Tipps und Tricks für Kleine und mittlere Unternehmen. Pascal Dupont Mercier

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Tipps und Tricks für Kleine und mittlere Unternehmen - Pascal Dupont Mercier

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Tool, mit dem das Publikum maximal einbezogen wird und durch das emotionale Markenerlebnisse geschaffen werden. Eine weitere, sehr beliebte Marketingmaßnahme ist aktuell der Einsatz von Pop-up-Stores an Trend-Locations. Die Mobilität des Vidicubes ermöglicht es, neue POS-Standorte zu erschließen und angesagte Orte mit Zielgruppenrelevanz zu testen. Die Zugänge in den Innenbereich des Promotiontools lassen sich je nach Bedarf frontal oder seitlich integrieren.

      Geringer Personalaufwand, schneller Auf- und Abbau, stabile Konstruktion sowie einfacher Transport von Promotiontools gehören zu den wichtigsten Anforderungen an eine kosteneffiziente Roadshow. Der Vidicube erfüllt alle Voraussetzungen, die für schnell aufeinanderfolgende Stationen notwendig sind - und sorgt durch die präsente LED-Verkleidung für hohe Kontaktzahlen. POS-Samplingaktionen lassen sich sowohl im Freien als auch beispielsweise in Markthallen einfach umsetzen. Die Fläche kann an der Frontseite so geschlossen werden, dass ein abgegrenzter Innenraum mit Barcharakter entsteht.

      Es muss aber nicht immer eine Verkaufsfläche sein. Der Vidicube lässt sich ebenso als digitaler Infostand mit Counter und Lounge konfigurieren. Eine verglaste Front und blickdichte Wände machen aus dem Vidicube je nach Wunsch einen ansprechenden Präsentationswürfel. Die Fläche lässt sich offen und geschlossen nutzen.

      Der Erfolg einer Promotion hängt stark von der Wahl der Standfläche ab. Ein Spezialgebiet von Screen Visions, das hochfrequentierte und beliebte Promotionflächen in ganz Deutschland anbietet. Für jede Zielgruppe kennt das Stuttgarter Unternehmen die passende Location - vom kleinen Bahnhofsvorplatz bis hin zu Fußgängerzonen und Parks. Das Berliner Einkaufzentrum "Mall of Berlin", der Kronprinzplatz in Stuttgart oder das Münchner "Flughafen MAC Forum" sind nur wenige Beispiele möglicher Promotionorte. Ein Auszug weiterer Flächen ist unter www.vidicube.com abrufbar. Sollte die passende Fläche nicht dabei sein, gehören Locationchecks und -beschaffung zur Beratungs- und Serviceleistung. Bei der Buchung des Vidicubes übernehmen Screen Visions und Spectra die gesamte Organisation und Abwicklung. Hierzu gehören beispielsweise das Einholen von Genehmigungen, die (Routen-)Planung und Durchführung der Einsätze. Die Vermietung ist Tages-, Wochen und Monatsweise möglich. Der Kunde wählt die gewünschte Konfiguration des Vidicubes und konzipiert gemeinsam mit Screen Visions und Spectra die Promotionmechanik.

      Gemietet werden kann der Vidicube über Spectra und Screen Visions.

      www.spectra-gmbh.de

      www.vidicube.com

      Spectra GmbH

      Jonas Ockert

      Lorenzstraße 11 76297 Stutensee

      07244-20503020

      [email protected]

       http://www.spectra-gmbh.de

      Risiko BYOD: Rechtliche Aspekte und Nutzen in Einklang bringen

      BYOD ist bei Unternehmen wie Mitarbeitern beliebt. Doch die rechtlichen Anforderungen beim betrieblichen Einsatz privater Endgeräte werden oft als Hinderungsgrund für den Einsatz gesehen. Virtual Solution zeigt, auf welche Aspekte Unternehmen bei BOYD achten müssen.

      Bring Your Own Device (BYOD) wird mittlerweile von vielen Unternehmen als flexible Art und Weise geschätzt, Mobilität der Mitarbeiter zu ermöglichen. Dabei werden private Endgeräte – Notebooks, Smartphones und Tablets – für berufliche Aufgaben eingesetzt, was sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile hat. Aber gerade weil sich alle Beteiligten über den Nutzen des Konzepts meist weitgehend einig sind, werden rechtliche Fragen, die BYOD auch aufwirft, gerne übersehen.

      In der Praxis kann die Missachtung der juristischen Aspekte von BYOD zu unangenehmen Folgen führen. Virtual Solution hat die wichtigsten Punkte, auf die Unternehmen und Mitarbeiter achten müssen, zusammengestellt.

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      Grundlegende rechtliche Anforderungen

      1. Datenschutz

      Das Unternehmen ist die für die Einhaltung des Datenschutzes der Unternehmensdaten verantwortliche Stelle, auch wenn die Daten auf privaten Geräten gespeichert oder verarbeitet werden. Das Unternehmen muss in jedem Fall dafür sorgen, dass vor allem die personenbezogenen Daten auf dem Gerät des Beschäftigten so sicher sind, wie sie es auch auf der unternehmenseigenen IT-Infrastruktur wären.

      Die Sicherheit der Daten wird in einem BYOD-Modell durch konsequente Verschlüsselung hergestellt und durch eine strikte Trennung beruflicher und privater Daten. Dies kann durch einen so genannten Container erreicht werden, der einen abgesicherten Bereich für berufliche Daten bereitstellt. Hier besteht die Möglichkeit, Unternehmensdaten – auch aus der Ferne – zu löschen.

      2. Geheimnisschutz

      Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dürfen nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Da mobile Endgeräte in nicht geschützten Umgebungen betrieben werden, sind sie diesbezüglich besonders gefährdet. Verschlüsselung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails oder die Möglichkeit der Fernlöschung schaffen auch hier Sicherheit, die Unternehmen auch für BYOD-Geräte durchsetzen müssen.

      3. Urheberrechtsschutz

      Gemäß Urheberrechtsgesetz sind Unternehmen auch für die Verletzung des Urheberrechts durch Mitarbeiter verantwortlich. Das gilt natürlich auch für BYOD, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer eine Software beruflich einsetzt, die er privat erworben hat und die nur für eine private Nutzung lizenziert ist. Unternehmer sind hier sogar persönlich haftbar.

      4. Aufbewahrungspflichten

      Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten müssen auch bei BYOD eingehalten werden. Die gesamte berufliche Kommunikation muss daher über den beruflichen E-Mail-Account geführt werden. Unternehmen müssen verhindern, dass geschäftsrelevante Kommunikation an ihnen "vorbeiläuft".

      Vereinbarungen

      Unternehmen müssen im Rahmen eines BYOD-Modells darüber hinaus weitere Punkte regeln, die nur durch zusätzliche Vereinbarungen mit dem Beschäftigten beziehungsweise dem Betriebsrat abgedeckt werden können. Dies ist umso wichtiger, als es zum Thema BYOD weder spezifische gesetzliche Regelungen noch eine gesicherte Rechtsprechung gibt.

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      1. Datensicherheit

      Zur Einhaltung der Anforderungen

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