Kranke Krankenversicherung. Jaschi
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Die Negativentwicklung war nicht aufzuhalten.
Aber die Politik ist ihrem Grundsatz treu geblieben, die Versicherten immer mehr zur Kasse zu bitten. Schließlich wurden dem Mitglied allein vorab schon mal 0,9 v.H. des Beitragssatzes abgeknöpft. Der Rest wurde auf Mitglieder und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgeteilt. Musste nun eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, war dieser wiederum allein vom Mitglied zu tragen.
So wurde aus der ehemals solidarischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzierung, die immer mehr zu Lasten der Mitglieder ging.
In den letzten Jahren kamen weitere Finanzierungen der Krankenkassen nur über die Mitglieder hinzu. Diese versteckte man allerdings unter den Decknamen Eigenanteil, Zuzahlung oder Praxisgebühr.
Um noch mehr Augenwischerei zu betreiben, wurde die „Belastungsgrenze“ eingeführt. Wenn die gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile im Kalenderjahr zwei Prozent der Einnahmen des Versicherten überschritten, wurden die übersteigenden Beträge auf Antrag erstattet. Chronisch Kranke wurden nur bis zu einem Prozent der Einnahmen zusätzlich belastet.
Also haben wir folgende Situation. Der Versicherte zahlt automatisch 0,9 Prozent des Beitrages selbst. Zusätzlich entrichtet er noch bis zu zwei Prozent Eigenanteile. Wenn die Krankenkasse dann noch einen Zusatzbeitrag von einem Prozent erhebt, ist das Ergebnis fast vier Prozent Beitrag, der nicht solidarisch durch Versicherte einerseits und Arbeitgeber andererseits aufgebracht wird.
Sie können davon ausgehen, dass der Zusatzbeitrag in naher Zukunft uns alle betreffen wird. Spätestens dann, wenn die noch vorhandenen Rücklagen aufgebraucht sind. Meine Befürchtung ist, dass der heutige Beitragssatz eingefroren wird und Mehrbedarf nur noch zu Lasten der Versicherten geht. Das alles wird unter dem Gesichtspunkt passieren, dass die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber nicht mehr steigen dürfen, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
Was an dieser Finanzierung so drastisch ist, möchte ich hier erläutern.
Eigenanteile zahlt derjenige, der krank ist. Sehr kranke Menschen zahlen viele Eigenanteile. Der Rentner zahlt durchweg die meisten Eigenanteile. Kranke Menschen zahlen dann zusätzlich, wenn ihr Einkommen ohnehin schon reduziert ist. Das zeigt das folgende Beispiel:
Wenn ein Versicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist, erhält er rund fünfundsiebzig Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens als Krankengeld. Von diesem verminderten Einkommen muss er gegebenenfalls nachträglich noch Steuern zahlen. Wenn ihn dann noch die Eigenanteile und Zuzahlungen belasten, kann es für ihn und seine Familie finanziell sehr eng werden.
Das Gleiche gilt für Rentner oder Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2. Sie lesen richtig. Auch diesen Empfängern von Sozialleistungen verlangt man noch Eigenanteile ab.
Der „kleine Mann“ ist halt in der Mehrzahl und lässt sich ohne Gegenwehr in die Tasche greifen. Trotzdem ist dies kein Diebstahl.
Die sicherste Finanzierung war und ist immer noch: Abschaffung der kompletten Leistung. Oder Abschaffung einer Leistung unter dem „Stichtagsdeckmantel“. Beispiel: Sterbegeld erhält nur noch der, der am Stichtag 1.1.1992 versichert ist bzw. war. Die Wenigsten sahen darin eine Abschaffung der Leistung. Aber Fakt ist, dass alle Versicherten, die nach dem Stichtag geboren sind, diese Leistungen nicht mehr erhalten werden. Später hat man dann das Sterbegeld ganz abgeschafft.
So eierte man von einer Reform zur anderen. Diese Reformen waren Eingriffe, die kurzfristig die Probleme der Finanzierung lösen sollten.
Es traute sich keine Regierung, die wirklich notwendigen und erfolgversprechenden Änderungen oder Neuerungen durchzuführen.
Dabei hätte ein vernünftiger Schnitt dem System gut getan. Ich sage ausdrücklich Schnitt, nicht tausend Schrittchen.
Jedenfalls konnten diese Maßnahmen nicht verhindern, dass Krankenkassen für immer schließen mussten. Auch hier habe ich mir oft die Frage gestellt, wo die Aufsicht war, als der Untergang eingeleitet wurde. Wieso konnten Krankenkassen weiter machen, obwohl nicht zu erwarten war, dass sie ihr „Negativvermögen“ je würden ausgleichen können? Jedenfalls nicht in diesem Sozialversicherungssystem mit dieser Form der Finanzierung!
Es ist nicht in Ordnung, wenn die Mitglieder einen Beitrag zahlen, der nicht allein der Finanzierung der Leistung und der Verwaltung dient, sondern auch der Kreditaufnahme. Es ist nicht in Ordnung, wenn der heute versicherte Mensch nicht den Beitrag zahlt, der kostendeckend ist. Denn folglich muss dann der morgen versicherte Mensch für den heute versicherten Menschen die Kreditzinsen und die Schulden zahlen!
Eine irre Geschichte.
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