede Form von Gewalt und Gewaltverherrlichung.
(4) Der DJJV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. [...] Der DJJV ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig.
[…]
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben des DJJV erstrecken sich auf alle Belange des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und artverwandter Stilarten in der Gesellschaft.
(1) die Erarbeitung und Förderung von Konzep-ten zur Weiterentwicklung des Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und weiterer artverwandter Stilarten.
(2) die Vermittlung von Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und artverwandten Stilarten.
(3) die Zusammenarbeit mit staatlichen und vergleichbaren Ausbildungsträgern auf Bundesebene.
(4)