Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung. Markus Berndt
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c)Nichtidentifikation eines Geschädigten
IV.Organ-, Vertreter- und Beauftragtenhaftung (§ 14 StGB, § 9 OWiG)
1.Grundsätzlicher Anwendungsbereich
2.Die Merkmale im Einzelnen
a)Vertretung (§ 14 Abs. 1 StGB, § 9 Abs. 1 OWiG)
b)Beauftragung (§ 14 Abs. 2 StGB, § 9 Abs. 2 OWiG)
c)Faktische Vertretung und Beauftragung (§ 14 Abs. 3 StGB, § 9 Abs. 3 OWiG)
d)Handeln „als“ oder „aufgrund“
B.Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Personen in Aufsichtsgremien
I.Haftung im Horizontalverhältnis
II.Haftung im Vertikalverhältnis
C.Weitere einschlägige dogmatische Problemfelder
I.Allgemeiner Vertrauensgrundsatz als Haftungsgrenze
IV.Vorsatz und sonstige subjektive Merkmale
V.Rechtfertigung und Entschuldigung
VIII.Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung wegen Verstößen gegen Compliance
1.Wechselwirkungen zwischen Compliance und Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.Anforderungen an den Transfer von Compliance-Vorgaben in die staatliche Rechtsanwendung
Teil 3 Unternehmensbezogene Sanktionen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
I.Verfall im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
1.Der strafrechtliche Verfall
b)Vorliegen einer rechtswidrigen Tat
c)Täter/Teilnehmer hat „etwas“ für oder aus der Tat erlangt
d)Dritter als Adressat des Verfalls (§ 73 Abs. 3 StGB)
f)Die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB