Kommunalrecht Bayern. Tobias Weber
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Kommunalrecht Bayern
von
Tobias Weber Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg Lehrbeauftragter der Universität Augsburg
und
Rechtsanwalt Prof. Dr. Valentin Köppert, LL.M. Hochschule für angewandtes ManagementFH
4., neu bearbeitete Auflage
Impressum
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ISBN 978-3-8114-9168-7
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Liebe Leserinnen und Leser,
die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.
In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch
• | ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout |
• | optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und |
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wiederkehrende Symbole am Rand
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Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.
Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre Kenntnisse im bayerischen Kommunalrecht!
Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.
Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.
In diesem Skript werden alle unserer Ansicht nach klausurrelevanten Fragen aus dem Kommunalrecht in Bayern behandelt. Die notwendigen Bezüge zu den Grundrechten nach dem Grundgesetz und der bayerischen Verfassung werden ebenso mitbehandelt wie die speziellen bayerischen Rechtsbehelfe gegen Satzungen als Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts.
Das Skript wendet sich in erster Linie an Studenten zum Erarbeiten des notwendigen materiellen Wissens, aber auch zum Erlernen der Strukturen und dogmatischen Zusammenhänge des Kommunalrechts.
Das Skript ist jedoch in gleicher Weise für Rechtsreferendare geeignet, die sich auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten. Nachdem mittlerweile sowohl das Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff. VwGO) als auch das Kommunalabgabenrecht nicht mehr Prüfungsstoff der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern sind, wurde bei der Neuauflage das in den Vorauflagen noch enthaltene Kapitel zum Kommunalen Finanzwesen nicht mehr in das Skript aufgenommen. Der Verweis auf die Lehr- und Fallbücher sowie die umfangreiche Verweisung auf die Rechtsprechung in den Fußnoten ist dabei bewusst als Vertiefung gedacht, sofern der Leser den Eindruck haben sollte, etwas noch nicht „hundertprozentig“ verstanden zu haben.
Daneben kann das Skript aber auch Praktikern zum schnellen Einstieg in die Materie des bayerischen Kommunalrechts dienen.
Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein