Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht. Christoph Herrmann

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Klausurenkurs im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht - Christoph Herrmann Schwerpunkte Klausurenkurs

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[60]

      Gerichtshof, Rs. C-181/73, ECLI:EU:C:1974:41, Rn. 2/6 – Haegemann/Belgien.

       [61]

      Gerichtshof, Rs. C-6/64, ECLI:EU:C:1964:66, S. 1269 – Costa/E.N.E.L.

       [62]

      Siehe etwa AES Summit Generation Limited and AES-Tisza Erömü Kft.vs. Ungarn, ICSID Case No. ARB/08/22, Award vom 23. September 2010, Rn. 7.6.6; vgl. auch Tietje, Bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten (Intra-EU-BITs) als Herausforderung im Mehrebenensystem, in: Beträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht, Heft 104, Januar 2011, S. 9.

       [63]

      Siehe hierzu Miller, Autonomie des Unionsrechts versus Schiedsgerichtsbarkeit, Zur Bedeutung des EuGH-Urteils in der Rs. Achmea für die Entwicklung der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft, EuZW 2018, 357.

      63

      Die Recherche zu Themen des Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts verlangt aufgrund des internationalen Kontextes neben der gängigen Lehrbuchliteratur, einschlägigen Kommentierungen etwa zu EUV/AEUV oder anderweitiger Sekundärliteratur die Heranziehung weiterer Informations- und Recherchequellen, wobei insbesondere die Entscheidungssammlungen bzw. -übersichten, die von den jeweiligen supra- und internationalen Organisationen, insbesondere der Europäischen Union sowie der Welthandelsorganisation (WTO), zu Verfügung gestellt werden, Beachtung finden.

      Für die Verwaltung der ECLI-Website sowie die ECLI-Schnittstellensuche ist die Europäische Kommission zuständig. Zugang zur CURIA-Datenbank ist im Übrigen auch über die entsprechende Smartphone-Applikation möglich.

      Darüber hinaus besteht Zugang zu den Rechtsvorschriften der Union über die EUR-Lex-Datenbank der Union, die einen digitalen Zugriff auf das Amtsblatt der Europäischen Union bereitstellt. Zum Erlernen der Bedienung von EUR-Lex kann auf die praktischen Tipps im Rahmen des darin enthaltenen E-Learning-Moduls zurückgegriffen werden.

      Mit Blick auf die Informationsquellen und Rechercheinstrumente der WTO stellt deren Website selbst bereits ein weitreichendes Informationsportal dar. Unter der Rubrik „documents, data und resources“ sind in umfassendem Maße Statistiken, volkswirtschaftliche Analysen, WTO-rechtliche Publikationen, Podcasts und Videos bereitgestellt. Zudem sind sämtliche Rechtsvorschriften der WTO online verfügbar.

      Unter der Rubrik „WTO trade topics“ finden sich darüber hinaus die relevanten Dokumente zu sämtlichen bisher eingeleiteten WTO-Streitbeilegungsverfahren (insgesamt 561; Stand: 16.8.2018), die nach verschiedenen Kategorien geordnet, etwa chronologisch oder thematisch angezeigt werden können. Zu jedem Verfahren hat die WTO eine Übersicht der „Key facts“ sowie eine einseitige Zusammenfassung der „Key findings“ der Streitbeilegungsorgane erstellt. Zudem sind sowohl der jeweilige „Request for Consultations“ als auch der jeweilige Panel Report sowie im Falle einer Revision der Appellate Body Report online einsehbar.

      Anmerkungen

       [1]

      Etwa „EU“ für Europäische Union.

       [2]

      „C“ für den Gerichtshof; „T“ seit 1989 für das Gericht; „F“ seit 2005 für die Fachgerichte.

       [3]

      Vgl. die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zu Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl. 2011/C 127/01.

       [4]

      Auch in physischer Form als „WTO Analytical Index: Guide to WTO Law and Practive“ derzeit in 3. Auflage erhältlich.

      64

      „Herzstück“ des Klausurenkurses sind die 16 Klausurfälle, die teilweise auf Leitentscheidungen bzw. aktueller Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (GHEU) sowie auf Reports von WTO-Panels bzw. des Appellate Body beruhen. Insgesamt weisen die Fälle 2 bis 13 einen Schwerpunkt im „Europäischen Wirtschaftsrecht“ auf, während der Fokus der Fälle 14 bis 16 eher auf dem „Internationalen Wirtschaftsrecht“ liegt.

      Für die Bearbeitung der 16 Falleinheiten bietet sich jeweils eine dreigliedrige Vorgehensweise an: (1) Im ersten Schritt sollten Studierende zunächst die Fallangabe bzw. den Sachverhalt lesen und erste Lösungsüberlegungen skizzieren; (2) im Anschluss werden sogenannte Vorüberlegungen einschließlich einer Grobgliederung des Lösungsvorschlags zur Verfügung gestellt, die hinsichtlich der Schwerpunktsetzung und etwaiger Strukturierungsfragen im Zusammenhang mit der Erstellung einer eigenen Lösungsskizze unterstützen; (3) sodann folgt ein ausführlicher Lösungsvorschlag, der allerdings nicht als vollständige Falllösung zu verstehen ist, sondern eine Hilfestellung für die Nachbearbeitung darstellen soll. Die Lösungsvorschläge enthalten zudem zum einen im Rahmen von zahlreichen Hinweiskästen zusätzliche inhaltliche Vertiefungs- und Hintergrundinformationen, zum anderen am Ende umfassende Literaturempfehlungen zur Wiederholung und Vertiefung. Die Hinweiskästen versuchen vor allem weiterführende Fragen, die sich Studierenden bei der Nachbearbeitung der Lösungsvorschläge möglicherweise aufdrängen, zu antizipieren und diese entsprechend zu beantworten. Abgerundet werden die Falleinheiten durch eine Sammlung von insgesamt 100 Lernkontrollfragen am Ende des Klausurenteils, die die Möglichkeit zur Reflexion der zentralen Rechtsfragen der einzelnen Klausurfälle geben.

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