Caesar und Cleopatra. Prof. Georg Schwedt
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In den Bereichen: Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit; Industrie; Kultur; Tourismus; allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport; Katastrophenschutz; und Verwaltungszusammenarbeit ist die EU zuständig „für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten“ (Artikel 6 AEUV). Dies bedeutet, dass die EU grundsätzlich keine Regulierungen für die Bereiche erlässt, sehr wohl aber finanzielle und andere Unterstützung der Arbeit der Mitgliedstaaten anbieten kann. Wie dies geschieht regeln EU-Gesetze.
Finanzielle Unterstützung kann die EU mobilisieren, da sie über einen Haushalt verfügt. Haushaltspolitik, besonders die der EU, ist in der Politischen Bildung nicht leicht zu thematisieren. Eine allgemeine Methode zum EU-Haushalt bietet: Arndt, Holger-Michael / Behne, Markus W. (2015), Lernfeld Europa. Handlungsorientierte Module für den Unterricht, hrsg.v.d. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart, Kapitel A.1 „Das bisschen Haushalt“. Der EU-Haushalt ist relativ klein, da er nur rund 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU umfasst (vgl. Seifert, Jan / Funke, Ole (2014): Haushalt und Finanzen, in: Weidenfeld, Werner / Wessels, Wolfgang (Hg.), Europa von A bis Z, BpB-Schriftenreihe Bd. 1437, S. 317-326). Die Haushalte von europäischen Staaten machen zwischen 45 und 50% des jeweiligen BIP auf. Das jährliche Haushaltsverfahren ist in einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eingebunden. Aktuell ist dies der MFR 2014-2020. Die einzelnen Posten und die Gesamtausrichtung des MFR sind dabei sowohl an traditionelle Aufgaben der EU gebunden, wie der Agrarpolitik, als auch auf längerfristige Ziele ausgerichtet. Hier ist vor allem die an nachhaltigem, sozial-inklusivem und intelligentem Wachstum orientierte EU-2020-Strategie zu nennen. Die großen Kofinanzierungsbereiche - gemeinsame Investitionen von Mitgliedstaaten und EU - sind dabei in den Strukturfonds EFRE, ESF und ELER für regionale, soziale und ländliche Investitionen gebunden. Ein kleinerer Teil steht aber in den sogenannten Aktionsprogrammen vor allem für die Unterstützung der in Artikel 6 AEUV genannten Bereiche zur Verfügung. Und hier wird die EU direkt gegenüber der Zivilgesellschaft aber auch staatlichen Stellen wie Schulen tätig, obwohl sie ansonsten regulatorisch hier keine Zuständigkeit hat.
Die Ausrichtung der Aktionsprogramme ist sehr vielfältig und geschieht über das Mitentscheidungsverfahren, so dass EP und Rat auf Vorschlag der Kommission gemeinsam entscheiden. „Erasmus+“ ist das neue Rahmen-Programm, das Stipendien für Studierende, Lehrende, Ausbildende und Auszubildende in den verschiedenen Unterprogrammen Comenius, Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo da Vinci und Grundtvig vergibt (vgl.: Plenartagung Pressemitteilung Kultur – 19.11.2013: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131118IPR25531/html/Erasmus-Unterstützung-für-mehr-als-4-Millionen-junge-Menschen, zuletzt: 5.2.2015).
Es geht um vielfältige Aspekte „beim Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit und im Einsatz für Bildung, Mobilität und das Zusammenwachsen der Europäer“, so die EP-Berichterstatterin Doris Pack aus der EVP-Fraktion (ebd.). Die einzelnen Bestandteile stehen natürlich in einem Verhältnis, das sowohl die Strategie 2020-Ziele reflektiert, als auch weitergehende Ziele wie Völkerverständigung und Europäische Integration durch Kontakt und Austausch befördern soll.
Eine kleinen EU-Werbefilm zu Erasmus+ und jugendpolitischen Aktionsprogrammen unter:
https://www.youtube.com/watch?v=4a3L3LgJN7U
Es gibt eine ganz Reihe weiterer Aktionsprogramme, die ökologische, kulturelle oder gruppenspezifische positive Effekte auslösen sollen. Gemeinsam ist allen Programmen, dass sie sich an die Menschen in der EU und darüber hinaus richten und diese unterstützen sollen, selbst aktiv zu werden. Welche Schwerpunkte die EU dabei verfolgt, wird im politischen Streit in und zwischen den Organen der EU ausgefochten.
1.4 Ablaufplan
9:30 – 10:00 Einführung
10:00– 12:00 „Wir gestalten Aktionsprogramme…“
Planspiel zum niederschwelligen Einstieg in die EU-Politik
(10:00 – 10:30 Einlesephase)
12:00 – 12:30 Mittagspause
12:30 – 13:30 Fortsetzung des Planspiels „Wir gestalten Aktionsprogramme…“
13:30 – 14:00 Auswertung
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