Die Quellen des Zorns. Widmar Puhl
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Die Quellen des Zorns - Widmar Puhl страница 5
Bevor die alte Tante Demokratie durchrostet, weil Stammtischparolen oder irgendwelche Rechtspopulisten als Ausweg in höchster Not auch bei uns wieder salonfähig werden, schlage ich vor, an einige Eckpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates zu erinnern. Es gibt Werte, die über allen aktuellen Diskussionen stehen und auch nicht von Mehrheitsentscheidungen abhängig sein dürfen, wenn unser Staat eine Demokratie und ein Rechtsstaat bleiben soll: Die Grundrechte, aber auch die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.
Wenn unser Grundgesetz vom „Rechtsstaat“ spricht, meint es auch das Ziel, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Alles andere ist zynisch. Recht und Gesetz ohne Gerechtigkeit kann es nicht geben, weil sie sonst beliebig wären wie Moden oder flüchtige Konstellationen der Macht. Kaum weniger gefährlich für den Rechtsstaat als irgendwelche Neonazis oder religiösen Fanatiker sind beamtete Juristen auf Lebenszeit, die allen Ernstes davor warnen, mit der Justiz Gerechtigkeit auch nur anzustreben, weil „so ein schwammiger Begriff“ nur allzu leicht ideologisch infiziert bzw. besetzt werden könne. „Schwammig“ ist der Begriff Gerechtigkeit allerdings nur für Leute ohne jede moralisch-ethische Orientierung. Entweder gelten Gesetze für alle – oder der demokratische Rechtsstaat wird zum potempkinschen Dorf, zur leeren Kulisse, zur Täuschung.
Materielle und ideologische Korruption
Kein Wunder, dass dem Anwalt das problematische Image anhaftet, er verdiene notfalls sein Geld auch mit miesen Tricks und nur zu gern unter Ausnutzung von Gesetzeslücken, degradiere bei der Verteidigung von Verbrechern Schuld oder Unschuld zu einer Frage verfahrenstechnischer Sportlichkeit und vergesse nicht bloß im Eifer des Gefechts das, worum es vor Gericht eigentlich geht: Gerechtigkeit.
Leider sind aber in Deutschland Generationen von Juristen in diesem Punkt schon durch ihre Ausbildung auf Unrecht geprägt: Kaum ein Erstsemester wird nicht in einer prominenten Lehrveranstaltung eines prominenten Hochschullehrers genüsslich mit dem Spruch konfrontiert "quod licet Jovi, non licet bovi" (Was Göttervater Zeus darf, darf der Ochse noch lange nicht). Die vom römischen Dichter Terenz überlieferte Redensart soll Ungleichheit zementieren in einem System, das angeblich auf die eisernen Säulen des römischen Rechts gebaut ist. Was die heutigen Interpreten dieses Satzes gern verschweigen: Sie sind nicht Gott oder gar Götterväter – und wir keine Ochsen bzw. kein Stimmvieh. Außerdem haben die alten Römer ihrem Chefgott Zeus gelegentlich einen Ochsen geopfert. Tier- oder Menschenopfer sind aber kein Merkmal unseres demokratischen Rechtsstaates. Im Gegenteil.
Ochs, Zeus und Reim hin oder her: Die historischen Privilegien des römischen Adels taugen nicht als Reverenz für einen demokratischen Rechtsstaat. Die Fundamente unserer Justiz mögen römisch sein; demokratisch sind sie nicht. Die einstige Weltmacht Rom wurde auf Sklaverei und Imperialismus aufgebaut, nicht etwa auf den Grundpfeilern der Demokratie. Zu zahlreich sind inzwischen die Fälle, in denen Juristen die Gerechtigkeit auf dem Altar persönlicher oder politischer Vorteile geopfert haben. Diese Herrschaften beschädigen den Rechtsstaat, weil sie immer mehr Bürgern das Gefühl geben, ganz unten in einer Klassengesellschaft zu leben, gegen die angeblich kein Kraut gewachsen ist und in der sie niemals zu ihrem Recht kommen werden.
Zu zahlreich sind die Fälle, in denen Wirtschaftsanwälte ihr Wissen dazu missbrauchen, weniger erfahrene Politiker über den Tisch zu ziehen, als „Sanierer“ oder „Berater“ gesunde Unternehmen zu ruinieren und sich auf Kosten der Angestellten und des Steuerzahlers maßlos zu bereichern. Zu zahlreich sind die Fälle, in denen Anwaltskanzleien zu effizienten Begleitern politisch fragwürdiger Manöver werden. Als z. B. der ehemalige Ministerpräsident Mappus (CDU) in Baden-Württemberg Aktien des Energiekonzerns EnBW aus Frankreich zurück kaufte – für über 4 Milliarden € und am Parlament vorbei unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Notlage – war das verfassungswidrig, wie der Staatsgerichtshof rügte (übrigens völlig folgenlos). Er tat dies mit Beratung durch eine renommierte Kanzlei. Ein weiteres Beispiel wäre das Versenken von Steuergeldern bei der misslungenen „Sanierung“ des Nürburgrings durch eine SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz. Zu aktuell, um sie zu übersehen, ist auch die Mitwirkung solcher Juristen in der von keiner Wahl autorisierten „Troika“ (EZB, IWF, EU), die zur Zeit im Auftrag der EU-Regierungen Griechenland kaputt spart: ohne Rücksicht auf soziales Mitgefühl oder die wirtschaftliche Vernunft eines Plans zum Wiederaufbau des maroden Landes, damit deutsche Banken sich weiter an steuerfinanzierten „Rettungsschirmen“ gesundstoßen können.
Respekt und Rechtssicherheit für alle
Es lohnt sich, einmal den historischen Bausteinen des demokratischen Rechtsstaates nachzusinnen. Sie waren ausnahmslos abhängig von einer moralisch verantworteten Interpretation. In der britischen Magna Charta von 1215 heißt es schon beispielhaft mit Blick auf eine konstitutionelle (d. h. durch eine Verfassung kontrollierte) Monarchie: „Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen, oder ihn ins Gefängnis werfen lassen, als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen oder durch das Landesgesetz.“ Doch bekanntlich ist Papier geduldig, und nichts verhinderte später die Leibeigenschaft oder den Absolutismus.
In der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika war 1787 sogar schon das Recht des Menschen auf sein Streben nach Glück verankert. Was es den Menschen gebracht hat, wird heute noch diskutiert und wahrscheinlich immer heiß umstritten bleiben. Die erste Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stand 1789 am Beginn einer Französischen Revolution, die zwei Jahre später zum Terror der Guillotine führte und schließlich dem Alleinherrscher Napoleon erlaubte, Europa in Blut zu ersäufen.
Das „größtmögliche Glück für die größtmögliche Zahl von Menschen“, das der englische Sozialreformer Jeremy Bentham (1748-1832) forderte, bleibt eine Herausforderung jeder Realpolitik. Bentham war immerhin nicht nur Jurist, sondern auch Philosoph und praktischer Politiker. Er gilt als ein Vordenker des modernen Wohlfahrtsstaats, forderte allgemeine Wahlen, das Frauenstimmrecht, die Abschaffung der Todesstrafe, Rechte auch für Tiere, die Legalisierung der Homosexualität und Pressefreiheit. Doch dieser Vorkämpfer von Demokratie, Liberalismus und Rechtsstaat kritisierte auch die französische Erklärung der Menschenrechte und trat für Wucherzinsen ein, rechtfertigte unter bestimmten Umständen die Folter und entwickelte ähnlich wie Otto Schily Phantasien von einem allgegenwärtigen Überwachungsstaat zum Schutz der modernen Zivilgesellschaft. Da sind wir dann ganz schnell beim Denken US-amerikanischer Republikaner wie George W. Bush.
Eine Zeitbombe: Tendenzen zum Selbstschutz
Staatswissenschaftler und Rechtshistoriker werden noch viel mehr über diese Dinge wissen. Entscheidend jedoch ist die Frage: Was will ich mit welchen Mitteln schützen? Was sollen welche gesetzlichen Mittel erreichen? Gesetze, auch die zum Natur- oder Denkmalschutz, dürfen niemals durch eine politische Güterabwägung zur Disposition der herrschenden Parteien oder Regierungen gestellt werden. Deren Umdeutung des Gemeinwohls muss Grenzen haben. Gleichheit vor dem Gesetz existiert nicht ohne Waffengleichheit bei weltanschaulichen oder politischen Meinungsverschiedenheiten und im Kampf um ein wirtschaftliches Auskommen. Es ist verheerend für die Akzeptanz des Rechtsstaates, wenn sich der Eindruck breit macht, dieses Gleichgewicht der Kräfte sei in Gefahr.
Hinzu kommt: Weltweit, aber eben auch in Deutschland, versuchen wirtschaftliche Eliten ihren Besitzstand zunehmend rücksichtslos wie in Zeiten des Frühkapitalismus durch Ausbeutung von Menschen, Ressourcen und Natur zu erhalten oder auch erst aufzubauen. Die Zahl der Menschen,