Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften. Ulrich Wackerbarth

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die Gläubiger

       2.Wann sollte ein Insolvenzantrag gestellt werden?

       a)Überschuldung nach Überschuldungsbilanz

       b)Überschuldung nach Fortführungswerten

       c)Überschuldung nach Liquidationswerten

       d)Widerlegung des Hauptgegenarguments

       3.Konsequenzen für die Auslegung des seit Oktober 2008 geltenden § 19 Abs. 2 InsO

       4.Insolvenzanfechtung als (Teil-)Abhilfe des Bewertungsproblems

       § 7Durchgriffshaftung der Gesellschafter, Gesellschafterdarlehen

       I.Zivilrecht (Haftung des Gesellschafters und der Geschäftsführung)

       II.Durchgriffshaftung der Gesellschafter

       1.Notwendigkeit eines Durchgriffs auf die Gesellschafter

       2.Rechtstechnische Begründung

       3.Mögliche Fallgruppen

       a)Vermögensvermischung

       b)Haftung der Gesellschafter wegen materieller Unterkapitalisierung?

       c)Haftung wegen intensiver Beherrschung der Kapitalgesellschaft durch ihren Allein- oder Mehrheitsgesellschafter? (Gleichlauf von Herrschaft und Haftung)

       d)Instrumentalisierung der Haftungsbeschränkung

       4.Existenzvernichtungshaftung

       5.Fazit: Durchgriffshaftung nach § 826 BGB bei Systemmissbrauch

       a)Beschränkter „Durchgriff“ auf die Gesellschafter und Dritte bei einzelnen Verstößen gegen das System

       b)§ 826 BGB als generalklauselartiger Schutz des Systems

       c)Die Haftung nach § 826 BGB als Innenhaftung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

       d)Ausnahmecharakter und Rechtswirklichkeit

       III.Das Recht der Gesellschafterdarlehen zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht

       1.Historische Entwicklung

       2.Grundgedanke des Kapitalersatzrechts

       a)GmbH

       b)Übertragung auf die Aktiengesellschaft

       3.Tatbestand des Kapitalersatzes im Einzelnen

       a)Zuwendung auf Zeit (Finanzierungshilfe)

       b)Durch einen Gesellschafter (oder einen gleichgestellten Dritten)

       c)In der Krise der Gesellschaft

       4.Rechtsfolgen

       a)Gesetzliche Rechtsfolgen

       b)Zusätzliche Folgen nach der Rechtsprechung

       5.Das neue Recht der Gesellschafterdarlehen

       a)Modernisierung des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG

       b)

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